Schlagwörter

, , , , ,

Von Schubert kennt man die Achte als die Un­voll­en­dete. nobody hat acht Unvoll­en­de­te … die VW-Akten, die ich nicht zu Ende führen konnte: 2 VWs der Ehe­leu­te S. aus Bornheim, 1 Sharan von Herrn K. aus Wes­seling, 1 Tiguan von Herrn K. aus Köln, der Skoda von Frau von A. aus … hab’s verges­sen … der SQ5 von Herrn V. aus Wesseling, Der Golf Plus von Herrn M. aus Wesseling und der Q3 von Herrn L. aus Wesseling.

Bei Letzterem ist es mir als letzte „Amts­hand­lung“ noch gelungen, die Urteils­sum­me auf sein Konto umzuleiten … Dank da­für an Herrn RA MT von F.

Menschen, die nie mit Leib und Seele An­walt waren, werden nicht verstehen kön­nen, wie man sein Herzblut an leblose Ak­ten verlieren kann. Ein Rechtsan­walt, viel jünger als ich, meinte jüngst zu nobo­dy: Wahnsinn, dass sie immer noch subsu­mie­ren. Ja, das bin ich mir, meinem An­spruch und meinem juristi­schen Können schuldig.

Mandanten sind nicht blöd. Die wissen, wer hinter der Arbeit steckt und deshalb haben sie meine private Telefonnummer rausgekriegt und mein Huawei steht nicht still.

Aber ich kann nix machen. Ich bin zwar wieder Ghostwriter für neue, echte An­­wäl­te, aber ich darf den alten Kunden nicht helfen. Davor steht die völlig be­scheu­erte und systemwidrige Norm des § 55 BRAO.

Das Mandatsverhältnis zwischen Kunde und Anwalt hat Dienste höherer Art zum Gegenstand. Die kann man jederzeit kün­digen (§ 627 BGB). Im Falle des Ab­le­bens „seines“ An­walts müsste man das nicht einmal. Mit dem Tod des An­walts endet das Mandatsverhältnis … nach BGB.

Nicht so nach BRAO. Danach scheint es vererblich … natürlich nicht auf Berufs­frem­de (die mir, obwohl sie nicht mal Erbe waren, meinten Vorschriften machen zu können … Weiber) … weswegen es § 55 BRAO gibt, damit u.a. nicht Berufs­frem­de auf Fremdgelder Zugriff haben.

Was ich mir in dem Zusammenhang von der Rechtsanwaltkammer Köln anhören musste, spottet jeder juristischen Aus­bil­dung. Ich hoffe inständig, dass diese Clowns nicht mehr praktizieren und nur noch Apparatschik sind.

Egal … ich kann erhobenen Hauptes von mir sagen, dass ich keinen VW-Fall ver­lo­ren habe. Verlieren dürfen die 8 Unvoll­en­deten jetzt Andere.

PS: Würde gern das Gesicht der Vorsit­zen­den der 36. in Köln sehen, wenn sie jetzt die Schriftsätze neuer VW-Anwälte liest und sich denkt: Ah, da isser wieder :mrgreen:

PS: OOPS 😳 waren neun Unvollendete … hab den Seat von Herrn F. aus Kölle ver­ges­sen.