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kosmologelei

~ über gott und die welt

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Schlagwort-Archiv: Auto

Audi 3 Liter

07 Sonntag Jul 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Technik

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Auto, Medien, Skandal

Im aktuelen SPIEGEL werden eine paar De­tails aus der Ermittlungsakte der StA Mün­chen II gegen Stadler geleakt. Für Klagen ge­gen VW & Co. wegen des EA189 bringt das nix, aber beim EA897evo hilft es wei­ter. Aus den Aktivitäten der Bos­se seit An­fang 2016 lässt sich rückschließen, dass die Audi-Spitze von An­fang an über die „Aufwärmfunktion“ im Bilde war.

http://vcdn.vod.spiegel.de/2382/65/97/1617956/GTGGL8E41617956_1280x720_2500.mp4

Mustern Sie noch

05 Freitag Jul 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Auto, Europa, Recht, Skandal

… oder klagen Sie schon? Seit gestern weiß der kundige Jurist, was das OLG Braun­schweig von der Musterfest­stel­lungsklage gegen VW hält: Gar nix!

Zu entnehmen ist diese Einstellung dem am 4. Juli 2019 veröffentlichten Hin­weis­be­schluss 4 MK 1/18.

In einem Punkt stimmt das OLG Braun­schweig aber mit nobody überein. In Ziffer II. befasst sich das Gericht mit den Aus­län­dern, die sich der MFK angeschlossen ha­ben und führt aus:

    Für Verbraucher mit einem Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der EU (mit Aus­nahme von Dänemark, Art. 1 Abs. 4 Rom II-Verordnung (VO)) kann bei­spiels­weise auf Grundlage der in Art. 4 Rom II-VO enthaltenen Kollisionsregel für unerlaubte Handlungen, die in ihrem Absatz 1 vorrangig an das Recht des Staates des Schadenseintritts an­knüpft, nicht ohne Weiteres angenom­men werden, dass Anspruchsgrund­la­gen des deutschen Sachrechts an­wend­bar sind. Es ist daher die Frage aufzuwerfen, inwieweit für betreffende Verbrau­cher mit einem Wohnsitz im Aus­land, die kollisionsrechtlich bei­spiels­weise nicht in den Anwen­dungs­be­reich des deutschen materiellen De­likts­rechts fal­len, aufgrund der bisher angekündigten Anträge des Musterklä­gers eine Bin­dungs­wirkung im Sinne von § 613 Abs. 1 S. 1 ZPO eintreten kann.

Was heißt das? Vorrangig sollen die Ge­rich­te in dem Land entschei­den, in dem die Tat ih­re Wirkung entfaltet. Wird eine Bom­be von A nach B ge­schickt, wo sie explo­diert, dann ist B der Gerichtsstand.

Wenn VW einen in Wolfsburg produzierten PKW nach Frankreich exportiert, dann ist ggf. ein Gericht in Paris zuständig und hat dann auch französisches Recht an­zu­wen­den.

Und nun erinnern wir uns an das, was no­body zu Renault gesenft hat 😛

Ansonsten: Wer sich der MFK angeschlos­sen hat, kann noch bis zum 29. Sep­tem­ber aussteigen. Am 30.09.2019 ist mündliche Verhandlung und damit zu spät. Das OLG Braunschweig wird die MFK abweisen und das kann dann der BGH 2023 korrigieren. Bis dahin haben die Musterkläger ihre Kar­ren runter ge­schrubbt und kriegen nix mehr.

