Gegen eine aus Mann und Frau bestehende Bedarfsgemeinschaft erlässt das Jobcenter zwei gleichlautende Rückforderungsbescheide mit identischen Beträgen. Die sind auch OK. Aber zum Inkasso nach Recklinghausen übermitteln die Wesselinger Honks bei der Frau den Betrag aus dem zweiten Bescheid doppelt. Darum geht’s und da meinen die Vollpfosten in Recklinghausen, man solle gegen den dritten Rückforderungsbescheid Widerspruch einlegen. Wie denn, wenn es den nicht gibt, sondern nur ein Übermittlungsfehler vorliegt.
Wenn die Hirnis nicht bald reagieren, muss ich klagen. Um die beiden (drei 😈 ) Sachen auseinander zu puzzeln, hab ich jetzt über eine Stunde gebraucht. Sonst gebe ich mir 5 bis 10 Minuten für eine Akte … die sind alle so doof 😦