Der Freiburger (13.) Senat des OLG Karlsruhe hat am 24. Mai 2019 drei sensationelle Urteile gefällt. Die Händler von Fahrzeugen des Typs Scharan, Touran und Audi A3, alle aus dem VW-Konzern und sämtlichst mit EA189-Motoren ausgestattet, müssen Neufahrzeuge liefern ohne Anrechnung vom Kilometergeld (Nutzungsvergütung). Dabei war der Audi schon 10 Jahre alt.
Die Urteile sind noch nicht im Volltext veröffentlicht, weswegen ich nicht weiß, wie es dazu gekommen ist. Ich kann nur vermuten, dass die PKW finanziert waren und über den Widerrufs-Joker abgewickelt wurde. Dann gäbe es die Möglichkeit, kein Kilometergeld abzuziehen, aber erst für Verträge nach dem 13. Juni 2014.
Aber auch diese Frage hängt aufgrund zweier Vorlagebeschlüsse noch beim EuGH, auch wenn dessen Entscheidung vorhersehbar ist, weil es dazu bereits Urteile gibt. Der EuGH wird sagen, dass eine fehlerhafte Widerufsinfo keine Widerufsinfo ist und damit entfällt Nutzungsentschädigung.
OLG Karlsruhe Urteile vom 24.05.2019, Az. 13 U 144/17; 13 U 167/17; 13 U 16/18, Vorinstanzen: Landgericht Konstanz D 2 O 418/16 Landgericht Konstanz B 2 O 31/17, Landgericht Offenburg 3 O 240/16.