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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Monatsarchiv: Juni 2019

Es dichtet

30 Sonntag Jun 2019

Posted by Nobody in Kultur, News, Politik, Technik

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Auto, Skandal

Aus der Email eines Audi-Managers für Software­entwicklung vom 16. Mai 2003:

    Erlkönig anno 2004
    Defeat Device, komm her zu mir!
    Gar schöne Spiele spiel ich mit dir;
    …
    Manch Schweinerei liegt auf der Hand,
    die ich will verdecken mit ’nem Hystereseband.
    …
    Mein Betreuer, und du Kunde, höret ihr nicht,
    was der Aggregator uns leise verspricht?
    Seid ruhig, bleibt cool, wahrt euer Gesicht,
    es murrt nur der Tüv, die Carb merkt das nicht.

Mehr davon? Hier und in den Akten der StA München II.

Panik auf der Titanic

30 Sonntag Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, Politik, Wirtschaft

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Afrika

Eine Frau Rackete ist mit ihrem Schifflein in Lampedusa gelandet und hat Italien 40 Afrikaner aufs Auge gedrückt. Nun sitzt Carola im Hausarrest und körnnte da­rüber nachdenken, was sie da gemacht hat. Wird sie aber nicht tun, weil ihr schon bevor sie in See gestochen klar war, dass sie im Recht ist. Schließlich geht es um Seenot-Rettung.

Seenotrettung ist so alt wie die christliche Seefahrt … wahrscheinlich sogar äl­ter. Als die Titanic untergegangen ist, kamen ihr die erreichbaren Schiffe zur Hilfe, oder auch nicht, und es hat bisserl was ge­bracht.

Säuft ein Kahn in Küstennähe ab und ist kein Schiff zur Rettung in der Nähe, dann läuft die Küstenwache und die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiff­brüchiger aus und hilft.

Nirgendwo steht geschrieben, dass ein Schiff auf Verdacht irgendwo rumdüm­peln muss, weil sich dort oder woanders eine Seenot-Rettung ergeben könnte.

Na gut, könnte man sagen, das ist aber in der europäischen Badewanne seit ein paar Jahren anders. Dort saufen ständig Men­schen ab. Stimmt, aber warum?

Wissen Sie was? Das „Warum“ interessiert nobody überhaupt nicht 😯 weil … Men­schen sterben eben.

Menschen sterben im Krieg und wenn sie vor dem Krieg flüchten, dann haben sie ein Recht auf Schutz, bis sie wieder in ihr be­frie­detes Land zurück können … aber wohl keiner käme auf die Idee, zwischen die Li­nien zu rennen, um sie dort zu abzuho­len.

Menschen verhungern und verdursten zu Hunderten im Süden von Algerien, in der Sahara, wo Migranten ausgesetzt werden, damit sie wieder nach Hause lau­fen, nach Westafrika oder sonstwo hin.

Menschen lassen sich übers Mittelmeer schleppen und ertrinken … Wait!

Aber da waren doch diese Boat People. 1,6 Mio. Vietnamesen und angrenzende Völ­ker sind vor den Indochinakriegen gefloh­en, 700.000 bis 800.000 davon übers Meer. Die wurden doch auch gerettet.

Richtig, aber die haben wirklich versucht übers Meer ein Land zu erreichen, erst Thailand und als das die Piraten aus­nutz­ten dann Malaysia und weil das mit den kleinen Booten kaum zu erreichen war, haben sich auch die Amis und Franzosen in Küstennähe zur Rettung in Stellung ge­bracht … waren schließlich verantwort­lich für den Schlamassel.

Und rund 900.000 Flüchtlinge sind wieder ins Land heimgekehrt, wenn sie nicht Bun­desgesundheitsminister geworden sind 😎

Aber sind „wir“ nicht auch verantwortlich für das Elend in Afrika und im Nahen und Mittleren Osten?

