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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 10. Dezember 2017

Benny 4 Agnetha

10 Sonntag Dez 2017

Posted by Nobody in Klatsch, Musik, News

≈ 3 Kommentare

Schlagwörter

Pop, Remember, Schweden, Video

nobody ist ja bekennender ABBA-Fan und deshalb beobachte ich, obwohl es ABBA nicht mehr gibt, alles, was bei den Vieren noch so abläuft. So hat Benny dieses Jahr bei DG unter dem Titel „Piano“ seine persönliche Auswahl von ABBA-Hits auf dem Piano eingespielt. Die Doppel-CD kommt offiziell erst diese Woche auf den Markt, liegt aber schon in den Regalen. Ein dolles Geschenk nicht nur für ABBA-Fans.

Zum Niederknien Bennys Klavier-Interpretation von „The day before you came“

ein Lied, das er nicht für seine Frau Frida, sondern für Agnetha ❤ ❤ ❤ kom­po­niert hat. Hier das "Original" von 1982:

Und weil sie mir auf Vimeo Agnethas Dauerknutscher im drehenden Blu­men­kü­bel aus „What Now My Love?“ geklaut haben, kommt der auch noch 😎

PS: Jetzt, wo ich mir die Scheiben beim großen Kemenaten-Weihnachtsputz in Ruhe nochmal durchgehört habe, haben einige Titel ganz ohne Begleitung, nur auf dem Klavier, was von Saties Gnossiennes und ich bin mir sicher, dass Benny in Agnetha verknallt war. Ich weiß nicht, ob Björn was mit Frida anfangen konn­te, aber Agnetha und Benny wären das bessere Paar gewesen.

Zugeschneit

10 Sonntag Dez 2017

Posted by Nobody in Klatsch

≈ 2 Kommentare

Schlagwörter

Foto, Natur


Blick aus der Kemenate

Und gestern sindse mit ihrem Minischneepflug

durch die City gerauscht … wo ist der heute?

Falsch und doch gut

10 Sonntag Dez 2017

Posted by Nobody in Klatsch, Politik

≈ 2 Kommentare

Schlagwörter

Nazi, Recht

Ach, das wollte ich noch erklären, warum die NPD-Entscheidung des BVerfG zwar falsch, aber doch gut ist.

Sie ist gut, weil das die Nazis relativierende Argument, die AfD sei demokratisch, weil demokratisch ge­wählte Partei, nicht mehr zieht. Man muss nicht mehr auf die NSDAP zurück­greifen, die ja auch zunächst demokratisch in den Reichstag ge­wählt wurde, sondern kann nun auf die NPD verweisen.

Das BVerfG stellt fest:

    Die Antragsgegnerin [NPD – Anm. nobody] arbeitet im Rahmen ihrer or­ga­ni­satorischen Möglichkeiten (a) und auf der Grundlage eines strategischen Kon­zepts (b) planmäßig auf die Umsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hin …

Trotzdem hat das Gericht kein Verbot ausgesprochen, weil

    … es konkreter Anhaltspunkte von Gewicht [bedarf], die einen Erfolg des ge­gen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bun­des­republik Deutschland gerichteten Handelns zumindest mög­lich er­schei­nen lassen.

Die Schlussfolgerung daraus ist eigentlich eine Binse: Jeder kann die AfD ver­fas­sungsfeindlich und -widrig nennen, weil das kein Verbot durch das BVerfG vor­aus­setzt. Und die Logik gebietet, dass es dann auch keines Verbotsantrages be­darf.

Das BVerfG weiter:

    Eine Partei kann auch dann verfassungswidrig sein, wenn sie ihre verfas­sungs­feindlichen Ziele ausschließlich mit legalen Mitteln und unter Ausschluss jeglicher Gewaltanwendung verfolgt. Das Parteiverbot stellt gerade auch eine Reaktion auf die von den National­sozialisten verfolgte Taktik der „legalen Revolution“ dar, die die Machterlangung mit erlaubten Mitteln auf legalem Weg an­strebte. Auch in diesem Fall soll der Schutz der frei­heit­lichen demo­kratischen Grundordnung durch ein Partei­verbot gemäß Art. 21 Abs. 2 GG frühzeitig möglich sein … (Leitsatz 6c)

Frühzeitig geht nicht mehr, denn die NSAfD ist nicht mehr marginal genug. Sie hat das Potenzial zur Abschaffung der FDGO … aber

    Ein Parteiverbot kommt erst in Betracht, wenn das verfassungsfeindliche Agieren von Parteianhängern sich nicht nur in Einzelfällen zeigt, sondern ei­ner zu­grunde liegenden Haltung ent­spricht, die der Partei in ihrer Gesamtheit zugerechnet werden kann. (Rdz. 576)

Dann sammelt mal schön Punkte für den payback day.

