nobody ist ja bekennender ABBA-Fan und deshalb beobachte ich, obwohl es ABBA nicht mehr gibt, alles, was bei den Vieren noch so abläuft. So hat Benny dieses Jahr bei DG unter dem Titel „Piano“ seine persönliche Auswahl von ABBA-Hits auf dem Piano eingespielt. Die Doppel-CD kommt offiziell erst diese Woche auf den Markt, liegt aber schon in den Regalen. Ein dolles Geschenk nicht nur für ABBA-Fans.
PS: Jetzt, wo ich mir die Scheiben beim großen Kemenaten-Weihnachtsputz in Ruhe nochmal durchgehört habe, haben einige Titel ganz ohne Begleitung, nur auf dem Klavier, was von Saties Gnossiennes und ich bin mir sicher, dass Benny in Agnetha verknallt war. Ich weiß nicht, ob Björn was mit Frida anfangen konnte, aber Agnetha und Benny wären das bessere Paar gewesen.
Sie ist gut, weil das die Nazis relativierende Argument, die AfD sei demokratisch, weil demokratisch gewählte Partei, nicht mehr zieht. Man muss nicht mehr auf die NSDAP zurückgreifen, die ja auch zunächst demokratisch in den Reichstag gewählt wurde, sondern kann nun auf die NPD verweisen.
Das BVerfG stellt fest:
Die Antragsgegnerin [NPD – Anm. nobody] arbeitet im Rahmen ihrer organisatorischen Möglichkeiten (a) und auf der Grundlage eines strategischen Konzepts (b) planmäßig auf die Umsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hin …
Trotzdem hat das Gericht kein Verbot ausgesprochen, weil
… es konkreter Anhaltspunkte von Gewicht [bedarf], die einen Erfolg des gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland gerichteten Handelns zumindest möglich erscheinen lassen.
Die Schlussfolgerung daraus ist eigentlich eine Binse: Jeder kann die AfD verfassungsfeindlich und -widrig nennen, weil das kein Verbot durch das BVerfG voraussetzt. Und die Logik gebietet, dass es dann auch keines Verbotsantrages bedarf.
Das BVerfG weiter:
Eine Partei kann auch dann verfassungswidrig sein, wenn sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele ausschließlich mit legalen Mitteln und unter Ausschluss jeglicher Gewaltanwendung verfolgt. Das Parteiverbot stellt gerade auch eine Reaktion auf die von den Nationalsozialisten verfolgte Taktik der „legalen Revolution“ dar, die die Machterlangung mit erlaubten Mitteln auf legalem Weg anstrebte. Auch in diesem Fall soll der Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch ein Parteiverbot gemäß Art. 21 Abs. 2 GG frühzeitig möglich sein … (Leitsatz 6c)
Frühzeitig geht nicht mehr, denn die NSAfD ist nicht mehr marginal genug. Sie hat das Potenzial zur Abschaffung der FDGO … aber
Ein Parteiverbot kommt erst in Betracht, wenn das verfassungsfeindliche Agieren von Parteianhängern sich nicht nur in Einzelfällen zeigt, sondern einer zugrunde liegenden Haltung entspricht, die der Partei in ihrer Gesamtheit zugerechnet werden kann. (Rdz. 576)
Dann sammelt mal schön Punkte für den payback day.
„Frieden auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen“, diesen ersten Weihnachtsgruß der Christenheit aus dem Lukas-Evangelium (2:14) müssen die Helden von Arnstadt vor Augen gehabt haben, als sie einen jungen Syrer am Bratwurschtstand des dortigen Weihnachtsmarktes mit „Ich hau‘ dich weg, ich mach‘ dich alle!“ begrüßt haben, weil nicht sein kann, „dass ein Nicht-Deutscher auf einem christlich-deutschen Weihnachtsmarkt Bratwürste brät“ (Frankfurter Rundschau, Thüringen24).
Man sieht es ihnen nicht an … naja fast nicht. Der nette junge Mann, der mir gestern auf dem Brühler Weihnachtsmarkt Lebkuchen von Schmidt verkauft hat, war augenscheinlich Araber oder Perser, so wie Nan. Der König der Salzdillgurke ist Arier, also Perser und Arier ist ein altpersisches Wort.
Die Saat, der Nazi-Sprech der AfD geht auf. Stephan Brandner, der für die NS-AfD im Bundestag sitzt, droht dem Zentrum für Politische Schönheit offen Gewalt an
und die SA der NSAfD greift die Politkünstler in Bornhagen mit Messern und Steinen an und zersticht die Reifen ihrer Autos (MDR).
Die Staatsanwaltschaft in Chemnitz weigert sich gegen Jens Döbel zu ermitteln, den Galgenmann, der die Serienproduktion seines Galgens in Angriff genommen hat … BTW: scheint gut zu laufen, denn er hat den Preis von 18,95 auf 29,95 hochgesetzt. Gut für nobody, denn damit kann Döbel mir die Kosten seiner verlorenen Revision zum OLG Dresden bezahlen. Schon Döbels Pegidioten-Marsch durch Dresden mit dem Galgen blieb juristisch folgenlos … also für ihn … mich hamse in erster Instanz beim AG Aua verurteilt.
