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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 8. August 2018

Link – Frame – Copy

08 Mittwoch Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News

≈ Ein Kommentar

Schlagwörter

Europa, Internet, Kunst, Recht

Der EuGH hat nun mit Urteil vom 7. Auhust 2018 auch den dritten Fall des Bil­der­klaus entschieden (Az. C‑161/17).

Anders als das Linking und Framing eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist das Kopieren desselben ohne Einwilligung des Urhebers unzulässig.

Das Urteil ist gut und richtig und führt die EuGH-Rechtsprechung zu Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 (PDF) konsequent weiter.

Der EuGH knüpft an seine Urteile zum Linking und Framing an und wiederholt, dass der Begriff „öffentliche Wiedergabe“ in Art. 3 Abs. 1 zwei kumulative Tat­be­standsmerkmale vereint, nämlich eine „Handlung der Wiedergabe“ eines Werks und dessen „öffentliche“ Wiedergabe.

„Handlung der Wiedergabe“ ist einfach und wird immer vorliegen, auch beim Linking und Framing, wobei, wenn man es praktische betrachtet, zwischen Link­ing und Framing kaum ein Unterschied vorliegt, bei WordPress sogar 0 Un­ter­schied.

Wenn ich z.B. in den Text einen Link zu einem Image mit Endung .jpg einfüge, dann framed WP das Bild von selbst.

In beiden Fällen des Linking und Framing liegt in der Regel keine (erneute) „öf­fentliche Wiedergabe“ vor, wenn die Datei/das Mediu mit gleicher Technik und für das gleiche Publikum zugänglich gemacht wird, wobei gleiches Publikum das Internet ist, denn sofern und soweit das Werk auf der Webseite, auf dem es erstveröffentlicht wurde, frei zugänglich ist, ist nach EuGH davon auszugehen, dass die Inhaber des Urheberrechts, als sie die Wiedergabe erlaubt haben, an die Gesamtheit aller Internetnutzer als Publikum gedacht haben.

Anders beim Kopieren, bei dem die Einstellung eines Werks auf eine andere Website zu einer neuen, von der ursprünglich genehmigten Wiedergabe un­ab­hängigen Wiedergabe führt.

Infolge dieses Einstellens könnte das betreffende Werk auf der letztgenannten Website weiterhin zugänglich sein, un­ab­hängig von der vorherigen Zustimmung des Urhebers und unbeschadet jeder Handlung, mit der der Rechteinhaber be­schlösse, sein Werk auf der Website, auf der es ursprünglich mit seiner Ge­neh­mi­gung wiedergegeben worden ist, nicht mehr wiederzugeben.

Watten Spinner

08 Mittwoch Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Wirtschaft

≈ 10 Kommentare

Schlagwörter

Auto, Geld, Internet

Ein schräger Vogel war der Tesla-Musk ja immer, aber nun macht er auf Trump und verzwitschert, was für ein Spinner er ist.

Musk will Tesla von der Börse nehmen, twittert der eClown und heizt damit die Aktie an (von 290 auf über 320 Euro). 420 Dollar will er pro Aktie aufbringen

Am considering taking Tesla private at $420. Funding secured.

— Elon Musk (@elonmusk) August 7, 2018

Dann rechnen wir mal:

Tesla hat fast 170 Mio. Aktien. Ein Drittel hält Musk. Für den Rest müssten bei 420/share 47,6 Milliarden Euro zusammengekratzt werden, um die anderen Ak­tionäre rauszukaufen, denn freiwillig werden die sich nicht von einer so spe­ku­la­tiven Aktie trennen.

Die 47,6 Mrd. für diesen „Ausverkauf“ werden im Ergebnis dem Unternehmen entzogen, denn über die Börse kriegt Tesla dann kein frisches Geld mehr und ob die Finanziers des Deals dem Musk noch mehr in den Rachen werfen werden, darf bezweifelt werden.

Ich glaube, dass sich bald die Börsenaufsicht mit dem Tweet befassen wird … illegale Kursbeeinflussung und so.

Vielleicht bleibt am Ende noch Geld für eine Seebestattung, wenn Tesla aus der geplatzten Blase plumpst.

Was geht den das an?

08 Mittwoch Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 2 Kommentare

Schlagwörter

Menschen, Naher Osten, Troll, USA, Wahlen

OK, der Frittenclown wurde irgendwie gewählt, aber auch seine Mischpoke?

Melania hält ja zum Glück meist die Schnauze und beschränkt sich auf modische Statements (NYT)

Des Pussygrabbers Liebling mischt sich gern mit nicht nur

Angie verblüffenden Statements ein und vertritt Daddy schon mal beim G20

Ivanka Trump, unelected, unqualified, daughter-in-chief, is representing the US at the G20 summit next to May, Xi, Merkel. Photo @LanaLukash pic.twitter.com/fvs0EMy8z7

— Brian Klaas (@brianklaas) July 8, 2017

wenn der sich auf einen Plausch mit seinem Führungsoffizier zurückziehen muss.

