Wenn ich keine Lust habe, dann mache ich Quatsch. Heute z.B., da hat mich das Zinsproblem fasziniert.
Angefangen hat es gestern Abend bei einem Blick auf die Forderungsaufstellung eines gegnerischen Anwaltes. Es geht um die Zinsen auf einen Kostenfestsetzungsbeschluss (KfB).
Wussten Sie, dass es in den abertausend Gesetzen keine Vorschrift gibt, die festlegt, wie Zinsen zu berechnen sind? Naja wozu auch, hamwe ja in der Schule gelernt.
Na dann schaun mer ma …
Der Zinssatz ist ja noch einfach … 5 Prozentpunkte über dem Basiszins. Der ist zurzeit negativ mit -0,88%, also beträgt der gesetzliche Verzugszins aktuelle 4,12% p.a.
p.a. bedeutet pro Jahr. 365 oder 366 Tage, das ist hier die Frage. Die Toitschen rechnen angeblich sogar nur mit 360 Tagen, weil ihnen das Schaltjahr und der Rest wurscht sind.
Und so kommen alle Anwaltsprogramme, die nobody
kennt, zu falschen Ergebnissen.
Beispiel von gestern: Der KfB lautet über 354,16 Euro und die sind ab dem 30. April 2018 zu verzinsen. Gezahlt wurde am 18.06.2018 (Gutschrift) und das Programm rechnet für den Zeitraum Zinsen in Höhe von 1,99 Euro aus.
Wenn Sie das mit Excel überprüfen, dann kommt was anderes raus, aber das ist auch falsch. Excel kommt nämlich nur auf 48 Tage (der Mai hat bei Excel nur 30 Tage), dabei sind es 49 (bis zum 17. Juni, weil der Tag des Zahlungseingangs nicht mitzählt … wird immer wieder falsch gemacht).
Um in Excel die korrekte Tagesanzahl zu bekommen, muss diese Funktion in der Formel untergebracht werden: =DATEDIF(Anfangsdatum;Enddatum;"d")
, wobei „Anfangsdatum;Enddatum;“ durch die Zellen zu ersetzen sind, in denen die Daten stehen, also z.B. A1; B1.
Dass man auch in Schaltjahren mit 365 Tagen rechnen kann, das lässt sich noch aus § 191 BGB herauslesen:
Ist ein Zeitraum nach Monaten oder nach Jahren in dem Sinne bestimmt, dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht, so wird der Monat zu 30, das Jahr zu 365 Tagen gerechnet.
Aber nicht die 30-Tages-Unsitte. Zinsen sind taggenau zu berechnen.
Auch die am meisten benutzte Online-Berechnungsseite rechnet falsch und kommt nach Rundung sogar auf 2 Euro.

Sind aber nur 1,96 Euro:
354,16 Euro x 4,12% p.a. = 14,5914 Euro p.a.
14,5914 : 365 Tage = 0,03998 Euro Tageszins x 49 = 1,9588 Euro.
OK, hier waren es nur 3 Cent, aber das kann bei großen Krediten über 10 und mehr Jahre in die Tausende gehen.
Da fällt mir die einzige Berufung ein, die ich in den letzten zwei Jahren vor dem OLG Köln verloren habe.
Dem OLG Köln hab ich verraten, dass das Programm der Stiftung Warentest falsch rechnet. Egal, meinen die Oberkotten und schreiben mir, dass sie es mit zinsen-berechnen.de nachgeprüft hätten 😯 Wohl übersehen, was auf jeder Seite dieses Online-Rechners im Fuß steht:

Alle Angaben und Berechnungen ohne Gewähr.