Ein schlechter Jurist könnte auf die Idee kommen, dass es sich beim Landgericht Köln um ein Sondergericht handelt. Das Grundgesetz spricht in Art. 101 von …
(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
(2) Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
Ausnahmegerichte sind wegen der guten Erfahrungen, die man damit im Tausendjährigen toitschen Reich gemacht hat, in Schland verboten.
Aber nobody
ist ein guter Jurist und weiß natürlich, was das Bundesverfassungsgericht im 8. Band der amtlichen Sammlung zum Begriff des Ausnahmegerichts auf Seite 182 geschrieben hat:
Abwegig ist die Auffassung, die Sondervorschrift des § 9 Abs. 1 Buchst. a, b, e und f BVerwGG mache das Bundesverwaltungsgericht zu einem Ausnahmegericht im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 1 GG oder schaffe einen sachlich nicht gerechtfertigten privilegierten Gerichtsstand für oberste Bundesbehörden und sei deshalb unvereinbar mit dem Gleichheitssatz.
a) Ausnahmegerichte sind Gerichte, die in „Abweichung von der gesetzlichen Zuständigkeit besonders gebildet und zur Entscheidung einzelner konkreter oder individueller Fälle berufen sind (BVerfGE 3, 213 [223]). Davon kann beim Bundesverwaltungsgericht, was die Zuständigkeitsabgrenzung in den Fällen des § 9 a.a.O. anlangt, nicht die Rede sein. Denn die nach § 9 a.a.O. vom Bundesverwaltungsgericht zu entscheidenden Sachen sind abstrakt und generell bestimmt.
Schön, aber darüber sollte man noch mal nachdenken, auch weil es der Gesetzgeber immer noch nicht geschafft hat, den fliegenden Gerichtsstand im Internet zur Landung am Ort der Handlung zu zwingen. Stattdessen kreist er über Köln, bevorzugt über der 28. Zivilkammer … nobody
weiß, wovon er spricht.
Aber warum wird die Aktion des Zentrums für politische Schönheit in Bornhagen vor dem dortigen Haus des Nazi-Höckes in Köln verhandelt? Liegt Bornhagen in NRW, oder Köln in Thüringen? Nein, aber der Anwalt nicht nur dieses Nazis höckert in Köln und weil die Internetseite des Mahnmals der Schande überall aufrufbar ist, fühlen sich die kölschen Richter beSonders zuständig … die in Pjöngjang wären aber auch zuständig, falls es da Internet gibt.
Das ist ein eingespieltes Team, das so lange nachbessert, bis was passt. So auch vor einer Woche, wie Thüringen24 unter Berufung auf die Thüringische Landeszeitung berichtet.
Das Zentrum für politische Schönheit schreibt dazu auf seinem Fuckbook:
Höcke bekommt Recht“? – Unsere Anwälte haben heute viel gelacht:
– Höcke musste vor Gericht zweimal nachbessern (Antrag am 28.11., angepasst am 30.11. & zurückgenommen durch Schriftsatz am 1.12.)
– Höcke muss 5/7 Gerichtskosten tragen
– Das Gericht hat nur in 2 Punkten stattgegeben, einer betrifft die Sendung von Spiegel TV.
Es kann doch nicht sein, dass die Politkünstler aus Berlin vom Nazi Landolf Ladig aus Bornhagen für eine Aktion in Bornhagen nur deshalb in Köln verklagt werden können, weil die Höckerwälte hier ihre sicher mehr als 30 Silberlinge verdienen.
Es erscheint wie ein Treppenwitz der Geschichte, dass die wegen der toitschen Nazi-Geschichte vom GG verbotenen Sondergerichte eine Art Revival feiern, weil es den Nazis (hier) so gefällt. Das mag im Licht der eingangs zitierten Entscheidung des BVerfG abwegig klingen, aber Recht ist nicht alles. Es braucht auch historisches Fingerspitzengefühl. Oder mag Höcke Köln, weil sein Vorbild Jupp

hier mal bei der Dresdner Bank gearbeitet hat? Die gibt’s ja nicht mehr … Nazis schon.
Dank an Hammervorschlag
für die Links.