Und dann ist da noch der jüdische Wurzelweißrusse, der für seinen Schwie­ger­va­ter in Orange einen Nahost-Friedensplan entblättert hat, der im Ergebnis darauf abzielt, die UNRWA zu zerschlagen (Foreign Policy, SPIEGEL).

Das wäre ja nicht mal verkehrt, denn die UNRWA ist ein antisemitischer Haufen von Hitler-Verehrern (NZZ, UN-Watch).

Aber da gibt es ein paar Probleme, die der 1st Schwiegerson nicht durchdacht hat, oder die ihm egal sind.

Ein Prob spricht die NZZ an:

    Im Zentrum der Kritik stehen zwei Phänomene: die Vererbbarkeit des Flücht­lingsstatus und das Rückkehrrecht. Laut UNRWA-Definition werden heu­te En­kel und Urenkel der einst Geflohenen als Flüchtlinge eingestuft. Sie klagen ihr Rückkehrrecht ein. Das Rückkehrrecht taucht auf in der Allge­meinen Men­schen­rechtserklärung, nicht aber in der Genfer Flüchtlings­konvention von 1951. In der Resolution 194 der Uno-General­versammlung von 1948 wird das Rückkehrrecht anerkannt, doch Resolutionen der Generalversammlung sind nicht rechtsverbindlich. Die UNRWA, als Uno-Organisation, orientiert sich den­noch am Beschluss von 1948.

Die Uno-Generalversammlung wird die Resolution 194 nicht aufheben und der Sicherheitsrat wird die GA nicht overrulen.

Und wenn doch, dann ergäbe sich ein neues Problem, das der wissenschaftliche Dienst des Bundestages so beschreibt (PDF):

    Soweit und solange ein palästinensischer Flüchtling durch UNRWA betreut wird, genießt er nicht die Rechte der Genfer Flüchtlingskonvention. Dies er­gibt sich aus der Ausschluss­klausel des Art. 1 D Satz 1 GFK, die wie folgt lau­tet: „Dieses Abkommen findet keine Anwendung auf Personen, die zurzeit den Schutz oder Bei­stand einer Organisation oder einer Institution der VN mit Ausnahme des Hohen Flüchtlingskommissars der VN genießen.“ Gemäß Art. 1 D Satz 2 GFK fallen jedoch diejenigen Palästinenser unter die Bestimmungen der GFK, die zuvor unter der Betreuung der UNRWA standen, wenn dieser Schutz oder diese Unterstützung aus irgendeinem Grund weggefallen ist. So ist der UNHCR ist der Auffassung, dass „ein Palästinenser ohne weiteres als Konventionsflüchtling im Sinne des Art. 1 D S. 2 GFK anzusehen ist, wenn ihm eine Rückkehr in das UNRWA-Mandatsgebiet endgültig verwehrt wird“.

Die erste im Vorstehenden enthaltene Aussage, wird manchen verblüffen, aber so isses: die ganzen falsche, sprich eingebildeten Palis, die im Schland oder sonst wo rumhüppen, könnten alle abgeschoben werden, weil sie keinen Schutz der GFK genießen, sondern die UNRWA Gaza und das Westjordanland zu si­che­ren Herkunftsstaaten macht 😯 Spannend, gelle!?

Wird zwar praktisch nicht so gehandhabt, ist aber de jure so, abgesehen davon, dass es keine Palis gibt.

Wenn das UNRWA wegfällt, dann dürfen die ganzen Schein-Palis nach Schland kommen, bzw. hier bleiben. Suboptimal.

Ist aber auch wurscht, weil dieser Milchbubi
a) keine Ahnung und
b) nix zu sagen hat und
c) die USA kein Familienbetrieb sind … oder doch?

Finde den Unterschied

08 Mittwoch Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 4 Kommentare

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Troll, USA

Diesen irren Tweet vom 5. August hat der irre Don gelöscht:

    California wildfires are being magnified & made so much worse by the bad environmental laws which aren’t allowing massive amount of readily available water to be properly utilized. It is being diverted into the Pacific Ocean. Must also tree clear to stop fire spreading!

Dafür gibt es jetzt diesen Schwachsinn am 6. August:

    California wildfires are being magnified & made so much worse by the bad environmental laws which aren’t allowing massive amounts of readily available water to be properly utilized. It is being diverted into the Pacific Ocean. Must also tree clear to stop fire from spreading!

Finde den Unterschied! Gibt keinen, außer dem „s“ bei „amount/s„. Der Pus­sy­grabber wollte beweisen, dass er doch inglitsch kann. Aber ist das „s“ richtig?

Ich bin nicht mehr so fit in den Feinheiten der englischen Sprache, aber ich mei­ne, das „s“ wäre nur dann richtig, wenn neben dem „water“ noch eine weitere Menge genannt wäre. Vielleicht kann David oder ein anderer Muttersprachler helfen.

Mein Traum

08 Mittwoch Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Wissenschaft

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