Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. Nun hat die StA Braunschweig Anklage erhoben gegen Winterkorn, den ehemaligen Big Boss von VW, in dessen Ära der Dieselskandal fiel. nobody
hat das kommen sehen, denn die Akten aus den USA sprachen eine eindeutige Sprache.
Aber es bleibt nicht bei VW. Nun ist Daimler dran. Der Motor OM 651 ist schon länger im Visier der Justiz.
Seinetwegen gab es auch schon Hausdurchsuchungen und das LG Stuttgart hat am 17. Januar 2019 in drei Urteilen den „VW-Paragraphen“ 826 BGB auf den OM651 angewandt (Az. 23 O 172/18, 23 O 178/18 und 23 O 180/18).
Wie schon Kölle beim Touareg kommen die Stuttgarter zu dem Ergebnis, dass es keinen Unterschied macht, ob eine Abschalt-Software verschwiegen wird (beim EA189 von VW), oder ausnahmsweise ein Thermofenster zur Genehmigung beim CoC beantragt wird unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (so wie es alle machen bzw. gemacht haben: Renault, Nissan, Fiat, Peugeot etc.).
Beim OM651 ist jetzt dem KBA bei der Zertifizierung des Software-Updates aufgefallen, dass nicht nur 5 alte Abschaltvorrichtungen beseitigt wurden, sondern noch eine bis dahin unbekannte sechste, die Daimler verschwiegen hatte.
Apropos Abschaltvorrichtungen: FIAT hat einen besonderen, typisch italienischen Trick … simpel, aber effizient. Der Test bei der Zertifizierung dauert 20 Minuten. Also schalten die Spaghettis die Abgasreinigung nach 22 Minuten ab 😎
Noch etwas zum Benz-Motor: Hier kann der Neuwagenkäufer Schadensersatzansprüche auch auf Gewährleistung stützen, selbst wenn die Karre schön älter als 2 Jahre ist, denn wegen des arglistigen Verschweigens gilt die Regelverjährungsfrist von drei Jahren, beginnend zum Ende des Jahres, in dem der Wagen erworben wurde, theoretisch also fast vier Jahre „Rückgaberecht“, unter Umständen sogar ohne Anrechnung von „Kilometergeld“, wenn man z.B. die Variante Neulieferung wählt. Das klappt bei Daimler deswegen, weil die Clowns nicht nur Hersteller sind, sondern über ihre Töchter auch Verkäufer.