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kosmologelei

~ über gott und die welt

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Schlagwort-Archiv: Recht

Wieder verklumpt

10 Samstag Aug 2019

Posted by Nobody in Klatsch, Musik

≈ 2 Kommentare

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Italien, Menschen, Recht, Video

Germanys first Nachtischlampe hat sich vor einer Woche wieder verklumpt, an­geb­lich … an­geb­lich, weil daran doch er­heb­liche juristische Zweifel angebracht sind.

Was man der Blöd und anderen gelben Fake news und Fotos entnehmen kann, hat der PR-Stunt in Capri stattgefunden auf einer vor der Insel in italienischen Ge­wäs­sern liegenden Yacht Christina O. und die „Trauung“ hat der gespickte Zwil­ling des haarigen Brautbübleins voll­zogen, der sei­nes Amtes waltete in einer dafür über­ge­streiften Soutane nebst Stola, die beim Stola-Ritus um die Hände der Ver­mehlten gelegt wird … na sie wissen schon … soll der Mensch nicht trennen … aber auch da­mit kennt sich Heidi aus.

So weit, so Kitsch, aber geht das denn?

Nun, selbst Italien hat Gesetze und nach denen kann eine Ehe in der Kirche oder im Standesamt geschlossen werden. Das Schifflein vor Capri ist keines von bei­den und der Gespickte kein italienischer Stan­des­beamte oder Priester, selbst wenn er sich im Internet eine Pastoren-Lizenz ge­schossen haben sollte, wie man mun­kelt.

So sieht es auch der zuständige Bür­ger­meister auf Capri, dem die Trauung nicht gemeldet wurde und der deshalb meinte, es handele sich wohl um eine private Feier.

Privat weniger, aber die saure, durchs Som­merloch fallende Gurke, braucht das.

Alles nur Klamauk … wenn bei Capri die Rote Flotte im Meer versinkt.

Mit der Mutter

11 Donnerstag Jul 2019

Posted by Nobody in Kultur, News, Politik

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Islam, Menschen, Recht, Terror

Das VG Berlin hat im Eilverfahren die Bun­desregierung ver­pflich­tet, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurück­zu­holen. Es geht um drei min­der­jäh­rige Kin­der von IS-Angehörigen im syrischen Flüchtlingslager al-Haul … und die Mutter darf auch mit, weil eine isolierte Rückkehr der Kinder aus­weis­lich der Er­klärungen kurdischer Vertreter nicht möglich sei (Süddeutsche). Begründet wird das mit der staatlichen Schutzpflicht, die das BVerfG mal aus Art. 2 GG abgeleitet hat. Seit dem be­stimmt nicht mehr die Le­gis­lative, was zu schützen ist, sondern jeder kann sich aus den Grundrechten seinen eigenen Schutz zusammen basteln.

Das klappt nicht immer. 1997 wollte einer Schutz vor passive Rauchen in der Öf­fent­lich­keit. Das hat das BVerfG abgelehnt (1 BvR 2234/97).

Nun könnte man die idiotische Frage stel­len, wer diese IS-Kinder vor öffentlich Rau­chenden schützt … oder wer die Öf­fent­lichkeit vor den Terroristen der näch­sten Generation schützt.

Selbst wenn der IS besiegt wäre: der näch­ste IS kommt (wieder) … dafür sorgt der Is­lam.

Naja, dafür sind wir vorerst den Ibrahim Miri los (Tagesspiegel). Aber der kommt sicher auch wieder … irgendeine staatliche Schutzpflicht wird sich dafür schon finden.

Mustern Sie noch

05 Freitag Jul 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Auto, Europa, Recht, Skandal

… oder klagen Sie schon? Seit gestern weiß der kundige Jurist, was das OLG Braun­schweig von der Musterfest­stel­lungsklage gegen VW hält: Gar nix!

Zu entnehmen ist diese Einstellung dem am 4. Juli 2019 veröffentlichten Hin­weis­be­schluss 4 MK 1/18.

