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Tagesarchiv 23. Mai 2019

Adel verzichtet

23 Donnerstag Mai 2019

Posted by Nobody in Klatsch, Kultur

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Schlagwörter

Recht, Remember

Vor dem LG Koblenz wurde heute die Kla­ge des Preußen-Prinzen verhandelt, der die Burg Rheinfels zurückhaben will. Dafür ver­klagt er Jan und Allemann mit der Begrün­dung, dass das Gemäuer so gut wie ver­kauft worden sei und das sei ver­bo­ten im Sinne einer Rückauflassungsvormerkung. Diese Rückauflassungs­vor­mer­kung be­steht aber nicht zugunsten des Hauses Hohenzollern, dem die Ruine mal gehörte, sondern zugunsten der Krongutsverwal­tung. Und das kam so:

Nach der Abdankung vom letzten Willy-Kaiser wurde das Eigentum des Preußi­schen Königshaus beschlagnahmt und von der Krongutsverwaltung verwaltet und zwar für den Staat Preußen. Den gibt es nicht mehr und Rechtsnachfolger in Bezug auf dessen Vermögen sind die Bundes­län­der des belegenen Vermögens, hier also Rheinland-Pfalz.

Hinzu kommt noch Folgendes: Anders als in Österreich wurden die Fürsten in der Wei­marer Republik nicht gleich enteignet, son­dern es zog sich ein jahre­lan­ger Streit über die Fürstenenteignung hin und am En­de wurden auch die Ho­hen­zollern fürstlich entschädigt, allerdings nicht pauschal, sondern teilweise objekt­bezogen. Ob das auch für Rheinfels gilt, weiß ich nicht.

Ähnlich schräg ist der Ansatz mit dem so-gut-wie-verkauft. In den Medien ist zu le­sen, der Hotelier habe von der Stadt St. Goar einen Erbpachtvertrag für 99 Jah­re. Erbpacht gibt es seit 1947 nicht mehr. Erb­baurecht ist was Ähnliches, aber bedeutet auch nicht Verkauf.

nobody weiß nicht, wie viel juristischer Schmalz in der 300-seitigen Klageschrift des Prinzen steckt, aber Geschichtswissen ist dürftig. Ende Juni kriegt der Prinz sein Urteil: Klage abgewiesen!

Billig weggekommen

23 Donnerstag Mai 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Technik, Wirtschaft

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Schlagwörter

Auto, Europa, Recht, Skandal, USA

Bosch muss 90 Millionen Bußgeld zahlen „wegen fahrlässiger Verletzung der Auf­sichtspflicht“, wie es im Knöllchen der StA Stuttgart heißt. Das klingt seltsam. Um was geht es? Um den Dieselskandal, nicht nur bei VW.

Angefangen hat das alles mit Euro 5 (Ver­ordnung (EG) Nr. 715/2007 des Eu­ro­päi­schen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgeneh­mi­gung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emis­sio­nen von leichten Personen­kraftwagen und Nutzfahrzeugen). Deren Vorgaben waren mit der alten Pumpen-Düse nicht zu er­rei­chen. Für strengere Emissions­auflagen war das sparsame Pumpe-Düse-System nicht variabel genug und variabel musste man werden, weil in den USA andere Vor­gaben galten als in Europa. Also ist auch VW auf common rail umgestiegen beim damals neuen EA189-Motor.

Nun ist ein Motor heute nicht mehr so sim­pel wie zu Mercédès Jellineks Zeiten. Heu­te kommandiert ein Computer 50 und mehr Fahrsituationen und die Steu­erungs­soft­ware kommt von Bosch.

Bevor ein PKW als Massenverkehrsmittel auf die Menschheit losgelassen werden darf, muss es zertifiziert werden (CoC). Dazu kam es damals auf den Prüfstand, um auch die Abgasmengen und Bestand­tei­le zu messen. NEFZ nannte sich das Prüfverfahren und dauerte 1180 Sekun­den, also knapp 20 Minuten.

Fiat hat das „elegant“ so gelöst, dass die Abgasrückführung nach 22 Minuten endet 😎 Bei VW wollte man es besser machen.

Die Motorsteuerung erkennt, dass der Wa­gen auf dem Prüfstand steht und lässt den Motor im sauberen Modus 1 laufen. Im Be­trieb auf der Straße schaltet das Pro­gramm (defeat device) auf Modus 0 und verpestet die Umwelt mit bis zum 40-fa­chen des NOx-Grenzwertes.

Schon 2007 hatte Bosch den VW-Konzern darauf hingewiesen, dass diese „Akus­tik­funktion“ nicht im Straßenverkehr zulässig ist. VW hat das nicht gestört und Bosch ir­gendwie auch nicht, denn die Programme wurden immer weiter ver­fei­nert, nicht nur vom Motorenentwickler Audi in Neckars­ulm.

Dieser VW-Betrug hat übrigens nix mit dem Thermofenster zu tun. Da geht es zwar auch um eine Abschalteinrichtung, aber da isses was komplizierter.

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