VW-Betrug

04 Donnerstag Jul 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Auto, Skandal, Video

Beinahe verpasst … am 19. Juni 2019 war VW-Boss Diess bei Lanz und hat (be­gin­nend etwa bei Minute 32:50) das hier ge­sagt:

„Was wir gemacht haben, das war Betrug!“

Und hier zur Abrundung noch das voll­stän­dige Audi-Erlkönig-Gedicht

Zufälle gibt’s

01 Montag Jul 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Technik

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Auto, Chemie, Physik, Recht, Skandal

nobody hat heute zufällig die überaus char­mante Be­kanntschaft mit einem Pa­tent-Fuzzy gemacht, der ohne es zu wis­sen, etwas darüber wusste, wie es zu den defeat devices in den Betrugsmotoren des VW-Konzerns gekommen ist. Das ist so heiß, dass ich noch nix verraten darf, bis mir die Stellungnahme der Uni … vorliegt, die mal für Audi die Gesetze von Physik und Chemie außer Kraft setzen sollte, was nicht gelang und dann durch den Betrug ersetzt wurde, den man heu­te #Dieselgate nennt.

Dabei muss man wissen, dass der Betrug der Toitschen im Vergleich zu den an­deren europäischen Autobauern, ein Versuch von Chorknaben war. Franzosen, Engländer und Italiener haben noch ganz andere Scho­ten hingelegt. Wir waren, was die Ab­gas­manipulationen angeht, noch am unte­ren Ende der Fahnenstange. Die Fran­za­cken lagen und liegen noch bis zu 2000% darüber.

Das hat, so komisch es klingt, sogar einen positiven Effekt fürs Autoschland.

Schland ist – zumindest juristisch – in der EU einzigartig in der Aufarbeitung der Die­selmafia, was zu neuen Rekorden im Die­sel­ab­satz in der EU führt.

Die VW-Mafiosi könnten und sollten sich das zu­nutze ma­chen. Großzügig ent­schä­di­gen und fertisch!

Löcher im System

01 Montag Jul 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Technik, Wirtschaft

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Auto, Europa, Recht, Skandal

Der freie Warenverkehr in der EU ist eine feine Sa­che, bringt aber auch Pro­ble­me mit sich, die Löcher im System. Ein Bei­spiel:

Porsche baut seine Kisten im Schland. Um diese Porsches überall in der EU ver­ticken zu können, muss Porsche eine Überein­stim­mungserklärung abgeben (CoC ). Zu diesem Zwecke muss eine sogenannte be­nannte Stelle durch Gutachten überprüfen, ob alle gesetzlichen und rechtlichen Vor­ga­ben zum Betrieb des Kfz eingehalten werden.

An dieser Stelle greift nun wieder die eu­ro­päische Freizügigkeit. Porsche muss nicht den deutschen TÜV oder die DEKRA oder dergleichen mit der Überprüfung beauf­tra­gen, sondern kann das auch durch eine andere benannte Stelle in der EU ausfüh­ren lassen.

Porsche hat sich für das als Hochburg der Auto-Technologie bekannte Luxem­burg entschieden :mrgreen: andere Hersteller weichen sogar nach Malta aus (FOCUS).

Das muss nicht schlecht(er) sein, aber ko­misch isses schon, weil die Über­ein­stim­mungs­bescheinigung dann wieder im Land des Herstellers ausgestellt wer­den muss.

Das wird sich auch nach den 1. September 2020 nicht ändern, aber die dann greifende Neuregelung (VERORDNUNG EU 2018/858) bringt viele Ver­bes­se­run­gen und die EU hat nicht mal zwei Jahre ge­braucht, um damit auf #Dieselgate zu reagieren.

Gegen eine erteilte Typengenehmigung können andere Länder widersprechen.

Die einmal zugelassenen Fahrzeugtypen müssen stichprobenartig jährlich erneut überprüft werden.

Die Prüfstellen werden überwacht.

Die EU-Kommission kann nun die Einhal­tung der Regeln überprüfen … usw.

Der letzte Punkt ist wichtig. Bei­spiel Re­nault: Frankreich hat ein paar Renault ver­pflichtend zurückgerufen, ohne Bindung und Auswirkungen für Schland und den Rest der EU.

