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Durfte heute beim AG Brühl lange auf mei­nen Termin warten und kam so in den Ge­nuss eines typischen Falls.

Beklagter hatte 2016 einen Kfz-Unfall mit Glasschaden und wie das so ist, wurde nicht nur die Frontscheibe beschädigt, son­dern auf wundersame Weise auch die Heckscheibe. Man kennt das, also Anwälte kennen das, oder auch nur nobody, denn so was ist mir im vergangenen Monat schon zweimal untergekommen.

Die toitsche Kfz-Haftpflichtversicherung hat brav zwei neue Scheiben bezahlt und dann ist später aufgefallen, dass das ent­sprechend reparierte Auto zwei „neue“ Scheiben aus den Produktionsjahren 2010 und 2013 hat … die Scheiben werden näm­lich vom Hersteller kodiert.

Also will die toitsche Versicherung ihr zu­viel gezahltes Geld zurück. Dagegen wehrt sich der Geschädigte … wie in meinen Fäl­len Türke, der mittels türkischem Gut­ach­ter einen Türken mit der Reparatur be­auf­tragt hat, der von einem Türken mit den „neuen“ Scheiben beliefert wurde … und er wehrt sich mit Hilfe eines tür­kischen An­walts.

Das einzige, was diese geschlossene tür­ki­sche Gesellschaft gestört hat, war die toitsche Versicherung und das toitsche Gesetz und eine toitsche Richterin, die offen damit gedroht hat, die Akte an die StA weiterzuleiten.

Dieser toitschen Richterin hat der tür­ki­sche Anwalt dann zu erklären versucht, dass auch eine 3 oder 6 Jahre alte Scheibe neu sein kann, wenn sie vorher noch nie eingebaut war.

Da ist nobody im Zuhörerraum dann der Kragen geplatzt und ganz unbotmäßig ha­be ich dazwischen gequatscht: Sharia, oder was?!

Es ist nämlich so, dass der BGH mit Urteil vom 15. 10. 2003, Az. VIII ZR 227/02, ent­schieden hat, dass ein Auto nur dann ein Neufahrzeug ist, wenn es nicht länger als 12 Monate auf Halde gestanden hat. OK, wenn man das nicht mehr ganz neue Hal­den-Auto in Einzelteile zerlegt, vielleicht werden dann die Einzelteile wieder neuer … oder sie stammen vom Schrottplatz.

Mein Einwurf hat mir dann einen Ord­nungs­ruf eingebracht, aber nicht von Frau Richterin Dr. F., sondern dem türkischen Nichtkollegen. Den habe ich geduldig er­tragen, denn was juckt es eine toitsche Eiche, wenn … ergänzen Sie sinnvoll :mrgreen:

Ich hab ja schon mal bemerkt, dass wir dankbar sind, von den Türken durch Tür­ken entlastet zu werden, aber ich be­fürch­te auf Dauer kulturell bedingte Schä­den am toitschen Rechtssystem.

War das jetzt rassistisch? JA!