Durfte heute beim AG Brühl lange auf meinen Termin warten und kam so in den Genuss eines typischen Falls.
Beklagter hatte 2016 einen Kfz-Unfall mit Glasschaden und wie das so ist, wurde nicht nur die Frontscheibe beschädigt, sondern auf wundersame Weise auch die Heckscheibe. Man kennt das, also Anwälte kennen das, oder auch nur nobody
, denn so was ist mir im vergangenen Monat schon zweimal untergekommen.
Die toitsche Kfz-Haftpflichtversicherung hat brav zwei neue Scheiben bezahlt und dann ist später aufgefallen, dass das entsprechend reparierte Auto zwei „neue“ Scheiben aus den Produktionsjahren 2010 und 2013 hat … die Scheiben werden nämlich vom Hersteller kodiert.
Also will die toitsche Versicherung ihr zuviel gezahltes Geld zurück. Dagegen wehrt sich der Geschädigte … wie in meinen Fällen Türke, der mittels türkischem Gutachter einen Türken mit der Reparatur beauftragt hat, der von einem Türken mit den „neuen“ Scheiben beliefert wurde … und er wehrt sich mit Hilfe eines türkischen Anwalts.
Das einzige, was diese geschlossene türkische Gesellschaft gestört hat, war die toitsche Versicherung und das toitsche Gesetz und eine toitsche Richterin, die offen damit gedroht hat, die Akte an die StA weiterzuleiten.
Dieser toitschen Richterin hat der türkische Anwalt dann zu erklären versucht, dass auch eine 3 oder 6 Jahre alte Scheibe neu sein kann, wenn sie vorher noch nie eingebaut war.
Da ist nobody
im Zuhörerraum dann der Kragen geplatzt und ganz unbotmäßig habe ich dazwischen gequatscht: Sharia, oder was?!
Es ist nämlich so, dass der BGH mit Urteil vom 15. 10. 2003, Az. VIII ZR 227/02, entschieden hat, dass ein Auto nur dann ein Neufahrzeug ist, wenn es nicht länger als 12 Monate auf Halde gestanden hat. OK, wenn man das nicht mehr ganz neue Halden-Auto in Einzelteile zerlegt, vielleicht werden dann die Einzelteile wieder neuer … oder sie stammen vom Schrottplatz.
Mein Einwurf hat mir dann einen Ordnungsruf eingebracht, aber nicht von Frau Richterin Dr. F., sondern dem türkischen Nichtkollegen. Den habe ich geduldig ertragen, denn was juckt es eine toitsche Eiche, wenn … ergänzen Sie sinnvoll
Ich hab ja schon mal bemerkt, dass wir dankbar sind, von den Türken durch Türken entlastet zu werden, aber ich befürchte auf Dauer kulturell bedingte Schäden am toitschen Rechtssystem.
War das jetzt rassistisch? JA!
War das jetzt rassistisch ? wieso ? es war wohl eher eine kleine Kulturkritik .