Ein wirklich mal interessanter Fall. Kunde hat einen alten Hof in Wesseling … kennt hier jeder. Dort gibt es einen Tiefbrunnen, der aus unerklärlichen Gründen nicht in den Plänen der Unteren Wasserbehörde verzeichnet ist. Am Hof führt ein Weg vorbei, den eine Firma mit schweren Gerät verrüttelt. Dadurch gerät Erdreich in den Brunnen, das von den drei Pumpen im Brunnen angesaugt wird … kaputt … die Pumpen … das ist inzwischen unstreitig, weil zu dem Ergebnis selbst der Gutachter der Sparkassenversicherung kommt, die als Haftpflicht für den Rütteler einzustehen hat.
Aber sie Versicherung lehnt die Eintrittspflicht ab, weil der Unternehmer den Brunnen nicht kannte und nicht gesehen hat. Abgesehen davon, dass es drei Zeugen dafür gibt, dass die Brunnenproblematik eine Woche vor den Arbeiten mit dem Rütteler besprochen wurde, hier der Blick vom Brunnen zur Rüttelstelle:
Das wird eine lustige Klage 😛