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Das OLG Köln hat mit Beschluss vom 29.04.2019, Az. 16 U 30/19, der VW-Diesel-Mafia den nächsten Nacken­schlag ver­passt. Ermutigt durch den BGH haben die Kölner auch mal einen Gag … ähmm Hin­weis­be­schluss gemacht, nachdem VW wieder einmal ein erstinstanzliches Urteil des LG Bonn abgekauft und damit die ei­gene Berufung obsolet gemacht hat.

Die Kölschen gehen als erstes OLG soweit, dass sie § 849 BGB anwenden. Da­durch, dass man einen Betrugsdiesel von VW kauft, entzieht VW dem Käufer Geld in Hö­he des Kaufpreises, sodass der Kaufpreis vom Tag der Zahlung bis zur Rückzahlung zu verzinsen ist.

Ganz äääährlisch … soweit wäre nicht mal nobody gegangen, aber damit wehrt sich das OLG Köln um die Ecke gegen die be­scheu­erte lineare Berechnung des BGH zur Nutzungsvergütung für gefahrene Kilome­ter („Kilometergeld“).

Hab die neue Marschrichtung heute gleich in zwei Verfahren eingebaut.

Wann geben die Holzköppe in Wolfsburg auf? Wenn der EuGH über die zwei Vor­la­gen zum Kilometergeld entscheidet (Saar­brücken und Erfurt), isses zu spät … dann wird es richtig teuer.

Wer berät die? So blöde kann kein Anwalt sein!