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kosmologelei

~ über gott und die welt

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Tagesarchiv 18. August 2018

Lass dat Mädcher in Ruh

18 Samstag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 14 Kommentare

Schlagwörter

Integration, Medien, Recht, Troll, Tunesien

In der ZEIT fegt ein Shitstorm über Serap Güler, deren sofortige Entlassung ge­for­dert wird, weil sie in der Rheinischen Post das gesagt hat:

    Serap Güler (CDU), Staatssekretärin in Stamps Ministerium, rechtfertigte un­ter­dessen die rechtswidrige Abschiebung von Sami A. „Wir haben den kurzen zeitlichen Rahmen für die Abschiebung von Sami A. genutzt, um Schaden vom Land abzuwenden“, sagte Güler unserer Redaktion. Das Ministerium hat­te die Ausländerbehörde in Bochum angewiesen, dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Datum der Abschiebung nicht mitzuteilen. A. wurde daher nach Tunesien geflogen, während der entgegenstehende Beschluss des Ge­richts die Behör­den er­reichte. Diesen Vorgang hatte das OVG als „evident rechtswidrig“ bezeichnet.

Kinners, lasst dat Mädcher in Ruh! Sie war das nicht, weil sie gar nicht zu­stän­dig ist. Wenn Serap „wir“ sagt, dann meint sie die Landes­regierung. Der Gag wurde nicht allein im Innen­ministerium ausgeheckt, sondern im Kabinett. Und juut is!

Nochmal zur Erinnerung: Das VG Düsseldorf hat mit Urteil vom 04.03.2009 – 11 K 4716/07.A dem Koranisten Sami Al-Mujtaba vorübergehenden Ab­schie­be­schutz beschränkt auf Tunesien gewährt und das auf § 60 Abs. 2 Aufent­halts­ge­setz damaliger Fassung gestützt. Am 21.06.2010 hat das BAMF das Ab­schie­be­ver­bot gem. obigem Urteil verfügt.

In den darauffolgenden Jahren ist scheint’s keinem aus der rot-grünen Re­gie­rung aufgefallen, dass die Folter aus § 60 gestrichen wurde … wer die Folter fin­det, darf sie behalten 😛

Aus dem alten Folter-darf-nicht ist in Abs. 7 eine Soll-Vorschrift geworden, also Ermessen für die Behörde.

    Von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat soll abgesehen werden, wenn dort für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.

Neues Gesetz, neues Glück, hat sich Laschet gedacht. Denkste Puppe … nit auf Schalke 👿

Übrigens, diese Serap, die Wurzeltürkin, ist die stellvertretende Vorsitzende der Kölschen CDU und mit dem besten Ergebnis in den Vorstand gewählt worden. Al­so die is juut und deshalb lasst sie in Ruhe!

Und noch eine Bitte hat nobody … diesmal an die Medien … auch wenn das keiner lesen wird: Wenn ihr schon juristischen Bullshit verbreitet, dann macht es nicht schlimmer, indem jeder Honk seinen Shit in den Kommentaren abseilen kann und durch so zweifelhafte Hilfsjuristen aus Bayreuth.

Der Rest aus der Zitrone

18 Samstag Aug 2018

Posted by Nobody in EDV, Klatsch, Musik, Technik

≈ 5 Kommentare

Schlagwörter

Internet, Recht

Auch in der Kanzlei am Rhein trudeln nun Vergleichsangebote zu längst abge­leg­ten Akten ein. Die Abmahnhaie haben das Urteil des BGH vom 12.05.2016 – I ZR 48/15 entdeckt und versuchen nun den letzten Rest aus der Zitrone zu pres­sen.

Bisher war herrschende Meinung, dass die Ansprüche aus Urheberrechts­ver­let­zungen in 3 Jahren verjähren, obwohl in § 102 UrhG auf § 852 BGB und dessen 10-jährige Verjährungsfrist verwiesen wird. Begründet wurde die Ansicht damit, dass es eine Lizenz zum Filesharing nicht gibt, also der Filesharer auch keine er­langt haben kann … OK, ist Jura.

Wichtig ist – auch für die Rechtsprechung des BGH – nur die Frage, was der Sau­ger erlangt hat. „Etwas erlangt“ finden wir in § 102 UrhG, § 852 BGB und auch in besagter BGH-Entscheidung:

    Der Beklagte hat durch die Verletzung des Rechts zum öffentlichen Zugäng­lich­machen der Datei mit dem urheberrechtlich geschützten Musiktitel auf Kosten des Rechts­inhabers etwas im Sinne von § 102 Satz 2 UrhG erlangt. Er hat durch das Bereit­halten dieses Titels zum Down­load über eine Inter­net­tausch­börse in den Zuweisungs­gehalt des der früheren Klägerin zu 2 zu­ste­hen­den Rechts eingegrif­fen und sich damit auf deren Kosten den Gebrauch dieses Rechts ohne rechtlichen Grund ver­schafft. Da die Herausgabe des Er­lang­ten wegen seiner Beschaffen­heit nicht möglich ist, weil der Ge­brauch eines Rechts seiner Natur nach nicht heraus­gegeben werden kann, ist nach § 818 Abs. 2 BGB der Wert zu ersetzen. Der objektive Gegenwert für den Ge­brauch eines Immaterial­güterrechts be­steht in der angemes­senen Lizenz­ge­bühr … Wer durch die Ver­letzung eines Ur­heber­rechts etwas erlangt hat, kann sich im Regel­fall nicht auf den Wegfall der Berei­cherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen, da das Erlangte – also der Gebrauch des Schutzgegenstands – nicht mehr entfallen kann …

OK, kann man so sehen, aaaaber: Was hat der Downloader erlangt?

