Bitte beachten Sie auch diese Ergänzung zum folgenden Artikel!
So, wenn ich das Richtige gefunden habe und mich meine antiken Chemie-Kenntnisse nicht im Stich lassen, dann sagt Symrise nicht die Wahrheit, wenn behauptet wird, das Piperonal in Ritter Sport entspreche in der Herstellung der EU-Verordnung. Erstmal den Nebel wegpusten, den Ritter Sport gestern gepostet hat: „Denn unser Zulieferer hat ein spezielles Verfahren zur natürlichen Gewinnung und Verarbeitung des natürlichen Piperonals entwickelt, das er nicht preisgeben kann, ohne seinen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Aromenherstellern zu verlieren. Hierzu liegt uns eine Garantieerklärung [rechts, zum Vergrößern klicken] vor, dass dieser Rohstoff „ausschließlich aus Pflanzen mit Hilfe ausschließlich physikalischer Methoden gewonnen“ wird. Mehr können wir aktuell leider nicht dazu sagen und bitten dafür um Euer Verständnis.“ Aus welcher Pflanze das Piperonal kommt ist wurscht. Wichtig ist, wie es gewonnen wird und da hat der Hersteller und Zulieferer von Ritter Sport, die Firma Symrise in Holzminden, ein Patent: DE102005045945A1. Vorab ein wenig Chemie:
Aus dem natürlichen Grundstoff Safrol muss Piperonal gemacht werden, durch Katalyse, wie in dem Patent zu lesen ist. Es geht darum, die Doppelbindung zur rot eingekreisten „CH2„-Gruppe um „CH“ zu reduzieren und ein Sauerstoffatom anzulagern (roter Kreis beim Piperonal). In der einschlägigen EU-Verordnung steht, was erlaubt ist:
- geeignetes physikalisches Verfahren: physikalisches Verfahren, bei dem die chemischen Eigenschaften der Aromabestandteile nicht absichtlich verändert werden und das unter anderem — unbeschadet der Auflistung von herkömmlichen Lebensmittelzubereitungsverfahren in Anhang II — ohne Einsatz von Singulett-Sauerstoff, Ozon, anorganischen Katalysatoren, Metallkatalysatoren, metallorganischen Reagenzien und/oder UV-Strahlen durchgeführt wird
Laut Patent setzt Symrise metallische Katalysatoren ein:
- Beschrieben wird ein Verfahren zur katalytischen Doppelbindungsisomerisierung von Alkenylalkoxybenzolen [alkoxysubstituierte (2-Alkenyl)-benzole] (mit einer nicht-konjugierten Doppelbindung in der Alkenylgruppe) der Formel A in Gegenwart einer katalytisch wirksamen Menge an Alkali- und/oder Erdalkali-C1-C6-alkoholaten zu den entsprechenden Alkenylalkoxybenzolen (alkoxysubstituierten (1-Alkenyl)-benzole] (mit einer Doppelbindung in der Alkenylgruppe, die mit dem Benzolring konjugiert ist) der Formel B.