Der BGH wurde heute mal wieder philosophisch: Weiterleben ist kein Schaden (Urteil vom 2. April 2019 – VI ZR 13/18). Der Sohn hatte geklagt, weil sein dementer Vater jahrelang mit einer Magensonde ohne Aussicht auf Besserung künstlich ernährt wurde. Der Sohn als Erbe wollte mindestens 100 000 Euro Schmerzensgeld und mehr als 52 000 Euro für Behandlungs- und Pflegekosten seit Anfang 2010.
Die Vorsitzende Richterin am BGH Vera von Pentz meinte in der Urteilsbegründung, es könne dahinstehen, ob der Arzt Pflichten verletzt habe. „Das Urteil über den Wert eines Lebens steht keinem Dritten zu.“
BULLSHIT!
Leben ist eine Art von Aggregatzustand. Wenn die Moleküle nicht mehr funzen, zusammenwirken, ist der lebende Zombie ein Fleischklops.
Dieser Fleischklops ist nicht mehr in der Lage, seinen ehemaligen Mitmenschen mitzuteilen, ob ihm das künstliche Leben Schmerzen bereitet. Also wird es ggf. gegen seinen unbekannten Willen schmerzhaft verlängert.
nobody
kann nur jedem raten, zu wirklichen Lebzeiten mit einem Arzt darüber zu reden, was kann, aber nicht sein muss. Ein Jurist kann diese Aufklärungsarbeit nicht leisten und die im Netz kursierenden Patientenverfügungen sind unwirksam … sogar die Regierungsamtliche hat die Rechtsprechung zu Recht kassiert.
Der Tod tut nicht weh, nur das Sterben und das muss man nicht schmerzhaft verlängern.
BTW: Der BGH war schon mal weiter und anderer Ansicht.
Das Unterlassen einer medizinisch indizierten Abtreibung kann sehr wohl Schadensersatzansprüche auslösen (BGH Urteil vom 15.07.2003 – VI ZR 203/02).
Leben ist kein Selbstzweck. Der Weg ist nicht das Ziel, sondern nur ein Sinn (und das Ziel ist eh immer der Tod). Ein Leben ohne Sinn kann man auch ausklingen lassen.