Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig fand vorgestern ein spannender Termin statt (Az. 8 Ca 321/18). Frau Dr. Stefanie … klagt gegen ihre Kündigung. VW hatte die Software-Chefin des Konzerns 2018 rausgeworfen, weil sie u.a. die Betrugssoftware von Bosch für den EA288-Motor weiterentwickelt hat.
Wenn ich es richtig verstanden habe, war der eigentliche (vorgeschobene) Grund zur Kündigung, dass Frau Dr. Dateien auf ihrem PC gelöscht hat … auf Anweisung eines VW-Justitiars, was auch eine andere Mitarbeiterin so verstanden haben will.
Interessant war auch, dass das Thema Betrugssoftware schon im November 2006 in der Entscheidungsebene angekommen ist: „Baut das ein – aber lasst euch nicht erwischen!“ war die Entscheidung.
Am 25. Juli 2019 soll das Urteil verkündet werden.
Wie meinte vorgestern das Handelsblatt: „VW fährt eine riskante Strategie.“
1,77 Milliarden Euro haben die Wolfsburger inzwischen im VW-Skandal an Beratungskosten verpulvert, das meiste wohl an Anwälte. Allein von dem Betrag hätte man im Schland ca. 850.000 VW-Geschädigte abfinden können.