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~ über gott und die welt

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Suchergebnisse für: mujtaba

Neues in Schalke

03 Samstag Nov 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Integration, Recht, Terror, Tunesien

OK, es müsste pütterisch auf Schalke heißen, aber hier geht es um das Verwal­tungs­ge­richt in Gelsenkirchen, das am 31. Oktober vom BAMF bekommen hat. Einen neuen Antrag auf Über­prüfung der Rückhol­entscheidung. Beigefügt war eine Verbalnote der tune­sischen Botschaft, in der zum Aus­druck gebracht wird, dass der Koranist Sami Al-Mujtaba gemäß den tunesischen Vor­schriften be­han­delt werde. Sie sollen sicherstellen, dass ihm keine menschen­rechts­wi­dri­ge Be­hand­lung oder Folter drohe (dpa).

Mal schaun, ob das den Kotten reicht und ob der Clown nun nach Schland zu­rück ge­flogen wird, um auf dem Absatz kehrt zu machen und wieder nach Tunis re­tour­niert zu werden.

Was macht eigentlich Sami?

18 Dienstag Sept 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Integration, Recht, Terror, Tunesien

Damit nobodys tunesischer Lieblings-Koranist Sami Al-Mujtaba nicht in Ver­ges­sen­heit gerät, hat dessen Anwältin mal wie­der einen Zwangs­geldan­trag beim VG Schalke gestellt. Die schei­nen aber lernfähig und haben den Antrag ges­tern ab­ge­lehnt (Az. 8 L 1655/18), weil Sami was Entscheidendes ver­gessen hat, näm­lich in Tune­sien einen Antrag auf Erteilung eines Reise­passes zu stellen. Oh­ne den bringt auch der Not­reise­ausweis zur ein­maligen Ein­reise in die Bun­des­re­pub­lik Deutsch­land nix, den die Stadt Bochum nach vor­her­igem Beschluss ausstellen muss, damit wir Sami, wenn er wieder im Schland ist, gleich wieder ausweisen kön­nen, aber diesmal ohne Tricks 😎

Also, die in der Überschrift gestellte Frage „Was macht eigentlich Sami?“ kann so beantwortet werden: Er beantragt keinen Reisepass.

Wo ist Sami?

29 Mittwoch Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, Musik, News, Politik, Sport

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Integration, Karneval, Recht, Tunesien

Ob des ganzen Ossi-Troubles … Hutbürger und Nazirandale … hätte ich doch bei­nahe Sami vergessen, den Tunesier in Tunesien, der nach Schland zurück muss, ob er will oder nicht, weil es das VG Schalke so will … und das OVG Mün­ster auch. Aber nicht mehr so zwang­haft dringend. Jedenfalls muss die Stadt Bo­chum kein Zwangsgeld mehr zahlen, hat das OVG am 28. August 2018 be­schlos­sen (Az. 17 E 729/18) 😯

Was ist passiert? Keine Ahnung, aber das OVG meint:

    Die Voraussetzungen für die Festsetzung eines Zwangsgeldes lägen im maß­geb­lichen Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts nicht (mehr) vor. Die Zwangs­geldfestsetzung sei – anders als noch im erstinstanzlichen Verfahren ‑ nicht mehr geboten. Einer Beugung des Willens der Stadt Bochum be­dürfe es nicht mehr, weil sie nach Ergehen der erstinstanz­lichen Zwangsgeld­fest­set­zung alles derzeit in ihrer Macht Stehende unter­nommen habe, um die Rück­ho­lung von Sami A. zu bewirken. Sie habe konkret zuge­sichert, Sami A. un­ver­züg­lich eine aufent­haltsrechtliche Betretens­erlaubnis zu erteilen und das Aus­wärtige Amt um die Ausstel­lung eines Einreise­visums zu ersuchen. Der Stadt Bochum könne nicht vorge­halten werden, sich um einen deutschen Rei­se­ausweis nicht bemüht zu haben. Sami A. habe nicht glaubhaft gemacht, die ihm zur Verfügung stehenden Möglich­keiten zur Erlan­gung eines gültigen tu­ne­si­schen Reise­passes vollständig ausge­schöpft zu haben.