In einem Punkt stimmt das OLG Braun­schweig aber mit nobody überein. In Ziffer II. befasst sich das Gericht mit den Aus­län­dern, die sich der MFK angeschlossen ha­ben und führt aus:

    Für Verbraucher mit einem Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU (mit Aus­nahme von Dänemark, Art. 1 Abs. 4 Rom II-Verordnung (VO)) kann bei­spiels­weise auf Grundlage der in Art. 4 Rom II-VO enthaltenen Kollisionsregel für unerlaubte Handlungen, die in ihrem Absatz 1 vorrangig an das Recht des Staates des Schadenseintritts an­knüpft, nicht ohne Weiteres angenom­men werden, dass Anspruchsgrund­la­gen des deutschen Sachrechts an­wend­bar sind. Es ist daher die Frage aufzuwerfen, inwieweit für betreffende Verbrau­cher mit einem Wohnsitz im Aus­land, die kollisionsrechtlich bei­spiels­weise nicht in den Anwen­dungs­be­reich des deutschen materiellen De­likts­rechts fal­len, aufgrund der bisher angekündigten Anträge des Musterklä­gers eine Bin­dungs­wirkung im Sinne von § 613 Abs. 1 S. 1 ZPO eintreten kann.

Was heißt das? Vorrangig sollen die Ge­rich­te in dem Land entschei­den, in dem die Tat ih­re Wirkung entfaltet. Wird eine Bom­be von A nach B ge­schickt, wo sie explo­diert, dann ist B der Gerichtsstand.

Wenn VW einen in Wolfsburg produzierten PKW nach Frankreich exportiert, dann ist ggf. ein Gericht in Paris zuständig und hat dann auch französisches Recht an­zu­wen­den.

Und nun erinnern wir uns an das, was no­body zu Renault gesenft hat 😛

Ansonsten: Wer sich der MFK angeschlos­sen hat, kann noch bis zum 29. Sep­tem­ber aussteigen. Am 30.09.2019 ist mündliche Verhandlung und damit zu spät. Das OLG Braunschweig wird die MFK abweisen und das kann dann der BGH 2023 korrigieren. Bis dahin haben die Musterkläger ihre Kar­ren runter ge­schrubbt und kriegen nix mehr.

Auch geklärt

03 Mittwoch Jul 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Italien, Recht

Der libysche Warlord Haftar hat beim An­griff auf Tripolis ein Flüchtlingslager bom­bardiert. 35 Menschen sind dort gestor­ben. Damit wäre das auch geklärt: Li­byen ist ein sicheres Land 😯

Eigentlich war das schon seit dem Fall Hirsi eine Abschiebung nach Libyen ver­bie­tet, dann müsste doch eigentlich alle Flüchtlinge aus den Lagern in Libyen raus­geholt werden.

Das sieht der Clown Salvini anders. Der hat Libyen noch im März 2019 zum si­che­ren Ha­fen erklärt (La repubblica).

Alessandra sagt: FREI

02 Dienstag Jul 2019

Posted by Nobody in Klatsch, Politik, Sport

≈ 3 Kommentare

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Italien, Recht

Es ist gekommen, wie von nobody vorher­ge­sagt: Die Richterin Alessandra Vella hat den Haftbefehl und Hausarrest gegen Ca­ro­la Rackete aufgehoben und ihr nur zur Auf­lage gemacht, am 9. Juli 2019 zur näch­sten Anhörung zu kommen. So geht Rechtsstaat … nicht aufregen, sondern piano!

Alessandra lässt sich Zeit

02 Dienstag Jul 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Italien, Recht

Drei Stunden hat Alessandra Vella

gestern Carola Rackete angehört und für heute gegen Mittag war die Ent­schei­dung der Richterin angekündigt worden. Auf die wartet nicht nur die SW3-Ka­pi­tänin immer noch … Alessandra lässt sich Zeit … ein gu­tes Zeichen … ich tippe mal auf Freilas­sung unter der Auflage, sich am 9. Juli zur nächsten Anhörung zu stellen, vielleicht ein Verbot, Italien zu verlassen … mehr aber auch nicht.

Sicherer Hafen

02 Dienstag Jul 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Integration, Italien, Medien, Recht

Der STERN macht es ganz und fast richtig, wenn er subsumiert, warum die Sea Watch 3 Italien anlaufen durfte und nicht Rich­tung der näher gelegenen Küsten von Li­by­en und Tunesien tuckern musste. Denn im Prinzip war in Italien der näch­ste sichere Hafen im Sinne des Seerechts. Aber dabei wird was vergessen.

Aus dem SRÜ 1994 (PDF) ergibt sich kei­ne Pflicht des angesteuerten Landes, das ret­tende Schiff auch anlanden zu lassen. Das ist alles schon vor einem Jahr im Zu­sam­men­hang mit der Aquarius durch­gekaut worden (LTO).

Das weiß auch Carola Rackete. Deshalb die Story mit der Selbstmordgefahr an Bord, was zum gewohnheitsrechtlichen Nothafenrecht führen könnte.