Als Fiat mit der 22-Minuten-Lösung der Ab­schaltautomatik aufgefallen ist und das KBA in Italien vorstellig wurde, war die Ant­wort: Geht euch nix an.

Das wird sich nun ändern.

Es dichtet

30 Sonntag Jun 2019

Posted by Nobody in Kultur, News, Politik, Technik

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Auto, Skandal

Aus der Email eines Audi-Managers für Software­entwicklung vom 16. Mai 2003:

    Erlkönig anno 2004
    Defeat Device, komm her zu mir!
    Gar schöne Spiele spiel ich mit dir;
    …
    Manch Schweinerei liegt auf der Hand,
    die ich will verdecken mit ’nem Hystereseband.
    …
    Mein Betreuer, und du Kunde, höret ihr nicht,
    was der Aggregator uns leise verspricht?
    Seid ruhig, bleibt cool, wahrt euer Gesicht,
    es murrt nur der Tüv, die Carb merkt das nicht.

Mehr davon? Hier und in den Akten der StA München II.

Trouble in Stuttgart

29 Samstag Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, Politik, Technik, Wirtschaft

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Auto, Recht, Skandal

#Dieselgate ist eine Medaille mit zwei Sei­ten: Die Halterseite und die Anleger­sei­te. Mit letzterer hat nobody nix zu tun, aber es lohnt, mal nachzuguggen, was sich auf der anderen Seite tut.

Da soll eine Richterin am LG Stuttgart mit ihrer Schwester telefoniert haben. OK, wayne juckt’s … aber die Schwester ist Jus­titiarin bei Bosch und soll sich für die Erfolgsaussichten einer Diesel-Klage ge­gen Bosch interessiert haben (WiWo). Rich­terin Benner gehört zur Kammer von Reuschle, dem sie die Dieselklagen we­gen Be­fangenheit abgenommen haben. Nun hat sie selbst einen Befangen­heits­antrag am Poppes.

Apropos Bosch: Reuschle hatte vor seiner Ablösung Bosch mit Zwischenurteil zur Herausgabe von Akten verpflichtet. Diese Entscheidungen hat das OLG Stuttgart am 1. März aufgehoben. Die Begründung der Beschlüsse ist spannend … für die Klagen der Diesel-Geschädigten, also die Hal­ter­seite der Medaille:

    Entgegen der Auffassung des Land­ge­richts ist nicht anzunehmen, dass durch die Vorlage der in Rede stehen­den Unterlagen unter keinen denk­ba­ren Um­ständen die Gefahr für die Robert Bosch GmbH besteht, wegen Leistun­gen im Zusammenhang mit Motorsteu­erungssoftware für Dieselfahrzeuge der Volks­wa­gen AG deliktisch auf Scha­densersatz in Anspruch genom­men zu werden. Im Gegenteil sei davon auszugehen, dass eine solche Gefahr besteht. Das Landgericht ging zu Un­recht davon aus, dass nach den vom Bundes­ge­richts­hof zur Beihilfe in den Fäl­len berufstypischer neutraler Hand­lungen entwick­elten Grundsätzen eine strafbare Beihilfe der Antragsgegnerin ausgeschlossen sei …
    Das Landgericht hat die Möglichkeit ei­ner Haftung der Antragsgegnerin ge­mäß § 830 BGB als Teilnehmerin einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädi­gung von Kraftfahrzeugkäufern durch die Volkswagen AG nicht hinreichend in seiner Würdigung berücksichtigt. Zumindest in einem Teil von gegen die Ro­bert Bosch GmbH selbst geführten Verfahren werde u. a. vorgetragen, die­se habe der Volkswagen AG die Steu­erungs­software als „Programmier­ge­rüst“ zu Verfügung gestellt und Volks­wa­gen habe auf dieser Basis entspre­chen­de er­weiternde oder modifizie­ren­de Softwaremo­dule entwickelt. Die Ro­bert Bosch GmbH habe aber auch „letz­te Hand angelegt“ und sei sich voll­stän­dig über die Funktionsweise der Steue­rungssoftware – einschließ­lich der ver­bo­te­nen Abschalteinrich­tun­gen – im Klaren gewesen. Soll­te dieser Vortrag erweislich sein … läge es aber mehr als nahe, die Grenze zur straf­ba­ren Beihilfe als überschritten anzu­se­hen …