Sischer dat … ein bisschen, weil wir uns überall einmischen, sogar mit Ent­wick­lungs­hilfe.

Die Welt ist ungerecht und so ist das Le­ben. Nicht jeder lebt in Gegenden, die ein angenehmes Leben ermöglichen. Und was angenehm ist, ist nicht für jeden dasselbe.

Menschliche Solidarität kommt zu spät, wenn ein Schwarzafrikaner sich auf den Weg nach Europa macht.

Reden wir also wieder einmal über die Auswanderungsursachen? Nein, tun wir nicht. Wir reden immer von Einmischung und Bevormundung.

Unsere Zivilisation ist nicht ihre. Wenn sie Fledermäuse verspeisen und Ebola krie­gen, aber damit glücklich sind, ihre Toten trotz Ansteckungsgefahr wie sonst zu be­statten, dann ist das eben so. Den einzigen Aha-Effekt, den die westlichen Helfer, die wie Aliens in Schutzanzüge gekleidet hin­terlassen ist: Aha, wenn wirs nicht hin­krie­gen, dann kommen eben die Weißen. Die Kolonialzeit ist nicht be­en­det.

Aus den Sklaven sollen nun die Konsu­men­ten westlicher Glasperlen werden. Wo­hin mit unserem Schrott, wenn die Sklaven ihn nicht mehr abnehmen? Bil­li­ges Öl ge­­gen teure Smart­phones. An die Märkte der Zukunft denken und schnell noch ein paar Ne­ger aus der europäischen Badewanne retten. Beruhigt das Gewissen, damit keine Panik auf der Titanic aufkommt.

Ausflucht

30 Sonntag Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Geld, Integration, Islam, Menschen

Schland hat drei neue Asylanten: Haya bint al-Hussein mit ihren beiden Kindern. Wer Haya ist? Haya ist die Tochter des verstor­be­nen Königs Hussein von Jor­da­nien und Halbschwester des jetzigen jordanischen Königs Abdullah II. bin al-Hussein und vor allem noch Zweitfrau des Sklavenhalters von Dubai, Scheich Mo­ham­med bin Ra­schid al Maktum.

Vor dem ist sie nun geflohen, angeblich mit deutscher Hilfe. Warum, weiß man nicht so genau, kann es sich aber denken, wenn man berücksichtigt, dass sie gleich die Scheidung eingereicht hat.

Hinweise auf die Fluchtgründe gibt auch ein Video von Latifa bint Muhammad Al Maktum, die auch mal flüchten wollen und nun als unter Drogen gesetzter Zom­bie ir­gendwo in Dubai vergammelt. Vor ihrer missglückten Flucht sagt Latifa über ihren Vater: Er ist das Böse in Person

Auch ihre Schwester Shamsa hat mal flie­hen wollen, wurde aber daraufhin unter dubiosen Umständen aus England nach Dubai verschleppt.

Hartz IV wird Haya wohl nicht in Anspruch nehmen können, denn sie hat 35 Mil­lio­nen Euro mitgehen lassen, ist also kein wirk­li­cher Armutsflüchtling.

Nun ist nobody mal gespannt, wie das Asylverfahren läuft. Den Asylgrund „scheiß Ehe“ hamwer ja nicht und ab und an mal verprügelt zu werden, ist kulturtypisch. Und wenn man sieht, wie sich Dubai zum neuen Malle entwickelt, dann scheint das auch ein sicheres Herkunftsland zu sein.

PS: Noch was ganz Wichtiges vergessen … Haya ist – ohne Scheiß – eine direkte Nach­fahrin des selbsternannten Pro­phe­ten Mohammed 😯 Nun gehört der Is­lam in echt zum Schland.

Trouble in Stuttgart

29 Samstag Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, Politik, Technik, Wirtschaft

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Auto, Recht, Skandal

#Dieselgate ist eine Medaille mit zwei Sei­ten: Die Halterseite und die Anleger­sei­te. Mit letzterer hat nobody nix zu tun, aber es lohnt, mal nachzuguggen, was sich auf der anderen Seite tut.

