Das VG Berlin hat im Eilverfahren die Bundesregierung verpflichtet, Angehörige von IS-Kämpfern nach Deutschland zurückzuholen. Es geht um drei minderjährige Kinder von IS-Angehörigen im syrischen Flüchtlingslager al-Haul … und die Mutter darf auch mit, weil eine isolierte Rückkehr der Kinder ausweislich der Erklärungen kurdischer Vertreter nicht möglich sei (Süddeutsche). Begründet wird das mit der staatlichen Schutzpflicht, die das BVerfG mal aus Art. 2 GG abgeleitet hat. Seit dem bestimmt nicht mehr die Legislative, was zu schützen ist, sondern jeder kann sich aus den Grundrechten seinen eigenen Schutz zusammen basteln.
Das klappt nicht immer. 1997 wollte einer Schutz vor passive Rauchen in der Öffentlichkeit. Das hat das BVerfG abgelehnt (1 BvR 2234/97).
Nun könnte man die idiotische Frage stellen, wer diese IS-Kinder vor öffentlich Rauchenden schützt … oder wer die Öffentlichkeit vor den Terroristen der nächsten Generation schützt.
Selbst wenn der IS besiegt wäre: der nächste IS kommt (wieder) … dafür sorgt der Islam.
Naja, dafür sind wir vorerst den Ibrahim Miri los (Tagesspiegel). Aber der kommt sicher auch wieder … irgendeine staatliche Schutzpflicht wird sich dafür schon finden.
Ist schon wieder auf freim Fuß, die Drogen hat er ja schließlich im Schland verticken (lassen) und nicht im Libanon … Der wird bald grinsend zu Hause klingeln.
Fressen viel Du musst für Kotzen mehr!