Zu dieser Gefahr ist es aber doch erst ge­kommen, weil die SW3 zuvor 17 Tage vor Italien rumgeeiert ist, zu einem Zeitpunkt, als bekannt war, dass sie dort nicht anle­gen darf, also es kein „Hafen“ mehr war, also auch sein sicherer Hafen.

Das steht nicht im Widerspruch zu dem Umstand, dass Italien zuvor schon 13 der ursprünglich 53 aus dem Mittelmeer Ge­fischten aufs Festland hat übersetzen las­sen, denn grundsätzlich darf das SRÜ-Land auf dem Meer Hilfe leisten, muss das Schiff nicht vorher anlegen las­sen.

In diesen zwei Wochen hätte Carola auch einen anderen Hafen ansteuern kön­nen, sogar Hamburg erreichen können. Oder Amsterdam, denn dort hätte sie auf jeden Fall anlegen dürfen, weil die SW3 unter holländischer Flagge läuft.

Für mich hat das Ganze das Geschmäckle eines Machtkampfes, ein Ritt auf Prin­zi­pi­en zulasten der Menschen an Bord.

Zufälle gibt’s

01 Montag Jul 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Technik

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Auto, Chemie, Physik, Recht, Skandal

nobody hat heute zufällig die überaus char­mante Be­kanntschaft mit einem Pa­tent-Fuzzy gemacht, der ohne es zu wis­sen, etwas darüber wusste, wie es zu den defeat devices in den Betrugsmotoren des VW-Konzerns gekommen ist. Das ist so heiß, dass ich noch nix verraten darf, bis mir die Stellungnahme der Uni … vorliegt, die mal für Audi die Gesetze von Physik und Chemie außer Kraft setzen sollte, was nicht gelang und dann durch den Betrug ersetzt wurde, den man heu­te #Dieselgate nennt.

Dabei muss man wissen, dass der Betrug der Toitschen im Vergleich zu den an­deren europäischen Autobauern, ein Versuch von Chorknaben war. Franzosen, Engländer und Italiener haben noch ganz andere Scho­ten hingelegt. Wir waren, was die Ab­gas­manipulationen angeht, noch am unte­ren Ende der Fahnenstange. Die Fran­za­cken lagen und liegen noch bis zu 2000% darüber.

Das hat, so komisch es klingt, sogar einen positiven Effekt fürs Autoschland.

Schland ist – zumindest juristisch – in der EU einzigartig in der Aufarbeitung der Die­selmafia, was zu neuen Rekorden im Die­sel­ab­satz in der EU führt.

Die VW-Mafiosi könnten und sollten sich das zu­nutze ma­chen. Großzügig ent­schä­di­gen und fertisch!

Löcher im System

01 Montag Jul 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Technik, Wirtschaft

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Schlagwörter

Auto, Europa, Recht, Skandal

Der freie Warenverkehr in der EU ist eine feine Sa­che, bringt aber auch Pro­ble­me mit sich, die Löcher im System. Ein Bei­spiel:

Porsche baut seine Kisten im Schland. Um diese Porsches überall in der EU ver­ticken zu können, muss Porsche eine Überein­stim­mungserklärung abgeben (CoC ). Zu diesem Zwecke muss eine sogenannte be­nannte Stelle durch Gutachten überprüfen, ob alle gesetzlichen und rechtlichen Vor­ga­ben zum Betrieb des Kfz eingehalten werden.

An dieser Stelle greift nun wieder die eu­ro­päische Freizügigkeit. Porsche muss nicht den deutschen TÜV oder die DEKRA oder dergleichen mit der Überprüfung beauf­tra­gen, sondern kann das auch durch eine andere benannte Stelle in der EU ausfüh­ren lassen.

Porsche hat sich für das als Hochburg der Auto-Technologie bekannte Luxem­burg entschieden :mrgreen: andere Hersteller weichen sogar nach Malta aus (FOCUS).

Das muss nicht schlecht(er) sein, aber ko­misch isses schon, weil die Über­ein­stim­mungs­bescheinigung dann wieder im Land des Herstellers ausgestellt wer­den muss.

Das wird sich auch nach den 1. September 2020 nicht ändern, aber die dann greifende Neuregelung (VERORDNUNG EU 2018/858) bringt viele Ver­bes­se­run­gen und die EU hat nicht mal zwei Jahre ge­braucht, um damit auf #Dieselgate zu reagieren.

