• Was soll das?
  • Bilder
  • Abkürzungen
  • Datenschutz
  • Werbung

kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 16. August 2018

Gesetzespositivismus

16 Donnerstag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 7 Kommentare

Schlagwörter

Integration, Recht, Tunesien

Als Antwort auf Extradry habe ich heute den Begriff „Gesetzespositivisten“ in den Ring geworfen. Während der Mittagspause habe ich dazu in der ZEIT diesen Kom­men­tar gefunden:

    Beide Minister sollten zurücktreten. Wer die Auffassung vertritt, das das Rechtsempfinden der Bevölkerung über dem Recht steht, offenbart ein merkwürdiges Rechtverständnis … juedische-all…

Nun, der Kommentator hat den Inhalt seines Links nicht verstanden, aber der Link ist interessant. Er führt zu einem Artikel in der Jüdischen Allgemeinen (Ge­setz und Volksempfinden), der sich mit dem Rechtspositivismus befasst und seinen Auswirkungen auf die Justiz in Nazi-Deutschland.

Mit dem „Rechtspositivismus“ hat sich der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch eingehend beschäftigt, der erste Rechtsprofessor, den die Nazis entlassen ha­ben.

Rechtspositivismus ist Teil der Radbruch’schen Formel. Die geht davon aus, dass es nicht nur das Gesetz gibt, sondern auch das Recht und der Richter beides zu beachten hat, jedoch nach Radbruch dem Gesetz Vorrang einräumen wird, es sei denn das Gesetz erscheint „unerträglich ungerecht“, oder es negiert die grund­le­gende Gleichheit aller Men­schen … OK, stark vereinfacht.

Damit hat Radbruch nicht die Rechtswirklichkeit in der braunen Ära umschrie­ben, sondern unabhängig davon allgemeine toitsche Richtermentalität. Rad­bruchs For­mel entstand 1946 natürlich unter dem Eindruck der Nazijustiz, aber die war weit schlimmer als nur rechtsposi­tivistisch. Dazu ein Zitat aus dem er­wähnten Artikel aus der Jüdischen:

    Die Konsequenzen für das Strafrecht formulierte das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches 1935. Bestraft wurde nunmehr nicht nur, was im Ge­setz für strafbar erklärt war, sondern auch alles, was nach dem »gesunden Volksempfinden« Strafe verdiente. Der »Weg zur ideologischen und welt­an­schaulichen Urteils­findung war somit frei«, der »Politisierung des Rechts« Tür und Tor geöffnet … Vom Wort­laut der Gesetze war der Richter damit weit­gehend frei, nicht allerdings von Weisungen der Obrigkeit, die ihm sagte, was das »gesunde Volks­empfinden« gerade fordern sollte.

Das hat aber mit Gesetzespositivismus … so nenne ich das, was Radbruch Rechts­positivismus nennt … warum, erkläre ich gleich … nix zu tun.

Dass es zwischen Recht und Gesetz einen Unterschied gibt, ist so lange bekannt und Thema rechtsphilosophischen Disputs, wie es das Naturrecht gibt. In Artikel 102 der Weimarer Verfassung kommt der Rechtspositivismus (Gesetzes­po­si­ti­vis­mus nach nobodys Diktion) so zum Ausdruck:

    Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

So steht es heute noch im Art. 97 GG:

    Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Aber man darf Art. 20 Abs. 3 GG nicht übersehen:

    … die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Die Väter des Grundgesetzes haben dem Rechtspositivismus der Weimarer Ver­fas­sung eine Abfuhr erteilen wollen. Dazu der Abgeordnete Adolf Süsterhenn am 6. Mai 1949 im Parlamentarischen Rat:

    Der Staat darf nicht Selbstzweck sein, sondern muß sich seiner subsidiären Funktion gegenüber dem Einzelmenschen und den verschiedenen inner­staat­lichen Gemeinschaften stets bewußt bleiben. Das ist aber nur möglich, wenn wir uns endgültig von dem Geiste des Rechtspositivismus abwenden, wonach der in ordnungs­mäßiger Form zustande­gekommene staatliche Gesetzesbefehl immer Recht schafft ohne Rücksicht auf seinen sittlichen Inhalt. Der Staat ist für uns nicht die Quelle allen Rechts, sondern selbst dem Recht unterworfen. Es gibt, wie auch der Herr Kollege Schmid heute vormittag hervorhob, vor- und über­staatliche Rechte, die sich aus der Natur und dem Wesen des Men­schen und der verschiedenen menschlichen Lebensgemeinschaften erge­ben, die der Staat zu respek­tieren hat. Jede Staatsgewalt findet ihre Begrenzung an diesen natürlichen, gottgewollten Rechten des einzelnen, der Familien, der Gemeinden, der Heimatlandschaften und der beruflichen Leistungs­ge­mein­schaf­ten. Es ist die Aufgabe des Staates, diese Rechte zu schützen und zu wahren. Nur wenn der Staat und wenn auch sein Grundgesetz und seine Ver­fassungswirklichkeit sich zu diesen Grundsätzen bekennen und sie be­fol­gen, erscheint uns die Freiheit des Men­schen im Staate gesichert.

