Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 29.04.2019, Az. 16 U 30/19, der VW-Diesel-Mafia den nächsten Nackenschlag verpasst. Ermutigt durch den BGH haben die Kölner auch mal einen Gag … ähmm Hinweisbeschluss gemacht, nachdem VW wieder einmal ein erstinstanzliches Urteil des LG Bonn abgekauft und damit die eigene Berufung obsolet gemacht hat.
Die Kölschen gehen als erstes OLG soweit, dass sie § 849 BGB anwenden. Dadurch, dass man einen Betrugsdiesel von VW kauft, entzieht VW dem Käufer Geld in Höhe des Kaufpreises, sodass der Kaufpreis vom Tag der Zahlung bis zur Rückzahlung zu verzinsen ist.
Ganz äääährlisch … soweit wäre nicht mal nobody
gegangen, aber damit wehrt sich das OLG Köln um die Ecke gegen die bescheuerte lineare Berechnung des BGH zur Nutzungsvergütung für gefahrene Kilometer („Kilometergeld“).
Hab die neue Marschrichtung heute gleich in zwei Verfahren eingebaut.
Wann geben die Holzköppe in Wolfsburg auf? Wenn der EuGH über die zwei Vorlagen zum Kilometergeld entscheidet (Saarbrücken und Erfurt), isses zu spät … dann wird es richtig teuer.
Wer berät die? So blöde kann kein Anwalt sein!
„Dadurch, dass man einen Betrugsdiesel von VW kauft, entzieht VW dem Käufer Geld in Höhe des Kaufpreises, sodass der Kaufpreis vom Tag der Zahlung bis zur Rückzahlung zu verzinsen ist.“
Bin ich froh, dass ich nur (noch) mit Erbrecht zu tun habe und nicht mit solchen Gedankenverrenkungen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass Geld als Sache iSd Par. 849 BGB gewertet wird, und schon gar nicht, dass eine schliesslich kaufvertraglich geschuldete Kaufpreiszahlung als „Entziehung“ gewertet wird. Habe aber gerade keinen Palandt zur Hand.
„Habe aber gerade keinen Palandt zur Hand.“ (Zit. Extradry)
Im Jura war´s noch nicht so weit
§§§ …??? Erst in der Kreidezeit!
Da gab es auch noch keinen Kremmel
Und auch vom Bäcker keine Semmel
(…wird gleich wieder gelöscht)
Warum? Soll doch jeder sehen, was Du hier für einen Nonsens schreibst.