Da soll eine Richterin am LG Stuttgart mit ihrer Schwester telefoniert haben. OK, wayne juckt’s … aber die Schwester ist Jus­titiarin bei Bosch und soll sich für die Erfolgsaussichten einer Diesel-Klage ge­gen Bosch interessiert haben (WiWo). Rich­terin Benner gehört zur Kammer von Reuschle, dem sie die Dieselklagen we­gen Be­fangenheit abgenommen haben. Nun hat sie selbst einen Befangen­heits­antrag am Poppes.

Apropos Bosch: Reuschle hatte vor seiner Ablösung Bosch mit Zwischenurteil zur Herausgabe von Akten verpflichtet. Diese Entscheidungen hat das OLG Stuttgart am 1. März aufgehoben. Die Begründung der Beschlüsse ist spannend … für die Klagen der Diesel-Geschädigten, also die Hal­ter­seite der Medaille:

    Entgegen der Auffassung des Land­ge­richts ist nicht anzunehmen, dass durch die Vorlage der in Rede stehen­den Unterlagen unter keinen denk­ba­ren Um­ständen die Gefahr für die Robert Bosch GmbH besteht, wegen Leistun­gen im Zusammenhang mit Motorsteu­erungssoftware für Dieselfahrzeuge der Volks­wa­gen AG deliktisch auf Scha­densersatz in Anspruch genom­men zu werden. Im Gegenteil sei davon auszugehen, dass eine solche Gefahr besteht. Das Landgericht ging zu Un­recht davon aus, dass nach den vom Bundes­ge­richts­hof zur Beihilfe in den Fäl­len berufstypischer neutraler Hand­lungen entwick­elten Grundsätzen eine strafbare Beihilfe der Antragsgegnerin ausgeschlossen sei …
    Das Landgericht hat die Möglichkeit ei­ner Haftung der Antragsgegnerin ge­mäß § 830 BGB als Teilnehmerin einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädi­gung von Kraftfahrzeugkäufern durch die Volkswagen AG nicht hinreichend in seiner Würdigung berücksichtigt. Zumindest in einem Teil von gegen die Ro­bert Bosch GmbH selbst geführten Verfahren werde u. a. vorgetragen, die­se habe der Volkswagen AG die Steu­erungs­software als „Programmier­ge­rüst“ zu Verfügung gestellt und Volks­wa­gen habe auf dieser Basis entspre­chen­de er­weiternde oder modifizie­ren­de Softwaremo­dule entwickelt. Die Ro­bert Bosch GmbH habe aber auch „letz­te Hand angelegt“ und sei sich voll­stän­dig über die Funktionsweise der Steue­rungssoftware – einschließ­lich der ver­bo­te­nen Abschalteinrich­tun­gen – im Klaren gewesen. Soll­te dieser Vortrag erweislich sein … läge es aber mehr als nahe, die Grenze zur straf­ba­ren Beihilfe als überschritten anzu­se­hen …

Das hat nobody schon vor einem Jahr ge­pinselt: „Wo bleibt der mutige Staats­an­walt, der mit einem noch mutigeren Rich­ter die Durchsuchung von (nochmals) VW, Audi, Porsche, BMW, Mercedes und vor allem Bosch in Divisionsstärke anord­net.“

Hat einer nachgezählt

29 Samstag Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, Mode, Sport

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Frankreich, Fußball, Natur, USA

… ob die Ami-Mädels gestern im Viertel­fi­nale von Paris nicht zwei bis drei Spie­ler­innen mehr auf dem Platz hatten als die Französinnen? Auch wenn ich im klei­nen kosmos nix mehr darüber gepinselt habe, habe ich mir doch fast alle Spie­le der lau­fenden Frauen-WM angesehen … with pain in my ass und im eigenen Saft schmorend … Kemenate kommt locker über 30°C.

