Der Waffennazi Mario Rönsch, vor dessen Flucht nobody
im kleinen kosmos
gewarnt hatte, steht endlich vor Gericht. Die BZ schreibt:
- Sein Anwalt Uwe Schadt vor dem Prozess: „Wir werden uns vor allem mit der Rechtslage auseinandersetzen. In Ungarn ist der Handel mit solchen Signal- und Alarmpistolen ganz legal.“
Tja, mehr bleibt Rönsch auch nicht über … ist ja alles bestens dokumentiert. Dann hoffe ich für den Nichtkollegen Schadt mal, dass er nicht derjenige war, der Rönsch bei seiner Geschäftsidee, Flüchtlinge mit Waffen weiter in die Flucht zu schlagen, rechtlich beraten hat. Denn in Art 2 der EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017/853 steht:
- Die vorliegende Richtlinie gilt unbeschadet der Anwendung einzelstaatlicher Bestimmungen über das Tragen von Waffen …
OK, wird der messerstumpfe juristische Verstand jetzt sagen, dass ist ja die Fassung 2017 und Rönsch hat 2016 von Ungarn aus verkauft.
Na dann nehmen wir halt die alte, seit 1991 geltende Fassung der Richtlinie 91/477/EWG:
- Diese Richtlinie steht der Anwendung der einzelstaatlichen Bestimmungen über das Führen von Waffen … nicht entgegen.
Führen … OK … aber was ist mit Versenden, oder Verbringen nach Schland, wie es das toitsche Waffenrecht nennt?
Um eine Waffen führen zu können, muss man sie ja irgendwie erst in die Flossen kriegen. Dazu geht man zum Waffenhändler seines Vertrauens und der wird einem dann erzählen, was Sache ist. Oder man bestellt sich die Waffe online im Ausland, dann muss man sich selbst um die Erlaubnis kümmern.
Rönsch wirbt auf seiner Seite Migrantenschreck mit: „60 Joule Mündungsenergie strecken jeden Asylforderer nieder.“ Zu dumm, dass im Schland Schreckschusswaffen mit mehr als 7,5 Joule verboten sind. Sie kriegen kein „PTB“-Zeichen nach § 8 Beschussgesetz.
Soweit die Seite des Waffenführers.
Ähnlich beim erlaubnispflichtigen Waffenhändler. § 21 des WaffG besagt:
- (4) Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn der Antragsteller
…
2. weder seinen gewöhnlichen Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat.
Ungarn ist nicht Schland.
Das ist jetzt im Art 5b der neuen Richtlinie expliziert geregelt, war aber vorher schon klar.
Das Problem der Kriminellen ist, dass sie immer nach vermeintlichen Lücken im Gesetz suchen, aber die Zusammenhänge nicht erkennen oder in Richtung ihres vorgegebenen Ziels falsch interpretieren. Der CumEx-Betrug ist dafür das beste Beispiel.