Gegen eine erteilte Typengenehmigung können andere Länder widersprechen.

Die einmal zugelassenen Fahrzeugtypen müssen stichprobenartig jährlich erneut überprüft werden.

Die Prüfstellen werden überwacht.

Die EU-Kommission kann nun die Einhal­tung der Regeln überprüfen … usw.

Der letzte Punkt ist wichtig. Bei­spiel Re­nault: Frankreich hat ein paar Renault ver­pflichtend zurückgerufen, ohne Bindung und Auswirkungen für Schland und den Rest der EU.

Als Fiat mit der 22-Minuten-Lösung der Ab­schaltautomatik aufgefallen ist und das KBA in Italien vorstellig wurde, war die Ant­wort: Geht euch nix an.

Das wird sich nun ändern.

Trouble in Stuttgart

29 Samstag Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, Politik, Technik, Wirtschaft

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Auto, Recht, Skandal

#Dieselgate ist eine Medaille mit zwei Sei­ten: Die Halterseite und die Anleger­sei­te. Mit letzterer hat nobody nix zu tun, aber es lohnt, mal nachzuguggen, was sich auf der anderen Seite tut.

Da soll eine Richterin am LG Stuttgart mit ihrer Schwester telefoniert haben. OK, wayne juckt’s … aber die Schwester ist Jus­titiarin bei Bosch und soll sich für die Erfolgsaussichten einer Diesel-Klage ge­gen Bosch interessiert haben (WiWo). Rich­terin Benner gehört zur Kammer von Reuschle, dem sie die Dieselklagen we­gen Be­fangenheit abgenommen haben. Nun hat sie selbst einen Befangen­heits­antrag am Poppes.

Apropos Bosch: Reuschle hatte vor seiner Ablösung Bosch mit Zwischenurteil zur Herausgabe von Akten verpflichtet. Diese Entscheidungen hat das OLG Stuttgart am 1. März aufgehoben. Die Begründung der Beschlüsse ist spannend … für die Klagen der Diesel-Geschädigten, also die Hal­ter­seite der Medaille:

    Entgegen der Auffassung des Land­ge­richts ist nicht anzunehmen, dass durch die Vorlage der in Rede stehen­den Unterlagen unter keinen denk­ba­ren Um­ständen die Gefahr für die Robert Bosch GmbH besteht, wegen Leistun­gen im Zusammenhang mit Motorsteu­erungssoftware für Dieselfahrzeuge der Volks­wa­gen AG deliktisch auf Scha­densersatz in Anspruch genom­men zu werden. Im Gegenteil sei davon auszugehen, dass eine solche Gefahr besteht. Das Landgericht ging zu Un­recht davon aus, dass nach den vom Bundes­ge­richts­hof zur Beihilfe in den Fäl­len berufstypischer neutraler Hand­lungen entwick­elten Grundsätzen eine strafbare Beihilfe der Antragsgegnerin ausgeschlossen sei …
    Das Landgericht hat die Möglichkeit ei­ner Haftung der Antragsgegnerin ge­mäß § 830 BGB als Teilnehmerin einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädi­gung von Kraftfahrzeugkäufern durch die Volkswagen AG nicht hinreichend in seiner Würdigung berücksichtigt. Zumindest in einem Teil von gegen die Ro­bert Bosch GmbH selbst geführten Verfahren werde u. a. vorgetragen, die­se habe der Volkswagen AG die Steu­erungs­software als „Programmier­ge­rüst“ zu Verfügung gestellt und Volks­wa­gen habe auf dieser Basis entspre­chen­de er­weiternde oder modifizie­ren­de Softwaremo­dule entwickelt. Die Ro­bert Bosch GmbH habe aber auch „letz­te Hand angelegt“ und sei sich voll­stän­dig über die Funktionsweise der Steue­rungssoftware – einschließ­lich der ver­bo­te­nen Abschalteinrich­tun­gen – im Klaren gewesen. Soll­te dieser Vortrag erweislich sein … läge es aber mehr als nahe, die Grenze zur straf­ba­ren Beihilfe als überschritten anzu­se­hen …

Das hat nobody schon vor einem Jahr ge­pinselt: „Wo bleibt der mutige Staats­an­walt, der mit einem noch mutigeren Rich­ter die Durchsuchung von (nochmals) VW, Audi, Porsche, BMW, Mercedes und vor allem Bosch in Divisionsstärke anord­net.“

Internationale Zuständigkeit

28 Freitag Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, Politik, Technik

≈ 14 Kommentare

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Auto, Europa, Frankreich, Medien, Recht, Skandal

In keinem anderen EU-Land gibt es das Phänomen der #Dieselgate-Klagen … je­den­falls nicht in dem Ausmaß. Ein paar Klagen in Österreich, ein neues Urteil in Prag, in der Schweiz ist die Klage einer Verbaucher-NGO abgewiesen worden und die zwei Verfahren in Frankreich dümpeln seit 2016 bzw. 2017 vor sich hin. Dabei wären insbesondere französische Autos eine lohnende Zielscheibe.