OK, Mädels spielen anders, aber was ei­nige Mannschaften so gezeigt haben, muss nun wirklich nicht sein und dabei meine ich nicht mal den Tamtam dieser Zulu-Truppe aus Kamerun.

Gestern gab’s zum ersten Mal richtigen Fußball … wer will die US-Mädels auf­hal­ten. Deren Abseitsfalle ist doch fast nicht zu überlaufen … wie eine Perlen­schnur auf­gereiht stehen sie vor ihrem Strafraum, ab­solut diszipliniert.

Das schönste Tor, das zum 3 : 0 in der 78. Minute, wurde leider nicht gegeben … ab­seits … auch ohne Falle der Franzosen.

Nicht nur die Spiele waren bislang meist enttäuschend. Auch diese Sport-BHs ner­ven … da hüpft ja gar nix mehr 😛

Internationale Zuständigkeit

28 Freitag Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, Politik, Technik

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Auto, Europa, Frankreich, Medien, Recht, Skandal

In keinem anderen EU-Land gibt es das Phänomen der #Dieselgate-Klagen … je­den­falls nicht in dem Ausmaß. Ein paar Klagen in Österreich, ein neues Urteil in Prag, in der Schweiz ist die Klage einer Verbaucher-NGO abgewiesen worden und die zwei Verfahren in Frankreich dümpeln seit 2016 bzw. 2017 vor sich hin. Dabei wären insbesondere französische Autos eine lohnende Zielscheibe.

Das gilt vor allem für Renault, wo die Moto­ren der 9er-Reihe (K9, R9) nachge­wie­se­ner­maßen wegen Abschaltvorrich­tungen die NOx-Grenzwerte um 1000% und mehr übersteigen.

Renault beruft sich auf den sogenannten Bauteilschutz, so wie auch Mercedes und andere deutsche Hersteller. In Deutsch­land sind sie damit auf die Fresse gefallen, weil die Voraus­setzungen für diese Aus­nah­mevorschrift nicht vorliegen. In Frank­reich hat jetzt das mit den Untersuchun­gen zum Dieselgate befasste Gericht in Paris den EuGH angerufen, um durch Vor­lagefrage klären zu lassen, ob dieses Ther­mofenster von der EU-VO 715/2007/EG gedeckt ist.

Da isses natürlich peinlich, wenn zugleich herauskommt, dass die Abgas­rück­führung erst ab 50 km/h funktioniert (Figaro, Le Monde).

Kurz und schlecht: Von der französischen Justiz dürfen sich deutsche Renault-Be­duppte keine Hilfe versprechen, was auch damit zu tun haben könnte, dass der Fran­zösische Staat mit 15% an Renault be­tei­ligt ist.

Es liegt unter diesen Umständen nahe, es vor deutschen Gerichten zu versu­chen. Nach eigenen Angaben hat das eine Kanz­lei aus Düsseldorf versucht. Über den Stand dieses Verfahrens war nix in Erfah­rung zu bringen. Also muss nobody Neu­land betreten.

Egal wo die Franz-Karren gebaut werden, sie werden über die Renault Retail Group ins Schland importiert, wenn man sie über einen Renault-Händler kauft. Diese RRG Gmbh ist natürlich eine 100%ige Tochter von Renault.

Wer nach Schland exportiert, muss die hie­sigen Gesetze beachten, auch wenn es „nur“ EU-Vorschriften sind.

Nun unterstellen wir mal, dass der EuGH die Thermofenster-Ausnahme so eng aus­legt wie deutsche Gerichte es schon getan haben. Dann könnte Renault dem Vorwurf der vorsätzlichen Schädigung immer noch mit dem Argument entge­gen­tre­ten, man ha­be das anders gesehen … eine Art Ver­bots­irrtum. Damit würde Re­nault aber in Deutschland nicht durch­kom­men, denn sie haben die Abschalt­vor­rich­tungen nicht of­fengelegt. Im Ergebnis könnte man also Renault bedingten Vor­satz vorwerfen und das reicht für die de­lik­tische Haftung und damit auch sit­ten­wi­drige Schädigung gem. § 826 BGB aus.