Das hat nobody schon vor einem Jahr ge­pinselt: „Wo bleibt der mutige Staats­an­walt, der mit einem noch mutigeren Rich­ter die Durchsuchung von (nochmals) VW, Audi, Porsche, BMW, Mercedes und vor allem Bosch in Divisionsstärke anord­net.“

Internationale Zuständigkeit

28 Freitag Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, Politik, Technik

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Auto, Europa, Frankreich, Medien, Recht, Skandal

In keinem anderen EU-Land gibt es das Phänomen der #Dieselgate-Klagen … je­den­falls nicht in dem Ausmaß. Ein paar Klagen in Österreich, ein neues Urteil in Prag, in der Schweiz ist die Klage einer Verbaucher-NGO abgewiesen worden und die zwei Verfahren in Frankreich dümpeln seit 2016 bzw. 2017 vor sich hin. Dabei wären insbesondere französische Autos eine lohnende Zielscheibe.

Das gilt vor allem für Renault, wo die Moto­ren der 9er-Reihe (K9, R9) nachge­wie­se­ner­maßen wegen Abschaltvorrich­tungen die NOx-Grenzwerte um 1000% und mehr übersteigen.

Renault beruft sich auf den sogenannten Bauteilschutz, so wie auch Mercedes und andere deutsche Hersteller. In Deutsch­land sind sie damit auf die Fresse gefallen, weil die Voraus­setzungen für diese Aus­nah­mevorschrift nicht vorliegen. In Frank­reich hat jetzt das mit den Untersuchun­gen zum Dieselgate befasste Gericht in Paris den EuGH angerufen, um durch Vor­lagefrage klären zu lassen, ob dieses Ther­mofenster von der EU-VO 715/2007/EG gedeckt ist.

Da isses natürlich peinlich, wenn zugleich herauskommt, dass die Abgas­rück­führung erst ab 50 km/h funktioniert (Figaro, Le Monde).

Kurz und schlecht: Von der französischen Justiz dürfen sich deutsche Renault-Be­duppte keine Hilfe versprechen, was auch damit zu tun haben könnte, dass der Fran­zösische Staat mit 15% an Renault be­tei­ligt ist.

Es liegt unter diesen Umständen nahe, es vor deutschen Gerichten zu versu­chen. Nach eigenen Angaben hat das eine Kanz­lei aus Düsseldorf versucht. Über den Stand dieses Verfahrens war nix in Erfah­rung zu bringen. Also muss nobody Neu­land betreten.

Egal wo die Franz-Karren gebaut werden, sie werden über die Renault Retail Group ins Schland importiert, wenn man sie über einen Renault-Händler kauft. Diese RRG Gmbh ist natürlich eine 100%ige Tochter von Renault.

Wer nach Schland exportiert, muss die hie­sigen Gesetze beachten, auch wenn es „nur“ EU-Vorschriften sind.

Nun unterstellen wir mal, dass der EuGH die Thermofenster-Ausnahme so eng aus­legt wie deutsche Gerichte es schon getan haben. Dann könnte Renault dem Vorwurf der vorsätzlichen Schädigung immer noch mit dem Argument entge­gen­tre­ten, man ha­be das anders gesehen … eine Art Ver­bots­irrtum. Damit würde Re­nault aber in Deutschland nicht durch­kom­men, denn sie haben die Abschalt­vor­rich­tungen nicht of­fengelegt. Im Ergebnis könnte man also Renault bedingten Vor­satz vorwerfen und das reicht für die de­lik­tische Haftung und damit auch sit­ten­wi­drige Schädigung gem. § 826 BGB aus.