Was hat sich verändert? Nigges … der Koranist Sami Al-Mujtaba hat im­mer noch keinen tunesischen Pass und immer noch kein Visum, aber dafür jetzt den Schwar­zen Peter … „ultra posse ne­mo obligatur“ hat nobody schon am 31. Juli 2018 gesenft … OMG … wenn dieser Sami-Fall in Kölle spielen wür­de, dann würde nobody sagen: Karneval geht immer 😛 aber Gelsenkirchen und Münster :mrgreen: Und Moravetz würde fragen:

Wo ist Sami? Anyway … nobody bleibt dran, damit Sie im kleinen kosmos auch mal was zu lachen haben.

Lass dat Mädcher in Ruh

18 Samstag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 14 Kommentare

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Integration, Medien, Recht, Troll, Tunesien

In der ZEIT fegt ein Shitstorm über Serap Güler, deren sofortige Entlassung ge­for­dert wird, weil sie in der Rheinischen Post das gesagt hat:

    Serap Güler (CDU), Staatssekretärin in Stamps Ministerium, rechtfertigte un­ter­dessen die rechtswidrige Abschiebung von Sami A. „Wir haben den kurzen zeitlichen Rahmen für die Abschiebung von Sami A. genutzt, um Schaden vom Land abzuwenden“, sagte Güler unserer Redaktion. Das Ministerium hat­te die Ausländerbehörde in Bochum angewiesen, dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Datum der Abschiebung nicht mitzuteilen. A. wurde daher nach Tunesien geflogen, während der entgegenstehende Beschluss des Ge­richts die Behör­den er­reichte. Diesen Vorgang hatte das OVG als „evident rechtswidrig“ bezeichnet.

Kinners, lasst dat Mädcher in Ruh! Sie war das nicht, weil sie gar nicht zu­stän­dig ist. Wenn Serap „wir“ sagt, dann meint sie die Landes­regierung. Der Gag wurde nicht allein im Innen­ministerium ausgeheckt, sondern im Kabinett. Und juut is!

Nochmal zur Erinnerung: Das VG Düsseldorf hat mit Urteil vom 04.03.2009 – 11 K 4716/07.A dem Koranisten Sami Al-Mujtaba vorübergehenden Ab­schie­be­schutz beschränkt auf Tunesien gewährt und das auf § 60 Abs. 2 Aufent­halts­ge­setz damaliger Fassung gestützt. Am 21.06.2010 hat das BAMF das Ab­schie­be­ver­bot gem. obigem Urteil verfügt.

In den darauffolgenden Jahren ist scheint’s keinem aus der rot-grünen Re­gie­rung aufgefallen, dass die Folter aus § 60 gestrichen wurde … wer die Folter fin­det, darf sie behalten 😛

Aus dem alten Folter-darf-nicht ist in Abs. 7 eine Soll-Vorschrift geworden, also Ermessen für die Behörde.

    Von der Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat soll abgesehen werden, wenn dort für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht.

Neues Gesetz, neues Glück, hat sich Laschet gedacht. Denkste Puppe … nit auf Schalke 👿

Übrigens, diese Serap, die Wurzeltürkin, ist die stellvertretende Vorsitzende der Kölschen CDU und mit dem besten Ergebnis in den Vorstand gewählt worden. Al­so die is juut und deshalb lasst sie in Ruhe!

Und noch eine Bitte hat nobody … diesmal an die Medien … auch wenn das keiner lesen wird: Wenn ihr schon juristischen Bullshit verbreitet, dann macht es nicht schlimmer, indem jeder Honk seinen Shit in den Kommentaren abseilen kann und durch so zweifelhafte Hilfsjuristen aus Bayreuth.

Die Chroniken von Sami A.

