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Aus der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf:

    Der Co-Pilot war vor mehreren Jahren – vor Erlangung des Pilotenscheines – über einen längeren Zeitraum mit vermerkter Suizidalität in psy­cho­the­ra­peu­ti­scher Behandlung. Im Folgezeitraum und bis zuletzt haben weitere Arzt­be­su­che mit Krank­schreibungen stattgefunden, ohne dass Suizidalität oder Fremd­ag­gres­si­vi­tät at­tes­tiert wor­den ist.

Die StA D’dorf veröffentlicht hier laufend Neues zum Fall des Massenmörders Andreas Lubitz.