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… und auf einmal tut es der den Hitzetod gestorbene Onboard-Soundchip meines Schlepptops wieder 😎 Und heiß isses immer noch, so heiß, dass mir die Suppe in Strömen die Kimme runterläuft.
01 Mittwoch Aug 2018
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… und auf einmal tut es der den Hitzetod gestorbene Onboard-Soundchip meines Schlepptops wieder 😎 Und heiß isses immer noch, so heiß, dass mir die Suppe in Strömen die Kimme runterläuft.
01 Mittwoch Aug 2018
Posted Klatsch, Wirtschaft
in≈ Kommentare deaktiviert für Die KTW-Mafia
Die folgende Story ist natürlich ganz fiktiv und Ähnlichkeiten zum wahren Leben wären Rainer Zufall
Der Markt der Kranken- und Behinderten-Transporte ist heiß umkämpft. Da ist es kein Wunder, dass die Platzhirschen ihr Revier verteidigen. Aber mit welchen Mitteln?
Platzhirschen sind die mit der KTW-Lizenz gem. § 17 RettG NRW, die die echten Kranken transportieren dürfen. Die anderen, ohne Lizenz zum Geld drucken, dürfen Kranke nur befördern. Wann das eine oder andere machbar ist, soll ein Arzt entscheiden und die Entscheidung ist dann für die Mietwagenunternehmen nach § 49 PBefG bindend.
So steht es auf dem Papier, z.B. im Kommentar von Prütting zum RettG NRW auf Seite 61.
Das ist ja auch alles in Ordung … theoretisch. Praktisch läuft es anders, wie nobody
bei seinen Recherchen zu einem aktuellen Fall spitz gekriegt hat.
So z.B. könnte es laufen:
Nicht jede Liegendanfahrt ist ja ein Krankentransport im Sinne des Gesetzes. Erst recht nicht, wenn ein Rollifahrer von A nach B gebracht werden will, wobei B nicht mal ein Arzt oder Krankenhaus sein muss … aber sein kann und um diese grenzwertigen Geschäfte zwischen § 17 RettG und § 49 PBefG geht es, wobei öfter 49er-Fahrten anfallen als 17er … sollten.
Wie kann man das ändern, könnte sich ein KTWler (Platzhirsch) denken?
Man muss aus 49er 17er machen! Aber wie und wer?
Es soll der Arzt machen … macht er aber nicht. Die entsprechende Verordnung wird von den Karbolmäusken ausgefüllt und wenn’s hoch kommt, dann unterschreibt sie ein Arzt danach im Vorbeiflug, ohne einen Blick darauf zu werfen, ob da RS/RA (Rettungssanitäter/Rettungsassistent) angekreuzt wurde. Wenn’s tief kommt, dann liegen die Zettelkes (Verordnungen) schon blanko von einem Arzt unterschrieben beim Karbolmäusken rum.
Deren Gehalt ließe sich doch aufbessern, wenn sie aus 49ern 17er machen … könnte sich ein Platzhirsch denken.
Das geht dann leicht, wenn der Patient ohne Verordnung angekarrt wird, weil er vorher nicht beim Hausarzt war, sondern den 49er angerufen hat: Kannste mich mal wohin bringen.
Wohin stellt sich beim Kunden als Krankenhaus heraus. OK, keine Verordnung zum Krankentransport, also darf ich.
Im KH wird dann nachträglich die Verordnung ausgestellt, auch für die Hinfahrt … aber nicht als 49er-Fahrt, sondern als KTW-Fahrt.
Reingefallen! Der 49er hat nun nachträglich eine Ordnungswidrigkeit begangen und wird zusätzlich vom Anwalt des 17er abgemahnt.
Woher der Anwalt des Platzhirschen das weiß mit der nachträglichen Verordnung? Nun, dass ist Teil des Deals zur Áufbesserung des Karbolmäuskenlohns … black copy an RA xy.
Das ist kein normaler Verstoß gegen Datenschutzrechte, sondern ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht … aber darum sollen sich der Datenschmutzbeauftragte NRW, die Ärztekammer und noch ein paar Vereine kümmern, die nobody
auf die Praxis der KTW-Mafia aufmerksam gemacht hat. Mich interessiert neben dem Fall die Arbeit zum Vorkauen für die Staatsanwaltschaft, die das sonst nicht schnallt, was da abgehen könnte, wenn das nicht rein fiktiv wäre.
Aufgestoßen ist mir das dadurch, dass die anscheinend mitspielende Feuerwehr als Aufsichtsbehörde ein OWi-Verfahren wegen einer angeblichen 17er-Fahrt eingeleitet hat, die stattgefunden haben soll, als der „Kranke“ schon tot war … 😳
Und dann prahlen die Platzhirschanwälte in der UWG-Abmahnklage damit, dass sie das ja nun ständig machen, aber so eine Einlassung, wie die von nobody
noch nie gelesen hätten … da kannste ma sehen, wozu alte Prädikatsjuristen noch alles fähig sind 😛
PS: Nur zur Klarstellung, weil das Foto (Nefbilder CC 3.0) einen ASB-KTW zeigt: Diese fiktive Story hat nix mit dem ASB zu tun,
01 Mittwoch Aug 2018
Posted Essen+Trinken, Klatsch, News, Politik
inRefoulement, oder genauer das Verbot des Refoulement, zu deutsch der Grundsatz der Nichtzurückweisung ist heute die ins Sommerloch geworfene saure Gurke, mit der die NSAfD und die sogenannte Migrationskrise vor dem Untergang gerettet werden soll.
Anlass für die wilden medialen Dünnschissereien sind 108 Schwarzafrikaner, die vom Versorgungsschiff Asso 28
aus der europäischen Badewanne gefischt wurden und danach nicht zur 105 Seemeilen entfernten italienischen Insel Lampedusa gebracht wurden, sondern in den nur 57 SM entfernten Hafen von Tripolis.
… pinselt der SPIEGEL. Vielleicht stimmt das sogar, vielleicht hat so ein UN-Fritze das wirklich von sich gegeben, aber dadurch wird das nicht richtiger.
Hier werden praktischerweise nämlich zwei Dinge vermengt: Schiffbrüchig und Migrant. Von Migranten ist in der Montego Bay Convention überhaupt nix die Rede.
Es geht um Art.3 EMRK und dessen bemerkenswerte Auslegung durch den Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall Jamaa Hirsi et al v. Italien (hier das Urteil in englischer Sprache).
nobody
will Sie hier nicht mit juristischen Details langweilen, deshalb nur so viel:
Vielleicht weil in Tunesien nicht gefoltert wird? Sieht das VG Schalke anders.
Die Zutaten, aus denen der ungare Brei in Migranten-Entscheidungen zusammen gerührt wird, bedürfen dringend der Überprüfung ihres Haltbarkeitsdatums. Das scheint mir nämlich abgelaufen, weswegen die Pampe ungenießbar ist.