Bisher sind die deutschen Ermittler davon ausgegangen, dass Bosch die Software für die sogenannten Defeat devices im Diesel-Skandal zwar geliefert hat, aber gleichzeitig vor dem Einsatz der Schummelsoftware außerhalb des Testbetriebes gewarnt hat. Dazu das Handelsblatt:
- Die dubiose Rolle von Bosch im Dieselskandal
Boschs Kunden VW, Audi, Daimler oder Porsche wurden bereits von der Justiz durchsucht. Nur beim Zulieferer selbst gab es bisher noch keine Razzia.
…
Von Bosch kommen wichtige Bauteile in dem Diesel-Motor, der in sechs betroffenen Volkswagen-Modellen und in einem betroffenen Audi-Modell genutzt wird. Bosch soll einem Medienbericht zufolge schon 2007 vor der gesetzeswidrigen Verwendung der Technik zur Abgasnachbehandlung gewarnt haben. Die von Bosch gelieferte Software sei nur für Testzwecke vorgesehen gewesen, nicht für den normalen Fahrbetrieb, hatte die „Bild am Sonntag“ im September unter Berufung auf ein VW-internes Dokument geschrieben, auf das die interne Revision gestoßen sei. In einem Brief habe Bosch dem Konzern mitgeteilt, dass der geplante Einsatz illegal sei …
An anderer Stelle schreibt das Handelsblatt:
- War Bosch nicht selbst in den Dieselskandal verstrickt?
Es gibt zahlreiche zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren gegen Bosch wegen Mitwisserschaft und Beihilfe. VW, Audi, Daimler, BMW und zuletzt Porsche haben schon Razzien der Staatsanwaltschaft erlebt. Bosch kooperiert nach eigenen Angaben vollumfänglich mit den Behörden.
Bislang scheint das der Fall zu sein. Zumindest haben die Schwaben noch keine Durchsuchungen erlebt. In den USA hat Bosch schon rund 300 Millionen Euro Schadenersatz in einem Zivilverfahren gezahlt. Insgesamt wurden für Rechtsrisiken eine Milliarde Euro in der Bilanz zurückgestellt …
Das mit den bei Bosch ausbleibenden Razzien könnte sich bald ändern. Denn inzwischen weiß nicht nur die US-Justiz, dass Bosch mauert, sondern auch die deutsche … witziger Weise aufgrund eines Zivilprozesses.
In einem Anlegerschadensersatzprozess vor dem Landgericht Stuttgart hat der Einzelrichter der 22. ZK, Dr. Fabian Richter Reuschle, die Vorlage von Dokumenten von Bosch gefordert. Bosch hat im Februar 2018 einige Urkunden vorgelegt, darunter ein Schreiben von Frank Tuch, damals Leiter Konzern Qualitätssicherung von VW, an den damaligen Konzernchef Martin Winterkorn vom 23. Mai 2014 sowie eine Notiz von Bernd Gottweis (in den USA bereits angeklagt), damals Leiter des Ausschusses für Produktsicherheit bei VW, an Frank Tuch einen Tag zuvor. Beide Schreiben wurden am 23. Mai 2014 VW-Konzern-Chef Winterkorn übergeben (Handelsblatt).
Jetzt scheint vorerst Schluss mit der Kooperationsbereitschaft von Bosch, denn wie der aktuelle SPIEGEL (Druckausgabe) gestern vermelden konnte, verweigert Bosch
- … die Herausgabe der Dokumente und beruft sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht. Das Unternehmen hat VW und andere Autohersteller mit Software für die Motorsteuerung und Abgasreinigung beliefert. Weil die Software womöglich illegal zur Manipulation genutzt wurde, ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart auch gegen Bosch-Mitarbeiter. In den USA laufen ebenfalls Verfahren.
Bei den eingeforderten Dokumenten handelt es sich unter anderem um E-Mails zwischen Mitarbeitern von Bosch und VW aus dem Jahr 2007, in denen es offenbar um illegale Abschalteinrichtungen („defeat device“) ging.
Das dürften die gleichen Dokumente sein, deren Herausgabe zuvor schon VW verweigert hat, nämlich die E-Mail Korrespondenz zwischen Oliver Schmidt (rechtskräftig in den USA verurteilt), damals Leiter des sog. Engineering and Environmental Office („EEO“) der Volkswagen Group of America („VWGoA“) und Michael Horn, damals CEO und Präsident von VWGoA (Handelsblatt).
Nun, sowas macht jeden Juristen, nicht nur Richter, stutzig und regt zum Nachdenken an.
Und während nobody
so denkt, denkt er, dass es überhaupt keinen Sinn macht, die Software für den Testbetrieb zu entwickeln, sie aber im normalen Fahrbetrieb zu verbieten, obwohl das dann zwangsläufig zu unzulässigen Abgasemissionen führen muss. Hier passen Denke und das von der BILD am Sonntag zitierte Schreiben vom 3. Juni 2008 von Bosch an VW nicht mit dem Tun zusammen:
- „Da es sich hier um eine Erweiterung der Akustikfunktion (Zykluserkennung) handelt, ist es uns aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt hier eine ,saubere‘ Funktionsumsetzung vorzuschlagen. Wir werden bei diesem Themenkomplex lediglich Ihre Spezifikationen 1:1 umsetzen. Danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Da springt einen förmlich das „venire contra factum proprium“ an.
Und dann die urheberrechtliche Seite der Betrugssoftware. Nur Bosch, der Weltmarktführer in Motortechnik, durfte die Software verändern, sie an die diversen VW-Motoren anpassen. Die verfügen übrigens bei VW bereits seit mindestens 1973 über diese illegalen Defeat devices. 1973 wurde VW deswegen in den USA zu 120.000 Dollar Strafe verurteilt … ein lächerlicher Betrag aus heutiger Sicht, wo VW im Dieselgate allein in den USA bis heute über 24 Milliarden Euro versenkt hat.
Und Bosch hat mehr als nur Software „geliefert“, sondern z.B. auch und u.a.:
- Winterkorn, mit internationalem Haftbefehl gesuchter ehemaliger Vorstandsvorsitzender des VW-Konzern, bis 1981 bei Bosch, dann zu Audi gewechselt
- Jörg Kerner
und
WTF is Kerner? Das ist der jetzt in U-Haft sitzende Laptop-Clown von Porsche, der von 1986 bis 2004 bei Bosch verantwortlich war für den Bereich Applikation Motorsteuerungen. 2004 wechselte Kerner zu Audi und war dort verantwortlich für Konzept-, Software- und Aggregate Elektronik. Seit 2009 ist Kerner bei Porsche für die Motorentwicklung verantwortlich.
Wo bleibt der mutige Staatsanwalt, der mit einem noch mutigeren Richter die Durchsuchung von (nochmals) VW, Audi, Porsche, BMW, Mercedes und vor allem Bosch in Divisionsstärke anordnet. Wie der Fall des Laptop-Porscheclowns zeigt, scheint es ja immer noch was (ab-) zu holen zu geben 👿