Vor dem LG Koblenz wurde heute die Klage des Preußen-Prinzen verhandelt, der die Burg Rheinfels zurückhaben will. Dafür verklagt er Jan und Allemann mit der Begründung, dass das Gemäuer so gut wie verkauft worden sei und das sei verboten im Sinne einer Rückauflassungsvormerkung. Diese Rückauflassungsvormerkung besteht aber nicht zugunsten des Hauses Hohenzollern, dem die Ruine mal gehörte, sondern zugunsten der Krongutsverwaltung. Und das kam so:
Nach der Abdankung vom letzten Willy-Kaiser wurde das Eigentum des Preußischen Königshaus beschlagnahmt und von der Krongutsverwaltung verwaltet und zwar für den Staat Preußen. Den gibt es nicht mehr und Rechtsnachfolger in Bezug auf dessen Vermögen sind die Bundesländer des belegenen Vermögens, hier also Rheinland-Pfalz.
Hinzu kommt noch Folgendes: Anders als in Österreich wurden die Fürsten in der Weimarer Republik nicht gleich enteignet, sondern es zog sich ein jahrelanger Streit über die Fürstenenteignung hin und am Ende wurden auch die Hohenzollern fürstlich entschädigt, allerdings nicht pauschal, sondern teilweise objektbezogen. Ob das auch für Rheinfels gilt, weiß ich nicht.
Ähnlich schräg ist der Ansatz mit dem so-gut-wie-verkauft. In den Medien ist zu lesen, der Hotelier habe von der Stadt St. Goar einen Erbpachtvertrag für 99 Jahre. Erbpacht gibt es seit 1947 nicht mehr. Erbbaurecht ist was Ähnliches, aber bedeutet auch nicht Verkauf.
nobody
weiß nicht, wie viel juristischer Schmalz in der 300-seitigen Klageschrift des Prinzen steckt, aber Geschichtswissen ist dürftig. Ende Juni kriegt der Prinz sein Urteil: Klage abgewiesen!