Die Süddeutsche Zeitung hat sich auf den Weg gemacht und THE ARCHIVE AG und Rechtsanwalt Urmann besucht. Das Ergebnis ist in der heutigen Druckausgabe auf Seite 3 nachzulesen. Hier eine Kostprobe:
Urmann, mit vielen unangenehmen Fragen konfrontiert, greift sich in seinem Besprechungsraum entspannt einen Würfel Zucker.Er leckt daran, um ihn dann wieder aus dem Mund zu nehmen und ihn in der Hand zu behalten. Er scheint nicht das erste Mal zu überlegen, ob ihn jemand dranbekommen könnte, denn die Antwort sitzt. „Ich bin mir sicher, dass wir nicht dafür haften. Wo soll der Haftungsgrund sein?“ Es ist nämlich so, dass Urmann lediglich die Abmahnungen verschickt. Mit allem, was davor passiert ist – Ermittlung der IP-Adressen, Anträge stellen beim Kölner Landgericht – will er nichts zu tun haben. Und gehabt haben. Er stellt die Frage noch mal, offenbar mit sich zufrieden, er betont jedes Wort einzeln: „Wo soll, bei dem, was wir getan haben, der Haftungsgrund sein?“ Er lächelt. Der Zuckerwürfel hat nun die Form eines Ovals. Der schwarze Peter, soll das heißen, liegt bei seinen Kollegen und dem Landgericht Köln. Nicht sein Problem, wenn Mist gebaut wurde. Seine Verteidigungstaktik ist simpel: Es gibt Dinge, die er nicht weiß, zum Beispiel, wie die IP-Adressen der Pornonutzer gespeichert wurden. Und Dinge, über die er nicht spricht. Zum Beispiel über seinen Mandanten, The Archive. Er sagt nur: „Also auf jeden Fall war ich in einem Büro, da hat mehr als eine Person gearbeitet, ich würde mal sagen, 20 Leute mindestens, mehrere Büros, mehrere Leute.“ Und wo war das? „Ich war beim Mandanten.“ Lächeln, Schweigen. So geht das hin und her. Und was stellt The Archive her? „Keine Ahnung. Muss ich das wissen?“ Man könnte meinen, dass ein Anwalt weiß, was sein Mandant so macht, hauptberuflich …
tizian sagte:
Herr Urmann braucht sich auch offenbar keine Sorgen machen:
http://www.regensburg-digital.de/uc-thomas-urmann-abmahnung-regensburg-porno-abmahner-im-glueck/20122013/
Sollte die Staatsanwaltschaft allerdings trotzdem mal in der Sache zu Potte kommen, sollte er sich wegen seiner Ahnungslosigkeit nicht zu sicher sein:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-beschluss-1-str-162-13-abmahnung-anwalt-noetigung/
bitman sagte:
Die Idee mit der versuchten Nötigung ist zwar nicht neu, aber immer noch gut.
Gast sagte:
Vielleicht war er jat tatsächlich ahnungslos, denn….
um so viele Abmahnungen zu schreiben, braucht man ein paar Wochen. Schätze mal von Anfang August bis Ende November. Pikant: BGH 1 StR 162/13 erfolgte am 5. September 2013 – also genau in dieser Zeit. Bei seiner ganzen Abmahnschreiberei hat Herr Urmann wohl keine Zeit mehr gehabt, den Gang der Rechtssprechung zu verfolgen. Nur: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Leichtsinn übrigens auch nicht.
Peinlich, so was……
Und, sehr geehrter Herr Urmann, versuchen Sie bitte nicht, sich damit rauszureden, indem sie sagen, die in Ihren Abmahnungen angekündigten Maßnahmen seien nur „Warnungen“ und keine „Drohung mit einem empfindlichen Übel“ gewesen. Bevor Sie das tun, empfehle ich Ihnen, BGH 1 StR 287/11 sorgfältig zu studieren. Und BGH 4 StR 439/00 sowie BGH 5 Str 303/03 kennen Sie ja bestimmt auch.
Alles klar?
Gast sagte:
Sorry, Tippfehler: Muß heißen „BGH 5 StR 308/03 (NICHT 303/03!)
Nobody sagte:
„Paar Wochen …“ Wollen Sie mich verschaukeln? Das issen Serienbrief mit ’nem halben Dutzend Platzhaltern und die Adressen liefert die T-Kom gleich als Steuer-Datei. Das issen Fall fürn schlappen Nachmittag … ok, mit dreimal Tonerkartuschen wechseln 6 Stunden.
Abba sagte:
Vollkommen idiotisch, so ein Interview mit SO einem …
Nobody sagte:
Moin! Ich liebe … (Pünktchen) … aber auch ganze Sätze 😮 Kannste dat „idiotisch“ auch erklären?