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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 17. August 2018

Nee, wat han isch gelacht

17 Freitag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Wirtschaft

≈ 9 Kommentare

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Medien, Sex

nobody liest ja nun wirklich jeden Scheiß … auch die ZEIT und ihre Ableger. Die ZEITakademie ist kein richtiger Ableger, sondern sowas wie Merchandising … naja … wer’s braucht … Frauen brauchen es … guggen Sie sich einfach mal mit Ton dieses Intro in Endlosschleife an … Marion Knaths

Die ZEIT-Werbung zieren diese Bilder

mobil (oben) und normal (unten)

Was fehlt? Die Männerquote. Aber das ist nicht der Witz. Was dann? Besuchen Sie mal so ein Seminar … neee, besser nicht.

Vielleicht sollte sich die ZEITakademie mit

„Für Sie“ zusammentun. Da könnte was Vernünftiges bei rauskommen … Back­re­zepte z.B., die nobody versteht 😛

Mädels, wenn ihr allen Ernstes versucht Dreibeins nachzuäffen, um Karriere zu machen, dann landet ihr auch auf dem Pavianhügel und werdet in den Arsch gefickt. nobody liebt euch nicht nur, sondern verehrt euch und deshalb gebe ich euch einen Rat: Seid und bleibt Frau … dann klappt das auch mit der Karriere. So eine

Männerimitatsschwester will doch wirklich niemand sehen … nicht mal Frauen.

Die Chroniken von Sami A.

17 Freitag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 2 Kommentare

Schlagwörter

Integration, Recht, Tunesien

1976 wurde Sami Al-Mujtaba in El Hamma, Tunesien geboren
1997 Einreise nach Deutschland mit Studentenvisum, wohnhaft zuerst in Köln (später Bochum), Studium in Krefeld
1999 bis 2000 Aufenthalt in Pakistan/Afghanistan
2004 letzte Aufenthaltsbewilligung erteilt von der Stadt Köln, gültig bis zum 25. Oktober 2005
2004 erstmals im Visier des Verfassungsschutzes
2004 bis 2005 zweiter Al-Tawhid-Terror-Prozess vor dem Oberlandesgericht Düs­sel­dorf; Sami A. zunächst Zeuge, dann Verdächtiger
24.10.2005 Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Bochum
10.03.2006 Ordnungsverfügung der Stadt Bochum Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, dauerhafte Ausweisung, Abschie­be­an­dro­hung noch Tune­sien sofort vollziehbar, Pass wird eingezogen, Sami muss sich täglich bei der Polizei Bochum melden.
2006 Widerspruch, Antrag beim VG Gelsenkirchen auf vorläufigen Rechts­schutz, beides abgelehnt; Beschwerde dage­gen vom OVG Münster mit Beschluss vom 22. Oktober 2007 (Az.: 17 B 669/06) zu­rück­ge­wie­sen.
2006 eröffnete der Generalbundes­anwalt gegen Sami A. ein Er­mitt­lungs­ver­fahren wegen Verdachts der Mitglied­schaft in einer aus­län­di­schen terroristischen Vereinigung (GBA 2 Bjs 13/06-4). Wird man­gels hinreichendem Tatverdachts ein­gestellt
2006 Asylantrag
27.09.2007 Asylantrag vom BAMF abgelehnt, Abschiebeandrohung
08.10.2007 dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, teilweise zurückgenommen, Sami geht es nur noch um ein Abschiebe­verbot, weil ihm in Tunesien Folter drohe
04.03.2009 aus dem Urteil des VG Düsseldorf Az. 11 K 4716/07.A

    … sagte der Kläger als Zeuge aus. Gegen­stand der Ver­nehmung war unter anderem eine mehr­monatige Reise, die den Kläger zu­sam­men mit vier anderen Anhängern der islamischen Bewegung … Mitte Dezember 1999 zunächst nach Saudi-Arabien und dann weiter nach Pakistan führte. Im in­zwischen rechts­kräftigen Urteil vom 26. Oktober 2005 … stellte das Oberlandes­gericht fest, dass der Kläger – ent­gegen seinen An­gaben … nach … Afghanis­tans gereist sei und dort in einem von Bin Laden betrie­benen La­ger der Al-Qaida einen militärischen Grundlehrgang auf­genommen habe; nach Angaben des Zeugen B habe der Kläger später sogar eine Funk­tion in der Leibgarde Bin Ladens wahrgenommen …

Das VG D#dorf gewährt das Abschiebeverbot, beschränkt aber auf Tunesien, mit folgender Begründung:

