nobody
hat sich heute noch schnell ein Beweismittel aus unserer Bücherei ausgeliehen:
Schland in Gefahr von Rainer Wendt, der mich angezeigt hat, weil ich ihn Bundesclown genannt habe. Mit dem Buch und den entsprechenden Passagen daraus werde ich morgen versuchen das AG Brühl davon zu überzeugen, dass Wendt mit diesem Titel noch gut weggekommen ist. BTW: Nur den uniformierten Bullizisten darf man nicht Clown nennen, meint das Kammergericht Berlin (Urteil vom 12. August 2005, Az(4) 1 Ss 93/04 (91/04)) und Wendt ist a) ein Ziviler und b) gar kein richtiger Bullizist, wie Jan Böhmerarsch zutreffend getextet hat:
- Wer blökt in jeder Talkshow und in der Neonazipresse
Und vertritt dabei vor allem sein eignes Interesse?
Wer hält sich für das Sprachrohr der deutschen Polizei
Und wird mit ein paar fast legalen Tricks noch reich dabei?
Wer schimpft gerne auf Moslems und schürt Angst vor Terroristen?
Wer hätte gerne Sonderrechte, nur für Polizisten?
Und sitzt dabei als Beamter für fünfzigtausend jährlich
Im Aufsichtsrat von AXA und findet sich voll ehrlich?
Jahrelang hat Wendt Knete fürs Nixtun kassiert und war nicht mal freigestellt (KStA). Und wer seine Bude in Berlin bezahlt, ist immer noch unklar. Aber nobody
anzeigen … luschtich. Beleidigung iSv § 185 StGB setzt Ehre voraus. Kann ich bei Wendt nicht erkennen.
Außerdem geht es um den Einsatz des Bundespolizisten Frank Sch. in Clausnitz, nach dessen Name ich gefragt habe. OK, das war was heavy und dafür lass ich mich auch verdonnern, genau wie für den Scheißmann.
Obwohl, da muss einem Juristen doch der Draht aus der Mütze springen. Frank Sch. ist Bundespolizist. Was hatte die Bundespolizei in Clausnitz zu suchen. Die waren nach Bundespolizeigesetz unzuständig und der Einsatz gegen den kleinen Luau nicht nur unverhältnismäßig, sondern total rechtswidrig. Die Reihenfolge lernt man in den ersten Vorlesungen ÖR: Handlungsstörer – Zustandsstörer – Nichtstörer. Die Flüchtlingskinder im Bus von Clausnitz waren Nichtstörer und die randalierenden Pegidioten und sonstigen Nazis vor dem Bus waren die Handlungsstörer, denen gegenüber die Bundesbullen Platzverweise hätten aussprechen und durchsetzen müssen. Aber nein, sich an Kindern zu vergreifen unter dem Gejohle dieses Abschaums, das ist leichter.
Und der vierte Fall, der nach der Hausdurchsuchung und Beschlagnahmeaktion in der Anklage übriggeblieben ist, ist der des Fotos der Religiotin. Da wirds dann richtig juristisch … EuGH, BGH und so … und ich hoffe, dass mir die Freiin folgen kann.
Wo wir schon mal beim Thema Polizeigewalt sind: In Hannover beim AfD-Parteitag hamse einen Gegendemonstranten zum Krüppel getreten (NOZ – dazu auch in der Frankfurter Rundschau „An ein Opfer von Polizeigewalt“) und im Fall des Oury Jalloh deutet alles auf einen Vertuschungsmord der dortigen Bullen hin (FR und TAZ).
Was sich unsere Exekutive leistet, ist manchmal krass und muss mit drastischen Worten angekreidet werden.