17 Freitag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 2 Kommentare

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Integration, Recht, Tunesien

1976 wurde Sami Al-Mujtaba in El Hamma, Tunesien geboren
1997 Einreise nach Deutschland mit Studentenvisum, wohnhaft zuerst in Köln (später Bochum), Studium in Krefeld
1999 bis 2000 Aufenthalt in Pakistan/Afghanistan
2004 letzte Aufenthaltsbewilligung erteilt von der Stadt Köln, gültig bis zum 25. Oktober 2005
2004 erstmals im Visier des Verfassungsschutzes
2004 bis 2005 zweiter Al-Tawhid-Terror-Prozess vor dem Oberlandesgericht Düs­sel­dorf; Sami A. zunächst Zeuge, dann Verdächtiger
24.10.2005 Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Bochum
10.03.2006 Ordnungsverfügung der Stadt Bochum Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, dauerhafte Ausweisung, Abschie­be­an­dro­hung noch Tune­sien sofort vollziehbar, Pass wird eingezogen, Sami muss sich täglich bei der Polizei Bochum melden.
2006 Widerspruch, Antrag beim VG Gelsenkirchen auf vorläufigen Rechts­schutz, beides abgelehnt; Beschwerde dage­gen vom OVG Münster mit Beschluss vom 22. Oktober 2007 (Az.: 17 B 669/06) zu­rück­ge­wie­sen.
2006 eröffnete der Generalbundes­anwalt gegen Sami A. ein Er­mitt­lungs­ver­fahren wegen Verdachts der Mitglied­schaft in einer aus­län­di­schen terroristischen Vereinigung (GBA 2 Bjs 13/06-4). Wird man­gels hinreichendem Tatverdachts ein­gestellt
2006 Asylantrag
27.09.2007 Asylantrag vom BAMF abgelehnt, Abschiebeandrohung
08.10.2007 dagegen Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf, teilweise zurückgenommen, Sami geht es nur noch um ein Abschiebe­verbot, weil ihm in Tunesien Folter drohe
04.03.2009 aus dem Urteil des VG Düsseldorf Az. 11 K 4716/07.A

    … sagte der Kläger als Zeuge aus. Gegen­stand der Ver­nehmung war unter anderem eine mehr­monatige Reise, die den Kläger zu­sam­men mit vier anderen Anhängern der islamischen Bewegung … Mitte Dezember 1999 zunächst nach Saudi-Arabien und dann weiter nach Pakistan führte. Im in­zwischen rechts­kräftigen Urteil vom 26. Oktober 2005 … stellte das Oberlandes­gericht fest, dass der Kläger – ent­gegen seinen An­gaben … nach … Afghanis­tans gereist sei und dort in einem von Bin Laden betrie­benen La­ger der Al-Qaida einen militärischen Grundlehrgang auf­genommen habe; nach Angaben des Zeugen B habe der Kläger später sogar eine Funk­tion in der Leibgarde Bin Ladens wahrgenommen …

Das VG D#dorf gewährt das Abschiebeverbot, beschränkt aber auf Tunesien, mit folgender Begründung:

