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hat sich doch sehr gewundert, als er die Bilder vom 1. Mai aus Plauen im Saxensumpf gesehen hat.
Das hier ging und
die Polizei guggt zu? Warum? Ist das nicht uniform? Im § 3 der Versammlungsgesetzes des Bundes steht:
- Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen.
Und so gilt das z.B. auch in NRW, weil NRW auf ein eigenes Versammlungsrecht verzichtet hat. In Sacksen geht der Paragraph weiter:
- … wenn infolge des äußeren Erscheinungsbildes oder durch die Ausgestaltung der Versammlung Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch auf andere Versammlungsteilnehmer oder Außenstehende einschüchternd eingewirkt wird.
Ähnlich übrigens in Bayern im Art 7 des Bay. Versammlungsgesetzes.
Aber muss man 1933 die SA-Ümzüge leibhaftig gesehen haben, um dadurch eingeschüchtert zu werden, oder wie viel Geschichtsvergessenheit ist schon im Schland?