Damit wären auch die Voraussetzungen für § 32 ZPO zumindest plausibel dar­ge­legt, was für Schland als internationalen Gerichtsstand erstmal ausreicht (BGH Urteil vom 29.06.2010, Az.: VI ZR 122/09).

Ab da kann man leider materiell-rechtlich nicht wie beim Mercedes Vito mit OM622-Motor weitermachen. Dieser Motor stammt zwar von Renault, aber nicht voll­ständig. Insbesondere die Motorsteue­rungs­software kommt nicht von Re­nault. Renault benutzt eine Software von Bosch und bei Bosch klingelt’s.

Aus den Verfahren in Frankreich ist be­kannt, dass Renault mauert (Le Monde). Das hilft aber nicht gegen die deutsche sekundäre Darlegungslast an der auch VW in den Prozessen regelmäßig scheitert.

Primär muss zunächst der Kläger darlegen und unter Beweis stellen, dass Re­nault bei der Abgasreinigung beschissen hat. Dazu dürfte ausreichen, was die Libera­tion aus der Anklage der DGCCRF zitiert.

Man muss es einfach mal probieren … schaun mer mal 😛

Wer sonst noch wie beschissen hat, kön­nen Sie in diesem Bericht nachlesen (PDF – englisch).

Mal schnell die Welt retten

21 Freitag Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Iran, Troll, USA

Nachdem keine Drohne abgeschossen wurde, die aber über internationalen Ge­wäs­sern, aus denen die Iraner jetzt deren Trümmer vor ihrer Küste gefischt ha­ben, kam der Frittenclown auf die Idee, mal eben paar Ziele im Iran zu bomben, um das dann wieder abzublasen, weil 150 Opfer hätten beklagt werden kön­nen.

Die 150 Iraner können sich bei Sanct Donaldus bedanken … nein, wir alle müssen ihm danken, dass er zwischen Angriffsbefehl und Abblasen nicht auf den Pottus des POTUS musste und mal eben schnell die Welt gerettet hat.

Spannender Termin

19 Mittwoch Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Wirtschaft

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Auto, Geld, Recht, Skandal

Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig fand vorgestern ein spannender Termin statt (Az. 8 Ca 321/18). Frau Dr. Stefanie … klagt gegen ihre Kündigung. VW hatte die Software-Chefin des Konzerns 2018 raus­geworfen, weil sie u.a. die Betrugssoft­ware von Bosch für den EA288-Motor wei­terentwickelt hat.

Wenn ich es richtig verstanden habe, war der eigentliche (vorgeschobene) Grund zur Kündigung, dass Frau Dr. Dateien auf ih­rem PC gelöscht hat … auf Anweisung ei­nes VW-Justitiars, was auch eine andere Mitarbeiterin so verstan­den haben will.

Interessant war auch, dass das Thema Betrugssoftware schon im November 2006 in der Entscheidungsebene ange­kom­men ist: „Baut das ein – aber lasst euch nicht erwischen!“ war die Entschei­dung.

Am 25. Juli 2019 soll das Urteil verkündet werden.

Wie meinte vorgestern das Handelsblatt: „VW fährt eine riskante Strategie.“

1,77 Milliarden Euro haben die Wolfsbur­ger inzwischen im VW-Skandal an Be­ra­tungs­kosten verpulvert, das meiste wohl an Anwälte. Allein von dem Betrag hät­te man im Schland ca. 850.000 VW-Geschä­digte abfinden können.