Was das Saugen juristisch teuer macht, ist nicht der Download, sondern der da­mit automatisch verbundene Upload. Der Sauger macht, indem er was run­ter­lädt, das schon auf seiner Festplatte Befindliche anderen Sau­gern zu­gäng­lich und verbreitet damit, was eine weitere und weit umfangreichere urheber­rechts­wi­dri­ge Nutzung darstellt.

Ginge es nur um die eine Kopie des Saugers, dann müsste man den Lizenz­scha­den bei 10 bis 15 Euro ansiedeln, was aber zu verdoppeln ist. Die Abmahnhaie wollen aber für einen Film um die 600 Euro und pro Lied 15 Euro und die gibt ihnen der BGH auch über § 852 BGB. Und da macht der BGH einen Fehler.

Denn dadurch, dass während er saugt andere bei ihm mitsaugen, erlangt der Filesharer nix. Er erlangt nur seine Kopie.

Wichtig ist in dem Zusammenhang auch, dass bei der Restschadenshaftung, wie man das Ding aus § 852 BGB iVm ungerechtfertigter Bereicherung nennt, die Störerhaftung des Anschlussinhabers keine Rolle mehr spielt, sondern es auf den wahren Täter ankommt. Und den im WLan zu finden ist schwer.

Und nun ist seit dem 13.10.2017 durch die TMG-Novelle auch noch die Stö­rer­haf­tung im WLan weggefallen. Da müssen die Abmahnhaie noch schnelle den letzten Rest aus der faulen Zitrone rauspressen.

OK, aber was hilft es, wenn nobody glaubt beim BGH einen Fehler gefunden zu haben? Ich hab da eine Idee … wieder einmal:

Die Anwälte klagen gern zuhause in München und das geht wegen des auf § 32 ZPO fliegenden Gerichtsstands auch. Aber wenn man überall klagen kann, wo Internet ist, dann auch in Brühl … weit weg von München 😛

Und wie komme ich nach Brühl? Mit einer negativen Feststellungsklage … ich muss nur schnel­ler sein als die Münchner und klagen, dass der 20th Century Fox für das Saugen des Films X nicht mehr als 30 Euro fiktive Lizenzgebühr zusteht 😛

Und wenn die Münchner sich um die 670 Euro mehr streiten wollen, dann müs­sen sie entweder nach Brühl düsen, oder einen Korrespondenzanwalt be­auf­tra­gen, mit dem sie die Gebühren teilen müssen, was keinen Spaß macht.

Hinzu kommt, dass die ursprünglichen Abmahngebühren auch nach der neuen BGH-Rechtsprechung verjährt sind 😦 so SAD

Der Mimimi-Götze

18 Samstag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 4 Kommentare

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Bücher, Nazi, Recht, Remember

Das Landgericht Halle hat am Montag den Erlass einer Einstweiligen Vergnügung ohne mündliche Verhandlung gegen das Buch Inside AfD von Franziska Schrei­ber abgelehnt und Termin zur Verhandlung auf den 11. September 2018 anbe­raumt. Der geistige Vorturner der Nazis, der Mimimi-Götze ist angepisst und macht sich über die Schreiber her:

    Das Buch paßt zur Biographie: 1990 geboren, Abitur, Studium abgebrochen, rasche Parteikarriere in Sachsen, JA-Landesvorsitzende, berüchtigt geworden durch den komischen Ansatz, die Beseitigung des gesetzlich fest­ge­schrie­be­nen Verbots der Holocaustleugnung zu fordern.

Noch besser gefällt nobody das Rechtsverständnis dieses Nazis … zeigste mich jetzt wieder an, Götze? Vielleicht klappt’s diesmal 😛

    Dies alles, also Dringlichkeit und Zeugenlage zusammengefaßt, hätte für eine Verfügung durch den Richter auch ohne mündliche Verhandlung ausgereicht. Verlag und Autorin würden ja in Revision gehen können und für ihre Behaup­tung handfeste Beweise vorzubringen haben, die mehr wögen, als unsere Er­klä­rungen und die der im Buch genannten Quelle.

