#Dieselgate ist eine Medaille mit zwei Seiten: Die Halterseite und die Anlegerseite. Mit letzterer hat nobody
nix zu tun, aber es lohnt, mal nachzuguggen, was sich auf der anderen Seite tut.
Da soll eine Richterin am LG Stuttgart mit ihrer Schwester telefoniert haben. OK, wayne juckt’s … aber die Schwester ist Justitiarin bei Bosch und soll sich für die Erfolgsaussichten einer Diesel-Klage gegen Bosch interessiert haben (WiWo). Richterin Benner gehört zur Kammer von Reuschle, dem sie die Dieselklagen wegen Befangenheit abgenommen haben. Nun hat sie selbst einen Befangenheitsantrag am Poppes.
Apropos Bosch: Reuschle hatte vor seiner Ablösung Bosch mit Zwischenurteil zur Herausgabe von Akten verpflichtet. Diese Entscheidungen hat das OLG Stuttgart am 1. März aufgehoben. Die Begründung der Beschlüsse ist spannend … für die Klagen der Diesel-Geschädigten, also die Halterseite der Medaille:
- Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist nicht anzunehmen, dass durch die Vorlage der in Rede stehenden Unterlagen unter keinen denkbaren Umständen die Gefahr für die Robert Bosch GmbH besteht, wegen Leistungen im Zusammenhang mit Motorsteuerungssoftware für Dieselfahrzeuge der Volkswagen AG deliktisch auf Schadensersatz in Anspruch genommen zu werden. Im Gegenteil sei davon auszugehen, dass eine solche Gefahr besteht. Das Landgericht ging zu Unrecht davon aus, dass nach den vom Bundesgerichtshof zur Beihilfe in den Fällen berufstypischer neutraler Handlungen entwickelten Grundsätzen eine strafbare Beihilfe der Antragsgegnerin ausgeschlossen sei …
Das Landgericht hat die Möglichkeit einer Haftung der Antragsgegnerin gemäß § 830 BGB als Teilnehmerin einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung von Kraftfahrzeugkäufern durch die Volkswagen AG nicht hinreichend in seiner Würdigung berücksichtigt. Zumindest in einem Teil von gegen die Robert Bosch GmbH selbst geführten Verfahren werde u. a. vorgetragen, diese habe der Volkswagen AG die Steuerungssoftware als „Programmiergerüst“ zu Verfügung gestellt und Volkswagen habe auf dieser Basis entsprechende erweiternde oder modifizierende Softwaremodule entwickelt. Die Robert Bosch GmbH habe aber auch „letzte Hand angelegt“ und sei sich vollständig über die Funktionsweise der Steuerungssoftware – einschließlich der verbotenen Abschalteinrichtungen – im Klaren gewesen. Sollte dieser Vortrag erweislich sein … läge es aber mehr als nahe, die Grenze zur strafbaren Beihilfe als überschritten anzusehen …
Das hat nobody
schon vor einem Jahr gepinselt: „Wo bleibt der mutige Staatsanwalt, der mit einem noch mutigeren Richter die Durchsuchung von (nochmals) VW, Audi, Porsche, BMW, Mercedes und vor allem Bosch in Divisionsstärke anordnet.“