Der STERN macht es ganz und fast richtig, wenn er subsumiert, warum die Sea Watch 3 Italien anlaufen durfte und nicht Richtung der näher gelegenen Küsten von Libyen und Tunesien tuckern musste. Denn im Prinzip war in Italien der nächste sichere Hafen im Sinne des Seerechts. Aber dabei wird was vergessen.
Aus dem SRÜ 1994 (PDF) ergibt sich keine Pflicht des angesteuerten Landes, das rettende Schiff auch anlanden zu lassen. Das ist alles schon vor einem Jahr im Zusammenhang mit der Aquarius durchgekaut worden (LTO).
Das weiß auch Carola Rackete. Deshalb die Story mit der Selbstmordgefahr an Bord, was zum gewohnheitsrechtlichen Nothafenrecht führen könnte.
Zu dieser Gefahr ist es aber doch erst gekommen, weil die SW3 zuvor 17 Tage vor Italien rumgeeiert ist, zu einem Zeitpunkt, als bekannt war, dass sie dort nicht anlegen darf, also es kein „Hafen“ mehr war, also auch sein sicherer Hafen.
Das steht nicht im Widerspruch zu dem Umstand, dass Italien zuvor schon 13 der ursprünglich 53 aus dem Mittelmeer Gefischten aufs Festland hat übersetzen lassen, denn grundsätzlich darf das SRÜ-Land auf dem Meer Hilfe leisten, muss das Schiff nicht vorher anlegen lassen.
In diesen zwei Wochen hätte Carola auch einen anderen Hafen ansteuern können, sogar Hamburg erreichen können. Oder Amsterdam, denn dort hätte sie auf jeden Fall anlegen dürfen, weil die SW3 unter holländischer Flagge läuft.
Für mich hat das Ganze das Geschmäckle eines Machtkampfes, ein Ritt auf Prinzipien zulasten der Menschen an Bord.