Das Grundgesetz wollte also die Abkehr vom Rechtspositivismus und das GG dient dem Schutz des Individuums. nobody ist aber der Meinung, dass das sich daraus ergebende Recht des Richters vom Gesetz abzuweichen keine Ein­bahn­straße ist. Denn Zweck der Gesetze ist auch, Individuen vor anderen Individuen zu schützen.

Gerade erlebt im Fall des Jan Ullrich.

Ich will jetzt aber nicht aufs Glatteis der Gefahr, die von einem Menschen aus­geht, weil man dann ganz schnell bei der Gefahr ist, die einem Menschen (von anderen Menschen) drohen kann und vor der man ihn durch Schutzhaft zu si­chern vorgibt.

Deshalb sollte auch der Begriff des Gefährders ganz aus der Diskussion um den Koranisten Sami Al-Mujtaba herausgehalten werden, zumal es auf diesen Begriff nicht ankommt, um zu entscheiden, ob dessen Abschiebung rechtens war.

Sie war gegen das Gesetz, sagt das VG Schalke … das OVG Münster hat sich hier noch nicht festgelegt, sondern auf die Umstände der Abschiebung beschränkt.

Das für mich schwer verständliche Gesetz ist so, dass dem Ausreisepflichtigen, z.B. einem abgelehnten Asylbewerber ohne Duldung, die Abschiebung jedesmal von neuem angedroht werden muss, was jedesmal den ominösen Rechtsweg eröffnet, meist mit Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. So geht Rechtsstaat, aber so muss es nicht sein, dass Gerichte die Abschiebung blockieren, weil eine Klage ohne Begründung eingeht.

Das Problem wurde jüngst deutlich am Fall des EuGH, Urteil vom 19.06.2018, Az. C-181/16. Das Rechtsmittel gegen eine Abschiebungsanordnung führt quasi zum Wiederaufleben des bereits abgelehnten Asylantrages und der Asyl­bewerber ist so zu behandeln, wie während seines erfolglosen Klageverfahrens. Aus­rei­se­fristen werden nicht in Gang gesetzt und eine Abschiebehaft ist während des Rechtsmittelverfahrens ausgeschlossen.

Asylverfahren in Dauerschleife und zwar aufgrund Richterrechts. Denn so steht es nicht im Gesetz. So legen Richter das Gesetz aus.

Auslegung ist nicht mehr Gesetz, sondern … die einen sagen Hermeneutik, nobody sagt: Recht. Der Richter kann das Gesetz so oder auch anders auslegen. Ob das im Asyl­verfahrens­recht möglich ist, weiß ich nicht. Dazu fehlen mir die Kennt­nisse auf diesem Rechtsgebiet.

Aber ich weiß, dass eine Gesetzesänderung, wonach die Ablehnung des Asyl­an­trages die Abschiebung beinhaltet, die dem Ausreisepflichtige nur noch eine Frist von X Wochen zur Selbstausreise einräumt, kein Bruch unserer Verfassung und kein Verstoß gegen Internationales Recht wäre.

Den Göttern in schwarz muss das Schwadronieren, aka Gesetzesauslegen im vermeintlich rechtsfreien Raum, in dem man überall und vor allem in Tunesien das Gespenst der Folter sieht, zumindest so erschwert werden, dass wieder Rechtssicherheit eintritt. Rechtssicherheit für alle, nicht nur den Asyl­bewerber.

Das hat nix zu tun mit des Volx oft ungesunder Rechtsauffassung, sondern mit den guten Sitten, die nicht nur im Zivilrecht zu beachten sind.

Die guten Sitten tauchen sogar im Strafrecht auf, wenn sich der BGH im Urteil vom 29.01.1953 – Az. 5 StR 408/52 (PDF), den Kopp darüber zerbricht, ob bei der Schläger­mensur die Einwil­ligung im Sinne des alten § 226a StGB sit­ten­widrig ist.

Sittenwidrig ist, was gegen das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Den­ken­den“ verstößt … ein in abertausend Urteilen zu findender Satz. Die „Gute-Sitten-Schranke“ soll auch die missbräuch­liche Grundrechtsausübung verhindern.

    Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehr­rechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechts­bestimmungen des Grund­gesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wert­ordnung, die als verfassungs­rechtliche Grund­ent­schei­dung für alle Bereiche des Rechts gilt. (BVerfGE 7,198 ff.)