    Nach aktueller Erkenntnislage [Anm. nobody: 2009 ! ] werden aus Deutschland zurückgeführte tunesische Staatsangehörige bei der Ankunft in Tunesien von den Behörden intensiv verhört. Soll­te sich herausstellen, dass sie „regimefeindlich“ tätig gewesen sind, wer­den auf sie die ein­schlägigen Nor­men des tune­sischen Strafgesetzbuches (Code pénal – im Folgenden tunStGB) an­ge­wandt, das den An­griff auf die Integrität des tunesischen Staats­ge­biets (Art. 61bis tunStGB) sowie die Bil­dung und Un­ter­stüt­zung krimineller Verei­nigungen (Art. 131 f. tunStGB) unter Stra­fe stellt. Al­lein die bloße Mit­glied­schaft in der verbotenen isla­mis­ti­schen Par­tei Al-Nahda (Wie­der­geburt), die al­len­falls einen Flü­gel be­sitzt, der Ge­walt zur Durch­setzung ihrer Zie­le be­für­wor­tet, … reicht aus, um nach Rück­kehr Straf­ver­fol­gungs­maß­nahmen aus­ge­setzt zu wer­den. … Außer­dem sind seit Mit­te der 90-er Jah­re Hun­derte von rück­kehren­den Tune­siern unter dem Vor­wurf der Betei­ligung an ter­roris­tischen Aktivitäten im Aus­land ag­gres­siv verfolgt worden.
21.06.2010 BAMF verfügt gem. obigem Urteil das Abschiebeverbot.
17.07.2014 Widerruf des Abschiebeverbotes
15.06.2016 Urteil VG Gelsenkirchen Az. 7a K 3661/14.A Widerruf wird auf­ge­ho­ben, OVG lehnt Zulassungsbeschwerde der Stadt Bochum ab und es geht rund:
  OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2017 – 11 A 1613/16
VG Gelsenkirchen, 11.07.2018 – 8 L 1240/18
VG Gelsenkirchen, 12.07.2018 – 7a L 1200/18
VG Gelsenkirchen, 13.07.2018 – 8 L 1315/18
VG Gelsenkirchen, 24.07.2018 – 8 L 1359/18
OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2018 – 17 B 1094/18
VG Gelsenkirchen, 10.08.2018 – 7a L 1437/18
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 – 17 B 1029/18
VG Gelsenkirchen – 7a K 3425/18 (anhängig).

Soweit sind wir bisher.

Quellen: Wikipedia, SPIEGEL, ZEIT, MOZ, FNP u.a. und natürlich alle Entscheidungen, die oben erwähnt werden.

Das Maskottchen

17 Freitag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 16 Kommentare

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Nazi, Recht, Remember, Troll, Tunesien

Beim Spatengang kommen nobody komische, um nicht zu sagen beschissene Ge­dan­ken … der zum Bleistift:

Das VG Schalke hat mit Beschluss vom 13. Juli 2018 (Az. 7a L 1200/18.A) ent­schieden:

    Bereits mit Bescheid vom 21. Juni 2010 stellte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichts Düs­sel­dorf und mit Bestätigung der wesent­lichen Aussagen dieses Urteils durch das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (OVG) fest, dass der Kläger nicht nach Tunesien zurückgeführt werden dürfe, da ihm dort Folter und un­mensch­liche Behandlung drohe (Abschiebungs­verbot nach § 60 Abs. 2 des Auf­enthaltsgesetzes in der damals geltenden Fassung).

Das sieht das OVG auch so (Beschluss vom 15. August 2018, Az. 17 B 1029/18, der allerdings Bezug nimmt auf VG Gelsenkirchen 8 L 1315/18):

    Für eine Prüfung der Frage, ob dem Antragsteller in Tunesien Folter oder un­menschliche Behandlung droht, sei hier kein Raum. Insoweit sei der Senat an die weiterhin wirksame Entscheidung des Bundes­amtes aus dem Jahr 2010 gebunden.

Das ist ja noch Ben Ali, vor der Revolution … OMG … Ben Ali ist am 14. Januar 2011 getürmt. Seitdem gab es in Tunesien mehrfach freie Wahlen, eine neue Ver­fassung und und und.

Watten da los?

nobody hat den Verdacht, dass der Koranist Sami Al-Mujtaba im letzten Jahr­zehnt des VG Schalke für deren Richter zu einer Art Maskottchen geworden ist. Die ver­missen den. Deshalb soll der zurück ins Schland.

Alternative: Wir verlegen das VG Schalke nach Djerba … da soll es ja schön sein.

