Schlagwörter
nobody
hat am 19. August in „Unverantwortlich“ bemängelt, dass die Medien den Rechtsstaat den Klicks zum Fraß vorwerfen. Nun reagieren die Medien und erklären, was die Presse darf und was nicht, wann man wen wo, wie knipsen darf.
Den Anfang hat die Sächsische heute Morgen im Print gemacht … nun auch online.
Auch die von nobody
gescholtene ZEIT zieht nach und auch der SPIEGEL.
Drei Beispiele und alle drei sind im Wesentlichen richtig, decken sich mit dem, was ich schon am 19. August gesenft habe.
Medienrecht ist case-law. Es sind keine zwei Dutzend Urteile, die den Weg weisen. Ich hab das über 20 Jahre lang gemacht.
An meinen ersten presserechtlichen Fall kann ich mich noch gut erinnern … damals hat einer noch inne Pampers gehöckert, oder wie der Vorsitzende der 28. ZK mal sagte: „Sie machen Presserecht ja schon länger als ich„. Rischtisch!
Da war ich noch ein Frischling und in den frischen Sahneheringen der berühmten Bruckmanns
… mein damaliger Senior war der Schwiegersohn vom alten B. … ward eine Made gefunden 😯 worüber die … ich mein, es waren die … Kieler Nachrichten berichtet haben. Das fand B. nicht gut und bestand auf eine Gegendarstellung, weil die KN vergessen hatten zu erwähnen, dass die Made schon tot war.
Klar, gewonnen, aber ein echter Streusand, denn die kurze Meldung in den KN, die jeder längst vergessen hatte, war nun wieder in aller Munde … inklusive toter Made.
Für B. habe ich noch viele solcher Prozesse geführt … beim Huthmacher (Presserecht) und beim
Spätjens (Urheber- und Wettbewerbsrecht) und meist verloren … so 😦 SAD … aber viel gelernt.