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Das VG Schalke hat gestern im Fall des Koranisten Sami Al-Mujtaba noch ein Schippchen auf den Misthaufen drauf gelegt und den Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), den im Eilverfahren über den Widerruf des für den Ausländer Sami geltenden Abschiebungsverbots ergangenen Beschluss vom 12. Juni 2018 abzuändern, abgelehnt. Damit bleibt das seit Juni 2010 bestehende Abschiebungsverbot weiterhin vorläufig wirksam.
Zur fast gleichen Zeit, als sie in Schalke noch Bockmist spinnen, hat NRW den tunesischen Koranisten Kamel Ben Yahia Saidani direkt aus dem Knast nach Tunesien verfrachtet, gestützt auf eine Entscheidung des VG Aachen vom 25. Juli 2018, Az: 8 L 1034/18, in der laut PM zu lesen ist:
- Nicht zu prüfen sei, ob dem Antragsteller in Tunesien eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben und Freiheit drohe. Denn sowohl die Ausländerbehörde als auch das Verwaltungsgericht seien – ausländerrechtlich – insoweit an die rechtskräftige asylrechtliche Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 24. Oktober 2000 gebunden.
Geht doch … und wie gesagt: VG Schalke auflösen und fertig ist die Laube.