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Bisher sind die deutschen Ermittler davon ausgegangen, dass Bosch die Soft­ware für die sogenannten Defeat devices im Diesel-Skandal zwar geliefert hat, aber gleich­zei­tig vor dem Einsatz der Schummel­soft­ware außerhalb des Test­be­trie­bes gewarnt hat. Dazu das Handelsblatt:

    Die dubiose Rolle von Bosch im Dieselskandal
    Boschs Kunden VW, Audi, Daimler oder Porsche wurden bereits von der Justiz durchsucht. Nur beim Zulieferer selbst gab es bisher noch keine Razzia.

    Von Bosch kommen wichtige Bauteile in dem Diesel-Motor, der in sechs be­trof­fenen Volkswagen-Modellen und in einem be­trof­fenen Audi-Modell ge­nutzt wird. Bosch soll einem Medien­bericht zufolge schon 2007 vor der gesetzes­wi­dri­gen Verwendung der Technik zur Abgasnach­behandlung gewarnt haben. Die von Bosch gelie­ferte Software sei nur für Test­zwecke vor­ge­se­hen ge­we­sen, nicht für den normalen Fahr­be­trieb, hatte die „Bild am Sonntag“ im Sep­tember unter Beru­fung auf ein VW-internes Doku­ment geschrieben, auf das die interne Revision ge­stoßen sei. In einem Brief habe Bosch dem Kon­zern mitgeteilt, dass der geplante Ein­satz illegal sei …

An anderer Stelle schreibt das Handels­blatt:

    War Bosch nicht selbst in den Dieselskandal verstrickt?
    Es gibt zahlreiche zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren gegen Bosch wegen Mitwis­serschaft und Bei­hilfe. VW, Audi, Daimler, BMW und zuletzt Porsche ha­ben schon Razzien der Staats­­anwaltschaft erlebt. Bosch ko­operiert nach eigenen Angaben voll­um­fänglich mit den Behörden.
    Bislang scheint das der Fall zu sein. Zu­mindest haben die Schwaben noch kei­ne Durchsuchungen erlebt. In den USA hat Bosch schon rund 300 Mil­lio­nen Euro Schaden­ersatz in einem Zivilver­fahren gezahlt. Insge­samt wurden für Rechtsrisiken eine Milliarde Euro in der Bilanz zurückgestellt …

Das mit den bei Bosch ausbleibenden Raz­zien könnte sich bald ändern. Denn in­zwi­schen weiß nicht nur die US-Justiz, dass Bosch mauert, sondern auch die deutsche … witziger Weise aufgrund eines Zivilpro­zes­ses.

In einem Anlegerschadensersatzprozess vor dem Landgericht Stuttgart hat der Ein­zel­rich­ter der 22. ZK, Dr. Fabian Richter Reuschle, die Vor­lage von Doku­men­ten von Bosch ge­for­dert. Bosch hat im Feb­ruar 2018 einige Urkun­den vor­gelegt, da­run­ter ein Schrei­ben von Frank Tuch, da­mals Leiter Konzern Quali­tätssi­che­rung von VW, an den da­ma­li­gen Kon­zern­chef Mar­tin Win­ter­korn vom 23. Mai 2014 so­wie eine No­tiz von Bernd Gottweis (in den USA bereits angeklagt), da­mals Lei­ter des Aus­schus­ses für Pro­dukt­sicher­heit bei VW, an Frank Tuch einen Tag zu­vor. Beide Schrei­ben wur­den am 23. Mai 2014 VW-Kon­zern-Chef Winter­korn übergeben (Han­dels­blatt).