Damit wären auch die Voraussetzungen für § 32 ZPO zumindest plausibel dar­ge­legt, was für Schland als internationalen Gerichtsstand erstmal ausreicht (BGH Urteil vom 29.06.2010, Az.: VI ZR 122/09).

Ab da kann man leider materiell-rechtlich nicht wie beim Mercedes Vito mit OM622-Motor weitermachen. Dieser Motor stammt zwar von Renault, aber nicht voll­ständig. Insbesondere die Motorsteue­rungs­software kommt nicht von Re­nault. Renault benutzt eine Software von Bosch und bei Bosch klingelt’s.

Aus den Verfahren in Frankreich ist be­kannt, dass Renault mauert (Le Monde). Das hilft aber nicht gegen die deutsche sekundäre Darlegungslast an der auch VW in den Prozessen regelmäßig scheitert.

Primär muss zunächst der Kläger darlegen und unter Beweis stellen, dass Re­nault bei der Abgasreinigung beschissen hat. Dazu dürfte ausreichen, was die Libera­tion aus der Anklage der DGCCRF zitiert.

Man muss es einfach mal probieren … schaun mer mal 😛

Wer sonst noch wie beschissen hat, kön­nen Sie in diesem Bericht nachlesen (PDF – englisch).

Spannender Termin

19 Mittwoch Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Wirtschaft

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Auto, Geld, Recht, Skandal

Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig fand vorgestern ein spannender Termin statt (Az. 8 Ca 321/18). Frau Dr. Stefanie … klagt gegen ihre Kündigung. VW hatte die Software-Chefin des Konzerns 2018 raus­geworfen, weil sie u.a. die Betrugssoft­ware von Bosch für den EA288-Motor wei­terentwickelt hat.

Wenn ich es richtig verstanden habe, war der eigentliche (vorgeschobene) Grund zur Kündigung, dass Frau Dr. Dateien auf ih­rem PC gelöscht hat … auf Anweisung ei­nes VW-Justitiars, was auch eine andere Mitarbeiterin so verstan­den haben will.

Interessant war auch, dass das Thema Betrugssoftware schon im November 2006 in der Entscheidungsebene ange­kom­men ist: „Baut das ein – aber lasst euch nicht erwischen!“ war die Entschei­dung.

Am 25. Juli 2019 soll das Urteil verkündet werden.

Wie meinte vorgestern das Handelsblatt: „VW fährt eine riskante Strategie.“

1,77 Milliarden Euro haben die Wolfsbur­ger inzwischen im VW-Skandal an Be­ra­tungs­kosten verpulvert, das meiste wohl an Anwälte. Allein von dem Betrag hät­te man im Schland ca. 850.000 VW-Geschä­digte abfinden können.

Immerhin

19 Mittwoch Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News

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Auto, Recht, Skandal

Hab fast übersehen, dass auch das OLG Braunschweig jetzt einen VW-Fall ent­schie­den hat. Mit Ur­teil vom 13.06.2019, Az. 7 U 289/18, wurde die Berufung ei­nes VW-Käufers zurückgewiesen. Und das Ur­teil ist sogar teilweise richtig. Richtig geht das OLG davon aus, dass sich der beklagte unabhängige Händler das „Fehl­verhalten“ (nettes Wort des OLG für den Dieselbe­trug) nicht zurechnen lassen muss.

Das OLG übernimmt auch den Hinweisbe­schluss des BGH und geht von einem Man­­­gel aus, wenn ein Auto eine VW-ty­pi­sche Abschaltvorrichtung hat. Allerdings sei der Mangel durch das Software-Update behoben. Nachlieferung sei dem Händ­ler nicht zumutbar, weil das 117 mal mehr kostet als das Software-Update. OK, das ist immerhin vertretbar.

