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The Scotch Whisky Association klagt gegen Michael Klotz, weil der in seiner Wald­horn­bren­nerei seinen Swabian :mrgreen: Whisky

Glen Buchenbach nennt (EuGH Rechtssache C-44/17). Parallel zum EuGH drang­salieren die großen Schottischen Whiskey-Schützer den kleinen schwäbischen Klotz mit der auf EG-Verordnung Nr. 110/2008 gestütz­ten Klage noch vor dem LG Hamburg und beim Bundespatentgericht, weil es kann nur einen geben … al­so Glens gibt es viele, auch im Schwä­bi­schen, z.B. BerGLEN, wo der schwä­bi­sche Witzki gebrannt wird. Aber das darf nicht zu Verwechselungen führen, etwa mit Glen Morgain, Glen Moray, Glen Garioch, Glenfiddich. usw.

Nun hat der EuGH der schottischen Posse ein Ende bereitet und mit Urteil vom 7. August 2018 entschieden, dass irgendwas mit Schottland nicht genügt.

Nun müssen die Hamburger Richter prüfen, ob ein „normal informierter, an­ge­mes­sen auf­merksa­mer und ver­ständiger euro­päischer Durch­schnitts­ver­brau­cher“, wenn er eines „Glen Buchenbach“ an­sichtig wird, an schottischen Whisky denkt.

OK, Buchenbach klingt nicht sehr Schottisch auch wenn man es laut Gerlinde Klotz Bjüken­bätsch aus­spricht und trotzdem haben die Schotten durch ihre An­wäl­te schon mal vor­sorglich bestreiten lassen, dass es das Bu­chen­bachtal überhaupt gibt. Nun gut, muss ein Frank­fur­ter Anwalt nicht kennen.

Slàinte Mhath … aber mit Brexit hat das nix zu tun, denn die Schoten haben ähnliche Verfahren in Israel, Indien, Taiwan und Australien ge­won­nen. In Kanada und in den USA haben sie verloren.

Quelle: SPIEGEL (print 33/2018)