Ich was gerade auf Redtube Porno gucken. Hab‘ dafür auch eine prima Ausrede. Hab nämlich auf der Internetseite solcher Spezial-Anwälte tiefschürfende Ausführungen darüber gelesen, ob das Gucken der dortigen Porno-Streams nicht jedenfalls dann illegal ist, wenn Redtube den Download nicht vorgesehen hat. Was die technischen Spezial-Laien wohl meinen ist, dass die Streams im RTMP daher kommen. Angeblich soll das LG Hamburg dieser Meinung sein (Hab’s mir nicht durchgelesen, weil ich offenkundigem Müll aus dem Weg gehe). Das wäre vielleicht eine tolle Idee, nur: Wie ein Besuch auf Redtube zeigt, lassen deren Server die Pornos in astreinem http rüberwachsen. Nee, doch keine gute Idee, denn RTMP ist doch keine technische Schutzmaßnahmen, die ich umgehe, so was wie Benutzername und Passwort. Die schieben mir die Datei doch ganz freiwillig rüber, ich muss in keinen Server einsteigen und sie abholen, wie z.B. beim ftp-Protokoll. Apropos ftp: Wo steht eigentlich geschrieben, dass ich nur auf der http-Welle reiten darf. Wenn ich lieber ftp surfe, isses doch auch juut, genau wie RTMP. Dass die Heinis durchgedrückt haben, dass normale Browser kein RTMP können, ist schlimm genug, aber deswegen ist rtmp doch nicht pöhse. Und überhaupt: RTMP reitet doch auch auf http und mein russischer rtmpExplorer horcht nur an einem bestimmten Port, ob da was in rtmp kommt und leitet das vom RAM auf die Festplatte um. Da wird kein Schutz i.S.v. § 95a UrhG umgangen, denn der Stream liegt ja auch im TEMP-Verzeichnis und kann dort mit der Kopierpaste rausgeholt werden, wenn man es zeitlich genau abpasst. Anders ist es vielleicht mit diesen gesliceten f4v-Dateien, die man erst wieder zusammensetzen muss, damit die einen Sinn ergeben. Deshalb ist der Beschluss gegen den JDownloader auch Müll. Diese Büttel können vielleicht Paragrafen, aber kein Internet und wenn mal ein Sachverständiger helfen soll, dann ist der IMHO von den üblich verdächtig Interessierten geschmiert. Vielleicht sollten die Büttel die Nerds vom CCC als SV engagieren.
Angeblich sollen über 10.000 User von dem dösigen Beschluss des LG Köln betroffen sein (Golem). Schade, dass ich nicht dabei bin. Ich würde den Porno-Anwälten zu gerne ans Bein pissen. Muss dringend mehr Porno gucken 