Und noch ein Gedanke: Wenn dem Sami nach Ansicht der versammelten Ver­wal­tungs­ju­rispruhuuuu … jetzt han isch mich verschluckt … also wenn dem Fol­ter droht und der kommt zurück ins Schland, dann kann der doch erfolgreich einen neuen Asyl­antrag stel­len, oder warum wurde der alte Asül­antrag dieser Asül­tante ablehnt?

nobody sagt es den Schwarzkitteln nochmal: Nimmt euch nicht so wichtig. Kei­ner von euch wurde demokratisch gewählt. Nicht jeder von euch ist die hellste ju­ris­ti­sche Kerze auf der Gesetzestorte. Und einige von euch sind nur Richter ge­wor­den, weil der NC fürs Medizinstudium nicht gereicht hat.

PS: Jetzt, wo ich mich erleichtert habe, fällt mir noch etwas auf: Die NSAfD ist so verdächtig still zum Fall des Koranisten Sami Al-Mujtaba. Die Nazis den­ken sich sicher: Sach ma nix. Die machen das prima auf Schalke und in Münster.

Gesetzespositivismus

16 Donnerstag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 7 Kommentare

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Integration, Recht, Tunesien

Als Antwort auf Extradry habe ich heute den Begriff „Gesetzespositivisten“ in den Ring geworfen. Während der Mittagspause habe ich dazu in der ZEIT diesen Kom­men­tar gefunden:

    Beide Minister sollten zurücktreten. Wer die Auffassung vertritt, das das Rechtsempfinden der Bevölkerung über dem Recht steht, offenbart ein merkwürdiges Rechtverständnis … juedische-all…

Nun, der Kommentator hat den Inhalt seines Links nicht verstanden, aber der Link ist interessant. Er führt zu einem Artikel in der Jüdischen Allgemeinen (Ge­setz und Volksempfinden), der sich mit dem Rechtspositivismus befasst und seinen Auswirkungen auf die Justiz in Nazi-Deutschland.

Mit dem „Rechtspositivismus“ hat sich der Rechtsphilosoph Gustav Radbruch eingehend beschäftigt, der erste Rechtsprofessor, den die Nazis entlassen ha­ben.

Rechtspositivismus ist Teil der Radbruch’schen Formel. Die geht davon aus, dass es nicht nur das Gesetz gibt, sondern auch das Recht und der Richter beides zu beachten hat, jedoch nach Radbruch dem Gesetz Vorrang einräumen wird, es sei denn das Gesetz erscheint „unerträglich ungerecht“, oder es negiert die grund­le­gende Gleichheit aller Men­schen … OK, stark vereinfacht.

Damit hat Radbruch nicht die Rechtswirklichkeit in der braunen Ära umschrie­ben, sondern unabhängig davon allgemeine toitsche Richtermentalität. Rad­bruchs For­mel entstand 1946 natürlich unter dem Eindruck der Nazijustiz, aber die war weit schlimmer als nur rechtsposi­tivistisch. Dazu ein Zitat aus dem er­wähnten Artikel aus der Jüdischen:

    Die Konsequenzen für das Strafrecht formulierte das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches 1935. Bestraft wurde nunmehr nicht nur, was im Ge­setz für strafbar erklärt war, sondern auch alles, was nach dem »gesunden Volksempfinden« Strafe verdiente. Der »Weg zur ideologischen und welt­an­schaulichen Urteils­findung war somit frei«, der »Politisierung des Rechts« Tür und Tor geöffnet … Vom Wort­laut der Gesetze war der Richter damit weit­gehend frei, nicht allerdings von Weisungen der Obrigkeit, die ihm sagte, was das »gesunde Volks­empfinden« gerade fordern sollte.

Das hat aber mit Gesetzespositivismus … so nenne ich das, was Radbruch Rechts­positivismus nennt … warum, erkläre ich gleich … nix zu tun.