Der Strafischer hat sich in der ZEIT intensiv mit dieser Entscheidung und dem Galgenvogel befasst. Ich komme zwar bei der Subsumtion zu einem anderen Ergebnis, aber Strafischer hat von Strafrecht eindeutig mehr Ahnung.
Die Entscheidung ist natürlich falsch gewesen, denn es kann hier kein sowohl als auch geben, sondern nur ein verfassungswidrig oder nicht. So ist es auch mit dem Nazi. Ob der seine faschistischen Ziele durchsetzen kann oder nicht, spielt für seine Gesinnung keine Rolle. Die Nazis von der Reichskristallnacht waren schon vorher Nazis, auch als sie noch nicht mit Fackeln durch die Straßen gezogen sind und jüdische Fenster eingeworfen haben. BTW: Über das Stadium sind die AfDler schon hinaus. Es brennt schon an allen Ecken und Enden (FAZ).
Nazis ante portas … und wie kriegt nobody jetzt die Kurve zum 10. Törchen des kosmischen Adventskalenders? Vor den Toren … so wie ich angefangen habe, biblisch … vor den Toren von Jericho (Joshua 6, Vers 1): Die Tore von Jericho waren fest verschlossen … Die Priester bliesen die Hörner [bekannt als die Trompeten von Jericho]. Als die Israeliten das hörten, schrieen sie so laut sie konnten. Da stürzten die Mauern Jerichos zusammen, und die Israeliten drangen geradewegs in die Stadt ein und eroberten sie … Do You Hear What I Hear
Ein schlechter Jurist könnte auf die Idee kommen, dass es sich beim Landgericht Köln um ein Sondergericht handelt. Das Grundgesetz spricht in Art. 101 von …
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
Ausnahmegerichte sind wegen der guten Erfahrungen, die man damit im Tausendjährigen toitschen Reich gemacht hat, in Schland verboten.
Aber nobody ist ein guter Jurist und weiß natürlich, was das Bundesverfassungsgericht im 8. Band der amtlichen Sammlung zum Begriff des Ausnahmegerichts auf Seite 182 geschrieben hat:
Abwegig ist die Auffassung, die Sondervorschrift des § 9 Abs. 1 Buchst. a, b, e und f BVerwGG mache das Bundesverwaltungsgericht zu einem Ausnahmegericht im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG oder schaffe einen sachlich nicht gerechtfertigten privilegierten Gerichtsstand für oberste Bundesbehörden und sei deshalb unvereinbar mit dem Gleichheitssatz.
a) Ausnahmegerichte sind Gerichte, die in „Abweichung von der gesetzlichen Zuständigkeit besonders gebildet und zur Entscheidung einzelner konkreter oder individueller Fälle berufen sind (BVerfGE 3, 213 [223]). Davon kann beim Bundesverwaltungsgericht, was die Zuständigkeitsabgrenzung in den Fällen des § 9 a.a.O. anlangt, nicht die Rede sein. Denn die nach § 9 a.a.O. vom Bundesverwaltungsgericht zu entscheidenden Sachen sind abstrakt und generell bestimmt.
Aber warum wird die Aktion des Zentrums für politische Schönheit in Bornhagen vor dem dortigen Haus des Nazi-Höckes in Köln verhandelt? Liegt Bornhagen in NRW, oder Köln in Thüringen? Nein, aber der Anwalt nicht nur dieses Nazis höckert in Köln und weil die Internetseite des Mahnmals der Schande überall aufrufbar ist, fühlen sich die kölschen Richter beSonders zuständig … die in Pjöngjang wären aber auch zuständig, falls es da Internet gibt.
Das ist ein eingespieltes Team, das so lange nachbessert, bis was passt. So auch vor einer Woche, wie Thüringen24 unter Berufung auf die Thüringische Landeszeitung berichtet.
Das Zentrum für politische Schönheit schreibt dazu auf seinem Fuckbook:
Höcke bekommt Recht“? – Unsere Anwälte haben heute viel gelacht:
– Höcke musste vor Gericht zweimal nachbessern (Antrag am 28.11., angepasst am 30.11. & zurückgenommen durch Schriftsatz am 1.12.)
– Höcke muss 5/7 Gerichtskosten tragen
– Das Gericht hat nur in 2 Punkten stattgegeben, einer betrifft die Sendung von Spiegel TV.
Es kann doch nicht sein, dass die Politkünstler aus Berlin vom Nazi Landolf Ladig aus Bornhagen für eine Aktion in Bornhagen nur deshalb in Köln verklagt werden können, weil die Höckerwälte hier ihre sicher mehr als 30 Silberlinge verdienen.
Es erscheint wie ein Treppenwitz der Geschichte, dass die wegen der toitschen Nazi-Geschichte vom GG verbotenen Sondergerichte eine Art Revival feiern, weil es den Nazis (hier) so gefällt. Das mag im Licht der eingangs zitierten Entscheidung des BVerfG abwegig klingen, aber Recht ist nicht alles. Es braucht auch historisches Fingerspitzengefühl. Oder mag Höcke Köln, weil sein Vorbild Jupp
hier mal bei der Dresdner Bank gearbeitet hat? Die gibt’s ja nicht mehr … Nazis schon.