Do You Hear What I Hear

10 Sonntag Dez 2017

Posted by Nobody in Essen+Trinken, Klatsch, Musik, News, Politik

≈ 6 Kommentare

Schlagwörter

Bücher, Gedenktage, Nazi, Recht, Religion, Remember, Syrien

„Frieden auf Erden und den Menschen ein Wohlgefallen“, diesen ersten Weih­nachts­gruß der Christenheit aus dem Lukas-Evangelium (2:14) müssen die Hel­den von Arnstadt vor Augen gehabt haben, als sie einen jungen Syrer am Brat­wurschtstand des dortigen Weihnachtsmarktes mit „Ich hau‘ dich weg, ich mach‘ dich alle!“ begrüßt haben, weil nicht sein kann, „dass ein Nicht-Deutscher auf einem christlich-deutschen Weihnachtsmarkt Brat­würste brät“ (Frankfurter Rund­schau, Thüringen24).

Vielleicht war der Syrer Aramäer, denn das Reich Aram ist das heutige Damas­kus, Syriens Hauptstadt, und die Aramäer waren mit die ersten Christen, wie auch Jesus aramäisch sprach.

Man sieht es ihnen nicht an … naja fast nicht. Der nette junge Mann, der mir ges­tern auf dem Brühler Weihnachtsmarkt Leb­kuchen von Schmidt verkauft hat, war augen­scheinlich Araber oder Perser, so wie Nan. Der König der Salzdill­gurke ist Arier, also Perser und Arier ist ein altpersisches Wort.

Und überhaupt, was hat Weihnachten mit Christus zu tun? Ein römischer Ka­len­dermaler, Furius Dionysius Filocalus, hat sich das im 4. Jahrhundert ein­fach so ausgedacht, ohne jeden Bezug zu historischen Tatsachen… vielleicht war am 25. Dezember im Chronograph von 354 noch was frei

und deshalb hat er dort Jesu Geburt (N = Natalis Invictus) hinverlegt. Nein, es war der „Geburtstag“ des heidnischen Sonnengottes Sol Invictus. Aber erklären Sie das mal einem Nazi :mrgreen:

Die Saat, der Nazi-Sprech der AfD geht auf. Stephan Brandner, der für die NS-AfD im Bundestag sitzt, droht dem Zentrum für Politische Schönheit offen Ge­walt an

und die SA der NSAfD greift die Politkünstler in Bornhagen mit Messern und Stei­nen an und zersticht die Reifen ihrer Autos (MDR).

Die Staatsanwaltschaft in Chemnitz weigert sich gegen Jens Döbel zu ermitteln, den Galgenmann, der die Serienproduktion seines Galgens in Angriff genommen hat … BTW: scheint gut zu laufen, denn er hat den Preis von 18,95 auf 29,95 hoch­gesetzt. Gut für nobody, denn damit kann Döbel mir die Kosten seiner ver­lorenen Revision zum OLG Dresden bezahlen. Schon Döbels Pegidioten-Marsch durch Dresden mit dem Galgen blieb juristisch folgenlos … also für ihn … mich hamse in erster Instanz beim AG Aua verurteilt.

Der Strafischer hat sich in der ZEIT intensiv mit dieser Ent­scheidung und dem Galgenvogel befasst. Ich komme zwar bei der Subsumtion zu einem anderen Ergebnis, aber Strafischer hat von Strafrecht eindeutig mehr Ahnung.

Viele, nein die Meisten haben den Schuss nicht gehört. So meinte die hübsche Richterin, die mich vergangenen Freitag verurteilt hat, man könne AfDler nicht Nazis nennen, weil das ja eine verfas­sungsmäßig gewählte Partei sei 😯 So ähn­lich stand das auch in einem Schrift­satz der Höckerwälte in Sachen Britta S. ./. Cimala. Tja, so kann man das sehen, wenn man die NPD-Ent­scheidung des BVerfG falsch versteht: „Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziel.“

Die Entscheidung ist natürlich falsch gewesen, denn es kann hier kein sowohl als auch geben, sondern nur ein verfassungswidrig oder nicht. So ist es auch mit dem Nazi. Ob der seine faschistischen Ziele durchsetzen kann oder nicht, spielt für seine Gesinnung keine Rolle. Die Nazis von der Reichs­kristallnacht waren schon vorher Nazis, auch als sie noch nicht mit Fackeln durch die Straßen ge­zo­gen sind und jüdische Fenster eingeworfen haben. BTW: Über das Stadium sind die AfDler schon hinaus. Es brennt schon an allen Ecken und Enden (FAZ).

Nazis ante portas … und wie kriegt nobody jetzt die Kurve zum 10. Törchen des kosmischen Adventskalenders? Vor den Toren … so wie ich angefangen habe, biblisch … vor den Toren von Jericho (Joshua 6, Vers 1): Die Tore von Jericho waren fest verschlossen … Die Priester bliesen die Hörner [bekannt als die Trom­pe­ten von Jericho]. Als die Israeliten das hörten, schrieen sie so laut sie konn­ten. Da stürzten die Mauern Jerichos zusammen, und die Israeliten drangen ge­ra­de­wegs in die Stadt ein und eroberten sie … Do You Hear What I Hear

Whitney Houston.