Immerhin

19 Mittwoch Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News

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Auto, Recht, Skandal

Hab fast übersehen, dass auch das OLG Braunschweig jetzt einen VW-Fall ent­schie­den hat. Mit Ur­teil vom 13.06.2019, Az. 7 U 289/18, wurde die Berufung ei­nes VW-Käufers zurückgewiesen. Und das Ur­teil ist sogar teilweise richtig. Richtig geht das OLG davon aus, dass sich der beklagte unabhängige Händler das „Fehl­verhalten“ (nettes Wort des OLG für den Dieselbe­trug) nicht zurechnen lassen muss.

Das OLG übernimmt auch den Hinweisbe­schluss des BGH und geht von einem Man­­­gel aus, wenn ein Auto eine VW-ty­pi­sche Abschaltvorrichtung hat. Allerdings sei der Mangel durch das Software-Update behoben. Nachlieferung sei dem Händ­ler nicht zumutbar, weil das 117 mal mehr kostet als das Software-Update. OK, das ist immerhin vertretbar.

VW wurde in dem Verfahren nicht verklagt, weswegen das OLG die Frage der sit­ten­wi­drigen Schädigung nicht zu prüfen brauch­te.

Drunter und drüber

18 Dienstag Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, Technik

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Auto, Recht, Skandal

Auch bei der Rechtsprechung der OLGs zum Dieselbetrug geht es grad drunter und drüber.

Das OLG Braunschweig hat mit Urteil vom 13.06.2019 (Az.: 7 U 289/18) wieder ein­mal erwartungsgemäß alles abgewie­sen­ge­wiesen … Braunschweig eben …

Das OLG Koblenz sieht sich gestern ange­sichts der Berichterstattung über seine ak­tuelle Rspr. zu einer Klarstellung genötigt … das stimmt, aber nur im Fall des OLG Koblenz 5 U 1318/18. Inzwischen gibt es 1 U 1552/18 und da geht es um Verjährung.

Beim 13. Senat des OLG Karlsruhe geht es in den drei Klops-Urteilen (z.B: Urteil vom 25.5.2019, 13 U 144/17) auch nicht um Ver­jährung, sondern da werden die Händ­ler auch nach Ablauf der kaufrechtlichen Gewährleistung munter verurteilt, obwohl die Freiburger richtig erkannt haben, dass …

    Ein etwaiges Verschulden der ihm vor­geschalteten Herstellerin muss sich der Verkäufer nicht zurechnen lassen (BGH, Urteil vom 24.10.2018, VIII ZR 66/17, Juris, Rn. 97).

Dieses Kuddelmuddel nimmt nobody mal zum Anlass, die Sache aufzudröseln:

Gegenüber den Herstellern der Betrugs­die­sel gilt die Regelverjährung von drei Jah­ren, beginnend mit Ultimo des Jahres, in dem der Balbierte von der sit­ten­widrigen Schädigung Kenntnis erlangt hat.

Bei VW poppte der Skandal zwar im Sep­tember 2015 auf, aber bis zum Rückruf (Software-Update) konnte keiner wissen, ob auch seine Karre betroffen ist. Die Rückrufschreiben gingen 2016 raus, also tritt gegenüber VW am 31.12.2019 Ver­jährung ein.

Wer seine Kiste von einem unabhängigen Händler gekauft hat, kann diesem gegen­über nur zwei Jahre Gewährleistung bean­spruchen, beginnend vom Tag der Über­gabe., es sei denn, der Händler war so blöd ins Blaue hinein zu be­haup­ten, die Kiste sei abgasmäßig OK. Dann gilt via § 438 Abs. 3 BGB wieder die Regelverjährung.

Bei Mercedes isses was anders, wenn der Neuwagen, wie bei Daimler üblich, über eine 100%-ige Verkaufstochter erworben wurde, denn dann dürfte die von den Frei­burgern zitierte BGH-Rspr. nicht greifen … dann ist der Hersteller auch der Verkäufer und es gilt wieder die Regelverjährung.