Erst einmal verbrennen

ähmmm … verbieten, dann sehen wir weiter. BTW: Selbst für einen Lehramts­stu­den­ten hat dieser Runenleger wenig Ahnung von Recht … Revision … Zeu­gen­lage bei EV ohne Mündliche … kannst den Höcke ja jetzt am 11. September als präsenten Zeugen mitbringen 😆 und relevant schreibt man klein.

Ach ja, Bayreuth

18 Samstag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Musik, News, Politik

≈ Ein Kommentar

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Klassik, Medien, Recht

Die ZEIT sucht juristische Hilfe, um die Entgleisung des NRW-Innenministers zu kommentieren, der es gewagt hat, die Sami-Entscheidungen aus Schalke und Müns­ter zu kritisieren und zur Rheinischen Post sagte:

    Die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein hohes Gut. Aber Richter sollten im­mer auch im Blick haben, dass ihre Entscheidungen dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen.

Gar nicht so falsch, wenn man was vom Rechtspositivismus in der Weimarer Re­pub­lik weiß.

Das sieht Heinrich Wolff, der Hilfsjurist der ZEIT, ganz anders: „Was In­nen­mi­nis­ter Reul sagt, ist verfassungswidrig. Denn im Grundgesetz steht aus­drück­lich, dass sich der Richter nur an das Gesetz halten muss.“

Nun, dann will nobody den Herrn Professor mal mit Art. 20 Absatz 3 Grund­ge­setz vertraut machen:

    Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Und noch ein Kracher aus der Wolff’schen Rechtswelt:

    Wenn man den gleichen Fall hundert Richtern vorlegt, soll eigentlich hundert­mal das gleiche rauskommen, so will es im Prinzip unser Rechtssystem …

Na da kann man ja froh sein, dass Mollath nur vor einem Gericht stand.

Selten eine so undistanzierte und blasierte Auffassung zur unexakten Wis­sen­schaft Jurisprudenz erlebt.

Woher kommt so was? Also geografisch kann nobody das erklären. Der Wolff ist Professor in Bayreuth :mrgreen: Dort ist nicht nur die Musik auf dem Hügel was anders … schwammig schräg 😛

Festung Europa

18 Samstag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Politik

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Europa, Medien, Nazi, Remember

Ich bin grad über die „Festung Europa“ gestolpert. Das Netz ist voll von diesem Begriff und die WELT glaubt, dass damit plötzlich ein Begriff aus Goebbels‘ Ar­se­nal diskursfähig geworden ist.

In der Wiki steht der gleiche Scheiß:

    Festung Europa (englisch fortress Europe) war während des Zweiten Welt­kriegs der von Joseph Goebbels etablierte und den Nationalsozialisten ge­nutz­te Begriff für den vom Deutschen Reich besetzten Teil Europas …

Das Gegenteil ist der Fall. Als der Begriff Festung Europa 1942 in der unfreien toitschen Presse auftauchte, da ergingen aus Goebbels Reichpropa­gan­da­mi­nis­te­rium mehrere „Presseanweisungen“, diesen Begriff nicht zu verwenden und so­gar aus den Archiven zu löschen. Z.B. Ob 40/19:

    Aus gegebenem Anlaß werden die Zeitungen gebeten, den Ausdruck „Festung Europa“ nicht mehr zu gebrauchen, da es ein negativer Ausdruck ist. Fes­tun­gen sind immer auf Belagerung und Verteidigung eingestellt, Europa dagegen befindet sich im Angriff.

(Zitiert nach Boelcke: Presseanweisungen im 20. Jahrhundert Seite 325)

Schweiz:Schweden – Handspiel

18 Samstag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Kultur, News, Politik

≈ Kommentare deaktiviert für Schweiz:Schweden – Handspiel

Schlagwörter

Geld, Integration, Recht, Schweden, Schweiz

Schweiz:

    Lausanne verweigerte einem muslimischen Ehepaar die Einbürgerung, weil es den Handschlag mit Menschen des anderen Geschlechts aus religiösen Grün­den prinzipiell ablehnt … Die Einbürgerungskommission sei nach einem Ge­spräch mit dem Ehepaar zu dem Schluss gekommen, dass es nicht aus­rei­chend inte­grierbar sei… Bei der Befra­gung durch die dreiköpfige Kommission hätten sie zudem «grosse Probleme damit gehabt, Fragen zu beantworten, die von einem Mitglied des anderen Geschlechts gestellt wurden. (Basler Zeitung)

Schweden: Die 24 Jahre alte Farah Alhajeh bekommt vom Arbeitsgericht Upp­sa­la 40.000 Kronen Entschädigung dafür zugesprochen, dass ihr Vorstel­lungs­ge­spräch abgebro­chen wurde, als sie sich weiger­te ihrem Gesprächspartner die Hand zu geben (SvT, SPIEGEL).

Die Muslimin muss nicht integriert werden, denn sie ist in Schweden geboren. An der Hitze kann es also auch nicht liegen … woran dann?

Sie ahnen es: am Islam. Diese pseudoreligiöse Ideologie ist in die westliche Zi­vi­li­sation nicht integrierbar.

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