Ich kriech die Krise. NRW’s (mit Deppenapostroph) Justiz hat nun höchst offiziell zu den Porno-Abmahnungen Stellung genommen, sich dabei aber hinter einem „Göttinger Medienrechtsexperte“ verschanzt. Hinter der Amtshaftungs-Barrikade (kackt euch nicht ins Hemd, ist nur subsidiär) ist zu lesen:
… aufatmen. In dem Fall handelt es sich gar nicht um Urheberrechtsverstöße, sagt ein Göttinger Medienrechtsexperte.
Berlin (dpa) – Im Fall der jüngsten Abmahnwelle gegen Zuschauer von Porno-Clips im Internet handelt es sich nach Auffassung eines Medienrechtsexperten nicht um eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzer. Anders als beim Download oder dem File-Sharing werden beim Streaming für die flüssige Wiedergabe teils temporär Daten zwischengespeichert. Es komme aber darauf an, «was der Durchschnittsnutzer dauerhaft an Kopie herausziehen kann», sagte Gerald Spindler, Medienrechtsprofessor in Göttingen dem Blog «iRights».
Es hänge davon ab, wie technisch man den Paragraf 44a des deutschen Urheberrechtsgesetzes verstehe, sagte Spindler. Wenn der normale Nutzer nicht in der Lage sei, die temporär gefertigten Kopien weiter zu verwenden, liege seines Erachtens kein Urheberrechtsverstoß vor. «Es bedürfte lediglich eines klärenden Urteils, wenn solche Rechtsunsicherheiten erzeugt werden», sagte Spindler. Betroffene Verbraucher haben nach Einschätzung des Medienrechtlers gute Chancen, sich gegen die Abmahnung zur Wehr zu setzen, da «keinerlei Verletzungshandlung vorliegt».
Unterdessen hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen falscher Versicherung an Eidesstatt eingeleitet. Dabei solle geprüft werden, ob für die Herausgabe der Personendaten der vermeintlichen Nutzer von Sex-Videos durch das Gericht zuvor falsche Angaben gemacht wurden. Die Ermittlungen richteten sich nicht gegen die Regensburger Anwaltskanzlei, die die Abmahnungen verschickt habe, betonte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer.
Die Kanzlei verlangt von den Adressaten unter anderem die Zahlung von 250 Euro wegen Urheberrechtsverstößen. Beim Antrag auf Herausgabe der Anschlussdaten könne das Landgericht Köln jedoch hinters Licht geführt worden sein. Es sei nicht deutlich gemacht worden, dass es sich um Streaming und nicht um File-Sharing illegaler Tauschbörsen handelte.
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Gar nicht mal so falsch, nur kommt es einen Scheißdreck drauf an, ob wat gestreamt oder downgeloaded wird. Ich blubber das hier schon seit zwei Wochen … jetzt hab ich keinen Bock mehr, das nochmal zu verklickern. Liest euch dat bei Prof. Härting durch. Der ist zwar kein Provinz-Niedersachse, wie dieser Göttinger, sondern nur Professor in Berlin, aber der kann das viel gewählter als ich ausdrücken … weil ich schmeiß immer gleich mit Fäkalien um mich, wenn ich Müll sehe 👿
Wat is bloß los mit dem …

Wat zu der Grafik oben: Googelt man „Juristenpack„, dann findet man sie … nix dagegen, aber manche nutzen sie auch kommerziell. Dat will ich nicht! Was ich dabei zu kamellen habe? Ich habe diese Grafik, sogar in einer zweiten animierten Version, vor knapp 10 Jahren geschöpft und auf meiner alten, gelöschten Seite „jur-abc“ veröffentlicht. Das kann ich beweisen! Also: macht mit der Grafik, was ihr wollt, aber keine Knete!