    Nach aktueller Erkenntnislage [Anm. nobody: 2009 ! ] werden aus Deutschland zurückgeführte tunesische Staatsangehörige bei der Ankunft in Tunesien von den Behörden intensiv verhört. Soll­te sich herausstellen, dass sie „regimefeindlich“ tätig gewesen sind, wer­den auf sie die ein­schlägigen Nor­men des tune­sischen Strafgesetzbuches (Code pénal – im Folgenden tunStGB) an­ge­wandt, das den An­griff auf die Integrität des tunesischen Staats­ge­biets (Art. 61bis tunStGB) sowie die Bil­dung und Un­ter­stüt­zung krimineller Verei­nigungen (Art. 131 f. tunStGB) unter Stra­fe stellt. Al­lein die bloße Mit­glied­schaft in der verbotenen isla­mis­ti­schen Par­tei Al-Nahda (Wie­der­geburt), die al­len­falls einen Flü­gel be­sitzt, der Ge­walt zur Durch­setzung ihrer Zie­le be­für­wor­tet, … reicht aus, um nach Rück­kehr Straf­ver­fol­gungs­maß­nahmen aus­ge­setzt zu wer­den. … Außer­dem sind seit Mit­te der 90-er Jah­re Hun­derte von rück­kehren­den Tune­siern unter dem Vor­wurf der Betei­ligung an ter­roris­tischen Aktivitäten im Aus­land ag­gres­siv verfolgt worden.
21.06.2010 BAMF verfügt gem. obigem Urteil das Abschiebeverbot.
17.07.2014 Widerruf des Abschiebeverbotes
15.06.2016 Urteil VG Gelsenkirchen Az. 7a K 3661/14.A Widerruf wird auf­ge­ho­ben, OVG lehnt Zulassungsbeschwerde der Stadt Bochum ab und es geht rund:
  OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 – 11 A 1613/16
VG Gelsenkirchen, 11.07.2018 – 8 L 1240/18
VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 – 7a L 1200/18
VG Gelsenkirchen, 13.07.2018 – 8 L 1315/18
VG Gelsenkirchen, 24.07.2018 – 8 L 1359/18
OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2018 – 17 B 1094/18
VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 – 7a L 1437/18
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 – 17 B 1029/18
VG Gelsenkirchen – 7a K 3425/18 (anhängig).

Soweit sind wir bisher.

Quellen: Wikipedia, SPIEGEL, ZEIT, MOZ, FNP u.a. und natürlich alle Entscheidungen, die oben erwähnt werden.

Das Maskottchen

17 Freitag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 16 Kommentare

Schlagwörter

Nazi, Recht, Remember, Troll, Tunesien

Beim Spatengang kommen nobody komische, um nicht zu sagen beschissene Ge­dan­ken … der zum Bleistift:

Das VG Schalke hat mit Beschluss vom 13. Juli 2018 (Az. 7a L 1200/18.A) ent­schieden:

    Bereits mit Bescheid vom 21. Juni 2010 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Düs­sel­dorf und mit Bestätigung der wesent­lichen Aussagen dieses Urteils durch das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (OVG) fest, dass der Kläger nicht nach Tunesien zurückgeführt werden dürfe, da ihm dort Folter und un­mensch­liche Behandlung drohe (Abschiebungs­verbot nach § 60 Abs. 2 des Auf­enthaltsgesetzes in der damals geltenden Fassung).

Das sieht das OVG auch so (Beschluss vom 15. August 2018, Az. 17 B 1029/18, der allerdings Bezug nimmt auf VG Gelsenkirchen 8 L 1315/18):

    Für eine Prüfung der Frage, ob dem Antragsteller in Tunesien Folter oder un­menschliche Behandlung droht, sei hier kein Raum. Insoweit sei der Senat an die weiterhin wirksame Entscheidung des Bundes­amtes aus dem Jahr 2010 gebunden.

Das ist ja noch Ben Ali, vor der Revolution … OMG … Ben Ali ist am 14. Januar 2011 getürmt. Seitdem gab es in Tunesien mehrfach freie Wahlen, eine neue Ver­fassung und und und.

Watten da los?

nobody hat den Verdacht, dass der Koranist Sami Al-Mujtaba im letzten Jahr­zehnt des VG Schalke für deren Richter zu einer Art Maskottchen geworden ist. Die ver­missen den. Deshalb soll der zurück ins Schland.

Alternative: Wir verlegen das VG Schalke nach Djerba … da soll es ja schön sein.

Und noch ein Gedanke: Wenn dem Sami nach Ansicht der versammelten Ver­wal­tungs­ju­rispruhuuuu … jetzt han isch mich verschluckt … also wenn dem Fol­ter droht und der kommt zurück ins Schland, dann kann der doch erfolgreich einen neuen Asyl­antrag stel­len, oder warum wurde der alte Asül­antrag dieser Asül­tante ablehnt?

nobody sagt es den Schwarzkitteln nochmal: Nimmt euch nicht so wichtig. Kei­ner von euch wurde demokratisch gewählt. Nicht jeder von euch ist die hellste ju­ris­ti­sche Kerze auf der Gesetzestorte. Und einige von euch sind nur Richter ge­wor­den, weil der NC fürs Medizinstudium nicht gereicht hat.

PS: Jetzt, wo ich mich erleichtert habe, fällt mir noch etwas auf: Die NSAfD ist so verdächtig still zum Fall des Koranisten Sami Al-Mujtaba. Die Nazis den­ken sich sicher: Sach ma nix. Die machen das prima auf Schalke und in Münster.

5. Kolonne

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