Dass es zwischen Recht und Gesetz einen Unterschied gibt, ist so lange bekannt und Thema rechtsphilosophischen Disputs, wie es das Naturrecht gibt. In Artikel 102 der Weimarer Verfassung kommt der Rechtspositivismus (Gesetzes­po­si­ti­vis­mus nach nobodys Diktion) so zum Ausdruck:

    Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

So steht es heute noch im Art. 97 GG:

    Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Aber man darf Art. 20 Abs. 3 GG nicht übersehen:

    … die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Die Väter des Grundgesetzes haben dem Rechtspositivismus der Weimarer Ver­fas­sung eine Abfuhr erteilen wollen. Dazu der Abgeordnete Adolf Süsterhenn am 6. Mai 1949 im Parlamentarischen Rat:

    Der Staat darf nicht Selbstzweck sein, sondern muß sich seiner subsidiären Funktion gegenüber dem Einzelmenschen und den verschiedenen inner­staat­lichen Gemeinschaften stets bewußt bleiben. Das ist aber nur möglich, wenn wir uns endgültig von dem Geiste des Rechtspositivismus abwenden, wonach der in ordnungs­mäßiger Form zustande­gekommene staatliche Gesetzesbefehl immer Recht schafft ohne Rücksicht auf seinen sittlichen Inhalt. Der Staat ist für uns nicht die Quelle allen Rechts, sondern selbst dem Recht unterworfen. Es gibt, wie auch der Herr Kollege Schmid heute vormittag hervorhob, vor- und über­staatliche Rechte, die sich aus der Natur und dem Wesen des Men­schen und der verschiedenen menschlichen Lebensgemeinschaften erge­ben, die der Staat zu respek­tieren hat. Jede Staatsgewalt findet ihre Begrenzung an diesen natürlichen, gottgewollten Rechten des einzelnen, der Familien, der Gemeinden, der Heimatlandschaften und der beruflichen Leistungs­ge­mein­schaf­ten. Es ist die Aufgabe des Staates, diese Rechte zu schützen und zu wahren. Nur wenn der Staat und wenn auch sein Grundgesetz und seine Ver­fassungswirklichkeit sich zu diesen Grundsätzen bekennen und sie be­fol­gen, erscheint uns die Freiheit des Men­schen im Staate gesichert.

Das Grundgesetz wollte also die Abkehr vom Rechtspositivismus und das GG dient dem Schutz des Individuums. nobody ist aber der Meinung, dass das sich daraus ergebende Recht des Richters vom Gesetz abzuweichen keine Ein­bahn­straße ist. Denn Zweck der Gesetze ist auch, Individuen vor anderen Individuen zu schützen.

Gerade erlebt im Fall des Jan Ullrich.

Ich will jetzt aber nicht aufs Glatteis der Gefahr, die von einem Menschen aus­geht, weil man dann ganz schnell bei der Gefahr ist, die einem Menschen (von anderen Menschen) drohen kann und vor der man ihn durch Schutzhaft zu si­chern vorgibt.

Deshalb sollte auch der Begriff des Gefährders ganz aus der Diskussion um den Koranisten Sami Al-Mujtaba herausgehalten werden, zumal es auf diesen Begriff nicht ankommt, um zu entscheiden, ob dessen Abschiebung rechtens war.

Sie war gegen das Gesetz, sagt das VG Schalke … das OVG Münster hat sich hier noch nicht festgelegt, sondern auf die Umstände der Abschiebung beschränkt.

Das für mich schwer verständliche Gesetz ist so, dass dem Ausreisepflichtigen, z.B. einem abgelehnten Asylbewerber ohne Duldung, die Abschiebung jedesmal von neuem angedroht werden muss, was jedesmal den ominösen Rechtsweg eröffnet, meist mit Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung. So geht Rechtsstaat, aber so muss es nicht sein, dass Gerichte die Abschiebung blockieren, weil eine Klage ohne Begründung eingeht.

Das Problem wurde jüngst deutlich am Fall des EuGH, Urteil vom 19.06.2018, Az. C-181/16. Das Rechtsmittel gegen eine Abschiebungsanordnung führt quasi zum Wiederaufleben des bereits abgelehnten Asylantrages und der Asyl­bewerber ist so zu behandeln, wie während seines erfolglosen Klageverfahrens. Aus­rei­se­fristen werden nicht in Gang gesetzt und eine Abschiebehaft ist während des Rechtsmittelverfahrens ausgeschlossen.