Der große Strafrechtler Eberhard Schmidt hat das Schläger-Urteil des BGH so kommentiert:

    Das [Gesetz] verlangt vom Gericht nicht tatsächliche Feststel­lungen von Hinz und Kunz … sondern die Erarbeitung eines selbständigen richterlichen Wert­ur­teils, nach dem sich die angesehenen Persönlichkeiten gefälligst zu richten ha­ben (JZ 54, 374)

Wir brauchen keine Subsumtionsautomaten, sondern Richter, die ihr Amt als Re­prä­sentanten aller gerecht und billig Denkenden ausüben und bei der Rechts­fin­dung (sic!) in einem eigenständigen Urteil zu einem Interessenaus­gleich kom­men, der im Einzelfall gerecht und billig erscheint und dabei muss der das Recht der Gesellschaft repräsentierende Richter natürlich auch die Auffassung der be­trof­fenen Verkehrskreise berücksichtigen (Prof. Sack NJW 85, 763).

Wenn die Judikative nicht mehr in der Lage ist, ihre selbst getrampelten Pfade sogenannter ständiger Rechtsprechung zu verlassen, dann muss die Legislative eine neue Richtung vorgeben. Auch das ist Gewaltenteilung.

Die Queen of Soul ist tot

16 Donnerstag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Musik, News

≈ Ein Kommentar

Schlagwörter

Menschen, Pop, Video

Aretha Franklin, die Queen of soul ist heute in Detroit gestorben … Respect!

Echt 60

16 Donnerstag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Kultur, Mode, Musik

≈ 2 Kommentare

Schlagwörter

Kunst, Menschen, Pop, Video

Madonna wird heute 60 😯 like a Virgin 😛 war nicht alles gut, was sie sich aus­ge­dacht hat, aber vieles. Madonna ist jedenfalls weit mehr Künstler, als die heu­ti­gen Hupfdohlen, Beyoncé, Rihanna und so.

Über Madonnas Geschmack, vor allem bei Klamotten, kann man streiten. Aber von Kunst hat sie Ahnung. Wenig bekannt ist, dass Madonna die wohl weltgrößte private Sammlung von Gemälden von Tamara de Lempicka ihr eigen nennen kann. Tamaras Bilder tauchen immer wieder in Madonnas Musikvideos auf und dienten auch als Hintergrund bei Live-Auftritten.

Ich hab mal zwei Beispiele rausgepickt: Vogue

und Open Your Heart:

Ich hoffe, dass Madonna in den kommenden Jahren noch was einfällt. Happy Birthday!

Sie hat doch völlig recht

16 Donnerstag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Politik

≈ 2 Kommentare

Schlagwörter

Bücher, Internet, Medien, Südafrika, Türkei

Was würden wir Dreibeins bloß ohne Weiber machen? Keine Ahnung, aber ohne das zarte Geschlecht würden wir sicher nie darauf kommen, dass wir Müll sind 😯 #MenAreTrash. Ich mein, nobody wusste das schon immer. Und nobody ist auch ganz von allein darauf gekommen. Allein durch Beobachtung.

Zuerst an mir. An nobody hab ich beobachtet, dass ich stinke. Jetzt z.B. gerade. Es ist noch keine 5 Uhr … ein junger, frischer Tag, wie frau so sagt. Ich hab noch nix gemacht an diesem frischen Tag, sollte also auch frisch sein. Aber nein, ich stinke … aus dem Mund und umgekehrt … so wie Müll stinkt … na gut, nicht im­mer.

Ganz anders Frauen. Die Schöne des Herrn geht nur aufs Scheißhaus, wenn ihr Gebieter außer Haus ist. Nur dann lässt sie es krachen und stinkt. Das hab ich noch nicht beobachtet, aber Albert Cohen … hab ich schon mal verraten … fas­zinierendes Buch.

Aber das war früher. Heute ist es anders. Heute rasiert sich das Dreibein … zu­mindest am Sack. Also das hab ich jetzt nicht beobachtet :mrgreen: Und sie riechen gut … gegelt.

Heute beobachte ich mich nicht mehr selbst, weil mir scheißegal ist, was Frau­en von mir denken. Dafür beobachte ich andere, auch Männer … Jungmänner.

In der Außendarstellung fällt nur der laute Jungmann auf, meist in Grup­pen … ge­gelt und wahrscheinlich am Sack rasiert, dafür Vollbart und laut. Typ falscher Latin Lover.

Oder Glatze … dann meist ohne Vollbart. Typ Muckibude … muss ja kein Nazi sein, aber tätowiert.

Die fallen auf, sogar den Mädels, denen sonst gar nix auffällt, weil sie den gan­zen Tag auf ihr smartes Fon glotzen und darauf rumwischen.