VW wurde in dem Verfahren nicht verklagt, weswegen das OLG die Frage der sit­ten­wi­drigen Schädigung nicht zu prüfen brauch­te.

Drunter und drüber

18 Dienstag Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, Technik

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Auto, Recht, Skandal

Auch bei der Rechtsprechung der OLGs zum Dieselbetrug geht es grad drunter und drüber.

Das OLG Braunschweig hat mit Urteil vom 13.06.2019 (Az.: 7 U 289/18) wieder ein­mal erwartungsgemäß alles abgewie­sen­ge­wiesen … Braunschweig eben …

Das OLG Koblenz sieht sich gestern ange­sichts der Berichterstattung über seine ak­tuelle Rspr. zu einer Klarstellung genötigt … das stimmt, aber nur im Fall des OLG Koblenz 5 U 1318/18. Inzwischen gibt es 1 U 1552/18 und da geht es um Verjährung.

Beim 13. Senat des OLG Karlsruhe geht es in den drei Klops-Urteilen (z.B: Urteil vom 25.5.2019, 13 U 144/17) auch nicht um Ver­jährung, sondern da werden die Händ­ler auch nach Ablauf der kaufrechtlichen Gewährleistung munter verurteilt, obwohl die Freiburger richtig erkannt haben, dass …

    Ein etwaiges Verschulden der ihm vor­geschalteten Herstellerin muss sich der Verkäufer nicht zurechnen lassen (BGH, Urteil vom 24.10.2018, VIII ZR 66/17, Juris, Rn. 97).

Dieses Kuddelmuddel nimmt nobody mal zum Anlass, die Sache aufzudröseln:

Gegenüber den Herstellern der Betrugs­die­sel gilt die Regelverjährung von drei Jah­ren, beginnend mit Ultimo des Jahres, in dem der Balbierte von der sit­ten­widrigen Schädigung Kenntnis erlangt hat.

Bei VW poppte der Skandal zwar im Sep­tember 2015 auf, aber bis zum Rückruf (Software-Update) konnte keiner wissen, ob auch seine Karre betroffen ist. Die Rückrufschreiben gingen 2016 raus, also tritt gegenüber VW am 31.12.2019 Ver­jährung ein.

Wer seine Kiste von einem unabhängigen Händler gekauft hat, kann diesem gegen­über nur zwei Jahre Gewährleistung bean­spruchen, beginnend vom Tag der Über­gabe., es sei denn, der Händler war so blöd ins Blaue hinein zu be­haup­ten, die Kiste sei abgasmäßig OK. Dann gilt via § 438 Abs. 3 BGB wieder die Regelverjährung.

Bei Mercedes isses was anders, wenn der Neuwagen, wie bei Daimler üblich, über eine 100%-ige Verkaufstochter erworben wurde, denn dann dürfte die von den Frei­burgern zitierte BGH-Rspr. nicht greifen … dann ist der Hersteller auch der Verkäufer und es gilt wieder die Regelverjährung.

Gegenüber VW-Händlern dürften alle An­sprüche aus EA189-Fällen verjährt sein … Ausnahme vielleicht der 1,2 Polo, der nach dem Software-Update eine neue Abschalt­vorrichtung verpasst bekam. Wenn jemand einen so updateten Polo gebraucht ge­kauft hat und der Händler war so doof zu sagen, dass bei dem jetzt alles OK ist, dann haftet der Händler für diese Zusi­che­rung ins Blaue hinein, wenn …

Tja wenn der EuGH nicht wäre, dem eine Reihe von Vorlagen vorliegen … was sonst :mrgreen: u.a. eine aus Stuttgart, die wissen will, ob das Thermofenster eine ver­bo­tene Ab­schaltvorrichtung ist.

Dabei geht es nicht um die plumpen Mani­pulationen wie beim VW EA189-Motor oder Fiat, sondern um die Tricksereien zum Zwecke des angeblichen Bau­teil­schutzes.

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