Jetzt scheint vorerst Schluss mit der Ko­ope­rationsbereitschaft von Bosch, denn wie der aktuelle SPIEGEL (Druckausgabe) gestern vermelden konnte, verweigert Bosch

    … die Herausgabe der Dokumente und beruft sich auf das Zeugnis­ver­wei­ge­rungsrecht. Das Unternehmen hat VW und andere Autohersteller mit Soft­ware für die Motor­steuerung und Ab­gas­rei­nigung beliefert. Weil die Software wo­mög­lich il­legal zur Mani­pulation ge­nutzt wurde, ermittelt die Staats­an­walt­schaft Stutt­gart auch ge­gen Bosch-Mit­ar­bei­ter. In den USA lau­fen eben­falls Ver­fahren.
    Bei den eingeforderten Dokumenten handelt es sich unter anderem um E-Mails zwischen Mit­arbeitern von Bosch und VW aus dem Jahr 2007, in denen es offenbar um illegale Abschalt­­ein­rich­tun­gen („defeat device“) ging.

Das dürften die gleichen Dokumente sein, deren Herausgabe zuvor schon VW ver­weigert hat, nämlich die E-Mail Korres­pon­denz zwischen Oliver Schmidt (rechts­kräf­tig in den USA verurteilt), damals Leiter des sog. Engineering and Environmental Office („EEO“) der Volkswagen Group of America („VWGoA“) und Michael Horn, damals CEO und Präsident von VWGoA (Handelsblatt).

Nun, sowas macht jeden Juristen, nicht nur Richter, stutzig und regt zum Nach­denken an.

Und während nobody so denkt, denkt er, dass es überhaupt keinen Sinn macht, die Software für den Testbetrieb zu ent­wickeln, sie aber im normalen Fahr­be­trieb zu verbieten, obwohl das dann zwangs­läufig zu unzulässigen Abgas­emis­sio­nen führen muss. Hier pas­sen Denke und das von der BILD am Sonntag zitierte Schrei­ben vom 3. Juni 2008 von Bosch an VW nicht mit dem Tun zusammen:

    „Da es sich hier um eine Erwei­terung der Akustikfunktion (Zykluserkennung) handelt, ist es uns aus rechtlichen Grün­den nicht erlaubt hier eine ,saube­re‘ Funktions­umsetzung vorzu­schla­gen. Wir werden bei diesem Themen­kom­plex lediglich Ihre Spezifikationen 1:1 umsetzen. Danke für Ihr Ver­ständ­nis. Mit freundlichen Grüßen 

Da springt einen förmlich das „venire contra factum proprium“ an.

Und dann die urheberrechtliche Seite der Betrugssoftware. Nur Bosch, der Welt­markt­führer in Motortechnik, durfte die Software verändern, sie an die di­ver­sen VW-Motoren an­passen. Die verfügen üb­ri­gens bei VW bereits seit min­destens 1973 über diese illegalen Defeat devices. 1973 wurde VW deswegen in den USA zu 120.000 Dollar Stra­fe ver­urteilt … ein lä­cherlicher Betrag aus heutiger Sicht, wo VW im Dieselgate allein in den USA bis heute über 24 Milliarden Euro ver­senkt hat.

Und Bosch hat mehr als nur Software „ge­liefert“, sondern z.B. auch und u.a.:

  • Winterkorn, mit internationalem Haft­befehl gesuchter ehemaliger Vor­stands­vorsitzender des VW-Konzern, bis 1981 bei Bosch, dann zu Audi ge­wechselt
  • und

  • Jörg Kerner

WTF is Kerner? Das ist der jetzt in U-Haft sitzende Laptop-Clown von Porsche, der von 1986 bis 2004 bei Bosch verant­­wort­lich war für den Bereich “Applikation Mo­torsteuerungen. 2004 wechselte Kerner zu Audi und war dort verantwortlich für Kon­zept-, Software- und Aggregate Elek­tronik. Seit 2009 ist Kerner bei Por­sche für die Motorentwicklung verantwort­lich.

Wo bleibt der mutige Staatsanwalt, der mit einem noch mutigeren Richter die Durch­suchung von (nochmals) VW, Audi, Por­sche, BMW, Mercedes und vor al­lem Bosch in Divisionsstärke anordnet. Wie der Fall des Laptop-Porscheclowns zeigt, scheint es ja immer noch was (ab-) zu holen zu geben 👿