Asylverfahren in Dauerschleife und zwar aufgrund Richterrechts. Denn so steht es nicht im Gesetz. So legen Richter das Gesetz aus.

Auslegung ist nicht mehr Gesetz, sondern … die einen sagen Hermeneutik, nobody sagt: Recht. Der Richter kann das Gesetz so oder auch anders auslegen. Ob das im Asyl­verfahrens­recht möglich ist, weiß ich nicht. Dazu fehlen mir die Kennt­nisse auf diesem Rechtsgebiet.

Aber ich weiß, dass eine Gesetzesänderung, wonach die Ablehnung des Asyl­an­trages die Abschiebung beinhaltet, die dem Ausreisepflichtige nur noch eine Frist von X Wochen zur Selbstausreise einräumt, kein Bruch unserer Verfassung und kein Verstoß gegen Internationales Recht wäre.

Den Göttern in schwarz muss das Schwadronieren, aka Gesetzesauslegen im vermeintlich rechtsfreien Raum, in dem man überall und vor allem in Tunesien das Gespenst der Folter sieht, zumindest so erschwert werden, dass wieder Rechtssicherheit eintritt. Rechtssicherheit für alle, nicht nur den Asyl­bewerber.

Das hat nix zu tun mit des Volx oft ungesunder Rechtsauffassung, sondern mit den guten Sitten, die nicht nur im Zivilrecht zu beachten sind.

Die guten Sitten tauchen sogar im Strafrecht auf, wenn sich der BGH im Urteil vom 29.01.1953 – Az. 5 StR 408/52 (PDF), den Kopp darüber zerbricht, ob bei der Schläger­mensur die Einwil­ligung im Sinne des alten § 226a StGB sit­ten­widrig ist.

Sittenwidrig ist, was gegen das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Den­ken­den“ verstößt … ein in abertausend Urteilen zu findender Satz. Die „Gute-Sitten-Schranke“ soll auch die missbräuch­liche Grundrechtsausübung verhindern.

    Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehr­rechte des Bürgers gegen den Staat; in den Grundrechts­bestimmungen des Grund­gesetzes verkörpert sich aber auch eine objektive Wert­ordnung, die als verfassungs­rechtliche Grund­ent­schei­dung für alle Bereiche des Rechts gilt. (BVerfGE 7,198 ff.)

Der große Strafrechtler Eberhard Schmidt hat das Schläger-Urteil des BGH so kommentiert:

    Das [Gesetz] verlangt vom Gericht nicht tatsächliche Feststel­lungen von Hinz und Kunz … sondern die Erarbeitung eines selbständigen richterlichen Wert­ur­teils, nach dem sich die angesehenen Persönlichkeiten gefälligst zu richten ha­ben (JZ 54, 374)

Wir brauchen keine Subsumtionsautomaten, sondern Richter, die ihr Amt als Re­prä­sentanten aller gerecht und billig Denkenden ausüben und bei der Rechts­fin­dung (sic!) in einem eigenständigen Urteil zu einem Interessenaus­gleich kom­men, der im Einzelfall gerecht und billig erscheint und dabei muss der das Recht der Gesellschaft repräsentierende Richter natürlich auch die Auffassung der be­trof­fenen Verkehrskreise berücksichtigen (Prof. Sack NJW 85, 763).

Wenn die Judikative nicht mehr in der Lage ist, ihre selbst getrampelten Pfade sogenannter ständiger Rechtsprechung zu verlassen, dann muss die Legislative eine neue Richtung vorgeben. Auch das ist Gewaltenteilung.

