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Wenn man in fremsprachigen Medien die Prozessberichterstattung über Sergej Wenergold liest, dann findet sich ständig der Satz: „… identified only as Sergei V. due to German privacy laws …“ (Beispiel von Radio Free Europe) Was soll der Scheiß? Natürlich muss der BVB-Bomber aus Freudenstadt noch verurteilt wer­den, aber die Beweisführung der Staatsanwaltschaft ist lückenlos, die Be­weis­la­ge erdrückend. Da können die Verteidiger dieses kranken Hirns noch so sehr den Kaschper machen, der geht für immer in den Bau.

Ich glaube nicht, dass die deutschen Gesetze verbieten dem „mutmaßlichen“ Tä­ter ein Gesicht

und einen Namen zu geben: Sergej Wenergold. nobody ist davon überzeugt, dass sich so Taten vermeiden lassen. Wenn der potentielle Täter weiß, dass er nach Entdeckung auch schonungslos veröffentlicht wird, dann schreckt er viel­leicht vor der Tat zurück … nicht alle, aber einer wäre schon ein Erfolg.

BTW: Die Daten von Sergej „W.“ rauszukriegen war ein Klax. Da pinselte z.B. die FAZ, dass Wenergold auf der Heinrich-Schickhardt-Schule war. Im Schwarz­wäl­der Boten finden wir dazu sogar in einem Artikel aus 2015 ein Bild von Sergej (Gesicht im roten Kreis)

mit Nachnamen: Sergej Wenergold! 😯 Und nu?