Das gilt vor allem für Renault, wo die Moto­ren der 9er-Reihe (K9, R9) nachge­wie­se­ner­maßen wegen Abschaltvorrich­tungen die NOx-Grenzwerte um 1000% und mehr übersteigen.

Renault beruft sich auf den sogenannten Bauteilschutz, so wie auch Mercedes und andere deutsche Hersteller. In Deutsch­land sind sie damit auf die Fresse gefallen, weil die Voraus­setzungen für diese Aus­nah­mevorschrift nicht vorliegen. In Frank­reich hat jetzt das mit den Untersuchun­gen zum Dieselgate befasste Gericht in Paris den EuGH angerufen, um durch Vor­lagefrage klären zu lassen, ob dieses Ther­mofenster von der EU-VO 715/2007/EG gedeckt ist.

Da isses natürlich peinlich, wenn zugleich herauskommt, dass die Abgas­rück­führung erst ab 50 km/h funktioniert (Figaro, Le Monde).

Kurz und schlecht: Von der französischen Justiz dürfen sich deutsche Renault-Be­duppte keine Hilfe versprechen, was auch damit zu tun haben könnte, dass der Fran­zösische Staat mit 15% an Renault be­tei­ligt ist.

Es liegt unter diesen Umständen nahe, es vor deutschen Gerichten zu versu­chen. Nach eigenen Angaben hat das eine Kanz­lei aus Düsseldorf versucht. Über den Stand dieses Verfahrens war nix in Erfah­rung zu bringen. Also muss nobody Neu­land betreten.

Egal wo die Franz-Karren gebaut werden, sie werden über die Renault Retail Group ins Schland importiert, wenn man sie über einen Renault-Händler kauft. Diese RRG Gmbh ist natürlich eine 100%ige Tochter von Renault.

Wer nach Schland exportiert, muss die hie­sigen Gesetze beachten, auch wenn es „nur“ EU-Vorschriften sind.

Nun unterstellen wir mal, dass der EuGH die Thermofenster-Ausnahme so eng aus­legt wie deutsche Gerichte es schon getan haben. Dann könnte Renault dem Vorwurf der vorsätzlichen Schädigung immer noch mit dem Argument entge­gen­tre­ten, man ha­be das anders gesehen … eine Art Ver­bots­irrtum. Damit würde Re­nault aber in Deutschland nicht durch­kom­men, denn sie haben die Abschalt­vor­rich­tungen nicht of­fengelegt. Im Ergebnis könnte man also Renault bedingten Vor­satz vorwerfen und das reicht für die de­lik­tische Haftung und damit auch sit­ten­wi­drige Schädigung gem. § 826 BGB aus.

Damit wären auch die Voraussetzungen für § 32 ZPO zumindest plausibel dar­ge­legt, was für Schland als internationalen Gerichtsstand erstmal ausreicht (BGH Urteil vom 29.06.2010, Az.: VI ZR 122/09).

Ab da kann man leider materiell-rechtlich nicht wie beim Mercedes Vito mit OM622-Motor weitermachen. Dieser Motor stammt zwar von Renault, aber nicht voll­ständig. Insbesondere die Motorsteue­rungs­software kommt nicht von Re­nault. Renault benutzt eine Software von Bosch und bei Bosch klingelt’s.

Aus den Verfahren in Frankreich ist be­kannt, dass Renault mauert (Le Monde). Das hilft aber nicht gegen die deutsche sekundäre Darlegungslast an der auch VW in den Prozessen regelmäßig scheitert.

Primär muss zunächst der Kläger darlegen und unter Beweis stellen, dass Re­nault bei der Abgasreinigung beschissen hat. Dazu dürfte ausreichen, was die Libera­tion aus der Anklage der DGCCRF zitiert.

Man muss es einfach mal probieren … schaun mer mal 😛

Wer sonst noch wie beschissen hat, kön­nen Sie in diesem Bericht nachlesen (PDF – englisch).

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