Fuck … FAQ Sami

15 Mittwoch Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Integration, Recht, Tunesien

Ich hab ja schon viel erlebt in (Studium eingerechnet) 43 Jahren Juristendasein, aber dass ein Gericht, so wie jetzt das OVG Münster im Fall des Koranisten Sami Al-Mujtaba, eine aktuelle Entscheidung mit einer FAQ kommentiert, ist neu … man lese und staune hier.

Dem OVG ist offensichtlich unwohl und wenn dieser Fall doch noch was Gutes bewirken kann, dann eine Blitz-Novelle des Asylverfahrensrechts.

Nicht gesagt, wie

15 Mittwoch Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

≈ 4 Kommentare

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Integration, Islam, Recht, Troll, Tunesien

UPDATE (am Ende vom Senf): Das OVG Münster will den Koranisten Sami Al-Mujtaba auch wieder in Schland haben (Beschluss vom 15.08.2018 Az. 17 B 1029/18). Die Stadt Bochum muss ihn wieder zurückholen. Ich sach dazu nix Juristisches mehr … hab ja eh keine Ahnung … außer, dass dieser Fall zeigt, wie wichtig und dringend die Änderung des Asyl- und Ausländerrechts ist.

Und das noch: Das OVG sagt nicht, wie Sami Al-Mujtaba nach Schland zurück geholt werden soll. nobody schlägt vor, ihn in Tunesien in ein Schlauchboot zu setzen und … ir­gend­ein NGO-Seenotretter wird ihn schon raus­fi­schen 😈

UPDATE: Das Ausländeramt der Stadt Bochum hat angekündigt, der Anwältin des Koranisten Sami Al-Mujtaba eine Betretungserlaubnis auszuhändigen und eine Kostenzusage für den Rück­flug zu erteilen. Im nächs­ten Schritt muss das Aus­wärtige Amt ein Vi­sum für die Ein­reise aus­stellen. Und dann liegt der Schwarze Peter bei Tunesien. Die müssen Sami rauslassen.

Lokalderby

13 Montag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Sport

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Europa, Islam, Recht, Tunesien

Die Schlacht um des Koranisten Sami Al-Mujtaba geht in die nächste Runde. Das LKA NRW hat auf Veranlassung der Stadt Bochum gegen den gerichtlich „Wie­der­einreisepflichtigen“ eine Wiedereinreisesperre für den ganzen Schengenraum verhängen lassen (KStA). Damit ist dieses Trauerspiel kein Lokalderby mehr zwi­schen dem VG Schalke und dem VfL Bochum.

Bockige Spinner

11 Samstag Aug 2018

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik

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Integration, Islam, Recht, Terror, Tunesien

Das VG Schalke hat gestern im Fall des Koranisten Sami Al-Mujtaba noch ein Schippchen auf den Misthaufen drauf gelegt und den Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), den im Eilverfahren über den Widerruf des für den Ausländer Sami geltenden Abschiebungsverbots ergangenen Beschluss vom 12. Juni 2018 abzuändern, abgelehnt. Damit bleibt das seit Juni 2010 be­ste­hende Abschiebungsverbot weiterhin vorläufig wirksam.

Zur fast gleichen Zeit, als sie in Schalke noch Bockmist spinnen, hat NRW den tunesischen Koranisten Kamel Ben Yahia Saidani direkt aus dem Knast nach Tunesien verfrachtet, gestützt auf eine Entscheidung des VG Aachen vom 25. Juli 2018, Az: 8 L 1034/18, in der laut PM zu lesen ist:

    Nicht zu prüfen sei, ob dem Antragsteller in Tunesien eine erhebliche kon­kre­te Gefahr für Leib, Leben und Freiheit drohe. Denn sowohl die Auslän­der­be­hör­de als auch das Verwaltungsgericht seien – ausländerrechtlich – insoweit an die rechts­kräftige asyl­rechtliche Ent­scheidung des Bundesamtes für Migra­tion und Flüchtlinge vom 24. Oktober 2000 gebunden.

Geht doch … und wie gesagt: VG Schalke auflösen und fertig ist die Laube.

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