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Sie hat sich wirklich Mühe gegeben, nobody
zu verurteilen, aber wenn man ihr berühmtes Claudia-Roth-Urteil (PDF) liest, dann ist das auch kein Wunder. Und als die nette Richterin so mündlich am begründen ist, da will ich noch dazwischen grätschen und sie drauf aufmerksam machen, dass im Tenor was fehlt, aber sie blockt mich ab. Also halte ich die Klappe und verrate ihr ihren Klops danach: Und was ist mit meinem Laptop und Handy und der Einziehung? Darüber zu entscheiden hat sie in ihrem Urteil im Eifer des Gefechts schlicht vergessen und meint nur lapidar mit den Schultern zuckend: Dann ist das Urteil eben falsch! 😯 Na prima! 😦
Naja, auch egal, wird eh aufgehoben, wenn nicht beim LG oder OLG dann eben in Karlsruhe beim BVerfG. Hab ihr dann noch schöne Weihnachten gewünscht … sie mir auch … und rhetorisch gefragt, ob sie selbst daran glaube, dass ihr Urteil hält. Die beginnende Schnappatmung hab ich nur noch halb beim Verlassen des Saales mitbekommen.
Vielleicht sollte ich die Freiin mal auf einen Bummel übern Weihnachtsmarkt einladen … wirklich nett 😛