Das kölsche Sondergericht

10 Sonntag Dez 2017

Posted by Nobody in Klatsch, Kultur, News, Politik

≈ 4 Kommentare

Schlagwörter

Internet, Kunst, Nazi, Recht

Ein schlechter Jurist könnte auf die Idee kom­men, dass es sich beim Landgericht Köln um ein Sondergericht handelt. Das Grundgesetz spricht in Art. 101 von …

    (1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
    (2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.

Ausnahmegerichte sind wegen der guten Er­fah­rungen, die man damit im Tausendjährigen toitschen Reich gemacht hat, in Schland verboten.

Aber nobody ist ein guter Jurist und weiß natürlich, was das Bundes­ver­fas­sungs­gericht im 8. Band der amtlichen Sammlung zum Begriff des Aus­nah­megerichts auf Seite 182 geschrieben hat:

    Abwegig ist die Auffas­sung, die Sondervor­schrift des § 9 Abs. 1 Buchst. a, b, e und f BVerwGG mache das Bundes­verwaltungs­gericht zu einem Ausnahme­gericht im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG oder schaffe einen sachlich nicht gerecht­fertigten privile­gierten Gerichts­stand für oberste Bundes­be­hör­den und sei deshalb unve­reinbar mit dem Gleich­heitssatz.
    a) Ausnahmegerichte sind Gerichte, die in „Abweichung von der gesetzlichen Zuständigkeit besonders gebildet und zur Entschei­dung einzelner konkre­ter oder indivi­dueller Fälle berufen sind (BVerfGE 3, 213 [223]). Davon kann beim Bundesverwaltungsgericht, was die Zustän­digkeitsab­grenzung in den Fällen des § 9 a.a.O. an­langt, nicht die Rede sein. Denn die nach § 9 a.a.O. vom Bundesverwaltungsgericht zu entschei­denden Sachen sind abstrakt und generell bestimmt.

Schön, aber darüber sollte man noch mal nachdenken, auch weil es der Ge­setz­geber immer noch nicht geschafft hat, den fliegenden Gerichts­stand im Internet zur Landung am Ort der Hand­lung zu zwingen. Stattdessen kreist er über Köln, bevorzugt über der 28. Zivilkammer … nobody weiß, wovon er spricht.

Aber warum wird die Aktion des Zentrums für politische Schönheit in Born­hagen vor dem dortigen Haus des Nazi-Höckes in Köln verhandelt? Liegt Bornhagen in NRW, oder Köln in Thüringen? Nein, aber der Anwalt nicht nur dieses Nazis höckert in Köln und weil die Internetseite des Mahnmals der Schande überall aufrufbar ist, fühlen sich die kölschen Richter beSonders zuständig … die in Pjöngjang wären aber auch zuständig, falls es da Internet gibt.

Das ist ein eingespieltes Team, das so lange nachbessert, bis was passt. So auch vor einer Woche, wie Thüringen24 unter Berufung auf die Thüringische Lan­des­zeitung berichtet.

Das Zentrum für politische Schönheit schreibt dazu auf seinem Fuckbook:

    Höcke bekommt Recht“? – Unsere Anwälte haben heute viel gelacht:
    – Höcke musste vor Gericht zweimal nach­bessern (Antrag am 28.11., an­ge­passt am 30.11. & zurück­genommen durch Schriftsatz am 1.12.)
    – Höcke muss 5/7 Gerichtskosten tragen
    – Das Gericht hat nur in 2 Punkten stattgegeben, einer be­trifft die Sendung von Spiegel TV.

Es kann doch nicht sein, dass die Politkünstler aus Ber­lin vom Nazi Landolf Ladig aus Born­hagen für eine Aktion in Born­hagen nur deshalb in Köln ver­klagt wer­den können, weil die Höckerwälte hier ihre sicher mehr als 30 Silber­linge ver­die­nen.

Es erscheint wie ein Treppenwitz der Geschichte, dass die wegen der toitschen Nazi-Geschichte vom GG verbotenen Sonder­gerichte eine Art Revival feiern, weil es den Nazis (hier) so ge­fällt. Das mag im Licht der ein­gangs zitierten Ent­schei­dung des BVerfG abwe­gig klingen, aber Recht ist nicht alles. Es braucht auch his­torisches Finger­spitzengefühl. Oder mag Höcke Köln, weil sein Vor­bild Jupp

hier mal bei der Dresdner Bank gearbeitet hat? Die gibt’s ja nicht mehr … Nazis schon.

Dank an Hammervorschlag für die Links.

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