Das LG Berlin hat jetzt entschieden, dass die Vermietganoven von Deutsche Wohnen Mieterhöhungen über dem Mietspiegel verlangen können, und zwar per Gutachten, das z.B. auf überteuerte Wohnungen der Deutsche Wohnen Bezug nimmt (Az. 63 S 230/16). Das kann ja keine Einbahnstraße sein. Dann muss es auch möglich sein, per Vergleichsmieten zu belegen, dass die Mieten im Mietspiegel in Wirklichkeit über der örtlichen Durchschnittsmiete liegen.
nobody
hat ja eine Mieterhöhung bekommen und nicht zugestimmt. Also werde ich in wenigen Tagen auf Zustimmung verklagt. Die Widerklage auf Herabsetzung der Nebenkostenvorauszahlungen ist schon vorbereitet. Hab die NK-Vorauszahlungen für letztes Jahr fast komplett zurückbekommen. Aber nun habe ich ein Argument, auch die Mieterhöhung anzugreifen. Danke Berlin!
PS: Ich weiß ja nicht, wie lange ich noch CO2 ausatme, aber in der Zeit will ich der Erde was zum Dank für das zurückgeben, was mir die Natur in die Wiege gelegt hat … das Verständnis davon was Recht ist.