Gegenüber VW-Händlern dürften alle An­sprüche aus EA189-Fällen verjährt sein … Ausnahme vielleicht der 1,2 Polo, der nach dem Software-Update eine neue Abschalt­vorrichtung verpasst bekam. Wenn jemand einen so updateten Polo gebraucht ge­kauft hat und der Händler war so doof zu sagen, dass bei dem jetzt alles OK ist, dann haftet der Händler für diese Zusi­che­rung ins Blaue hinein, wenn …

Tja wenn der EuGH nicht wäre, dem eine Reihe von Vorlagen vorliegen … was sonst :mrgreen: u.a. eine aus Stuttgart, die wissen will, ob das Thermofenster eine ver­bo­tene Ab­schaltvorrichtung ist.

Dabei geht es nicht um die plumpen Mani­pulationen wie beim VW EA189-Motor oder Fiat, sondern um die Tricksereien zum Zwecke des angeblichen Bau­teil­schutzes.

Frust

18 Dienstag Jun 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Nazi, Terror

Man könnte es für einen schlechten Scherz halten, dass es tatsächlich Men­schen gibt, die glauben quasi im Allein­gang die Demokratie im Schland besei­tigen zu kön­nen. Isses aber nicht: es ist Ernst … Stephan Ernst.

So heißt der Nazi, der den Kasseler Regie­rungspräsidenten durch Kopfschuss hin­ge­richtet haben soll. Und das hat er sogar auf seinem YT-Kanal angekündigt: „Ent­weder diese Regierung dankt in kürze ab oder es wird Tote geben.“ Man hätte ihn ernst nehmen sollen.

So ernst wie z.B. die Prepper vom LKA und die anderen Nazi-Clowns, die Fein­des- oder Todeslisten für den Tag X angelegt haben.

Woher kommen diese größenwahn­sin­ni­gen Allmachtsphantasien?

Ich glaube, nix auf Erden ist monokausal. Von den vielen Ursachen war am Ende der Frust ausschlaggebend. Hier teile ich die Auffassung des Rechtsextremis­mus­ex­perten Gideon Botsch, der im SPIEGEL aus­führt:

    Als Risikofaktor nannte Botsch eine von Frust geprägte rechte Szene – unter anderem durch die rückläufige Aufmerksamkeit für Proteste wie bei Pegida. Es sei „wahrscheinlich, dass mit dem Abflauen der Aufmerksamkeit für solche Gruppen die terroristischen Akte zunehmen werden“. Bis Mitte 2018 hätten diese Gruppen einen poli­tischen Umsturz propagiert. Das habe nicht funk­tio­niert. Dieser Frust könnte nun einige Zellen erneut mobilisieren und diese weiter radikalisieren.

Womit ein weiteres Glied der Kausalkette angesprochen ist.

Früher war Ernst an NPD-Aktionen betei­ligt, heute spendet er für die AfD. Die Demokraten jagende NSAfD hat bei den Nazis Hoffnungen geweckt und wenn diese Hoffnungen nicht erfüllt werden, dann schieben die Nazis Frust.

Der oben angesprochene Größenwahn hat auch mehrere Ursachen. Normaler­wei­se verliert sich der Glaube daran, ein Super­mann zu sein, nach der Pubertät … einer gegen 80 Millionen, das kann ja nicht ernst sein. Nein, denn er ist nicht allein und es braucht nur ein Prozent.

An dieser identitären Idiotie hat der pseu­dointellektuelle Götz fleißig mitge­strickt … unterstützt von seiner Magda G.

1% … muss Demokratie das aushalten? Weiß nicht. Aber man stelle sich vor, dass 1% der Wahlberechtigten dieser größen­wahn­sinnigen Idee folgen würden … das wären dann 600.000 Mann, doppelt so viel wie die SA 1933 hatte.

In den Medien ist heute zu lesen, dass Ernst in keiner Nazi-Gruppierung orga­ni­siert war … willkommen im Neuland, am virtuellen Stammtisch des Nazi-Terrors.

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