Um diese Wischmops balzen die lauten Dreibeins rum, damit die mal vom Dis­play hoch auf die tätowierten Muckis guggen. Da haben die leisen Dreibeins kei­ne Chance. Die fallen einfach nicht auf und deshalb fallen die Mädels auch nicht auf sie rein.

Auch Sibel Schick muss die Leisen übersehen haben und kommt deshalb zu der Erkenntnis: #MenAreTrash und schreibt darüber im Shitty sogar ein Gedicht: Männer sind Arschlöcher.

Die Erkenntnis, dass Männer Müll sind … auch Müllmänner … oder gibt es Frau­en, die sich um den Müll kümmern? anyway … die Erkenntnis ist jedenfalls nicht neu und auch nicht Sibels, sondern kommt aus Südafrika, wo dieser Hashtag vor über einem Jahr aufgetaucht ist als Protest gegen häusliche Gewalt.

Häusliche Gewalte gibt es aber auch woanders, auch in Schland, jetzt sogar ver­mehrt … zumindest fühlt es sich für nobody so an, denn ich sehe immer wie­der und immer mehr Mädels, die gegen einen Schrank gelaufen sind, oder die Trep­pe runtergefallen. Und diese Mädels kommen wie ihre Trep­pen und Schrän­ke aus der gleichen Sozialisation wie Sibel … Sibel heißt nämlich gar nicht Schick sondern Firat und ist Kurdin.

5. Kolonne

Pfeifen Sie der NSA eins!
no prism
PRISM-Break!

Das Letzte

  • Demokratie
  • Muss I denn
  • Wieder verklumpt
  • Noch ein Clown
  • Fake Swiss
  • Immer verrückter
  • Kein Commissario mehr
  • Chat und so
  • Vielleicht doch schlimmer
  • Habemus EUschi
  • Bürgerkrieg
  • Tinder
  • Relativ und absolut
  • Mit der Mutter
  • Audi 3 Liter

Der Senf der Anderen

Alex bei Demokratie
Stefan bei Demokratie
Extradry bei Demokratie
Alex bei Demokratie
Extradry bei Demokratie
alirabarber bei Demokratie
Alex bei Demokratie
Bob bei Demokratie

Best of kosmos

  • Das weiß doch jeder
  • Hoffentlich hat dieses Spiel bald ein Ende
  • Hier wird gelöscht!
  • Alina und der UFO-Anwalt
  • Urteil im Fall Heidi Külzer
  • Lolicon live
  • Wenn beide Indianer lügen
  • Neues aus der Blechbüchse
  • Der Stürmer is bäck
  • Fuck Sahra

Die Ordnung

  • Allgemein
  • EDV
  • Essen+Trinken
  • Klatsch
  • Kultur
  • Mode
  • Musik
  • News
  • Politik
  • Sport
  • Technik
  • Wirtschaft
  • Wissenschaft

Vergangenes

August 2018
M D M D F S S
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  
« Jul   Sept »

Verlinkt

  • Breaking News
  • Guardian
  • Huffington Post
  • Im Kino
  • Le Monde
  • New York Times
  • NZZ
  • Presse – Headlines
  • PressEurop
  • Relativ Einfach (SciLogs)
  • Washington Post
  • Wissenschaft auf WordPress

Unernst

  • Borowitz Report
  • Der Postillon
  • Kojote
  • The Onion

Meta

  • Registrieren
  • Anmelden
  • Feed der Einträge
  • Kommentare-Feed
  • WordPress.com

Schlagwörter

5. Kolonne Afghanistan Afrika Alltag Auto Belgien Biologie Bücher Chemie China England Europa Film Foto Frankreich Free Nadija Freeware Fußball Gedenktage Geld Griechenland Holland Integration Internet Iran Irland Islam Italien Jazz Kanada Karneval Kino Klassik Kosmos Kunst Luftfahrt Mathematik Medien Menschen MH17 Naher Osten Natur Nazi Oper Physik Polen Pop PRISM Recht Religion Remember Russland Schallplatte Schweden Schweiz Sex Skandal Software Spanien Sprüche Syrien Terror Troll Tschechien TV-Tipp Türkei Ukraine Ungarn USA Video Wahlen Werbung Wesseling Wordpress Österreich

  • Abonnieren Abonniert
    • kosmologelei
    • Schließe dich 245 Followern an
    • Du hast bereits ein WordPress.com-Konto? Melde dich jetzt an.
    • kosmologelei
    • Anpassen
    • Abonnieren Abonniert
    • Registrieren
    • Anmelden
    • Melde diesen Inhalt
    • Website im Reader anzeigen
    • Abonnements verwalten
    • Diese Leiste einklappen