Nun muss nobody
mal die BLÖD loben, denn die hat alles richtig gemacht, als sie vergangenen Samstag den Staatsanwalt und seine grün/blauen Hilfsjungs und -mädels weggeschickt haben. Der auf die Aktion folgende BLÖD-Bericht mit der Überschrift „Staatsanwalt will BILD durchsuchen“ war natürlich reißerisch und halt BLÖD (denn es ging nicht um Durchsuchung), aber sonst war alles richtig.
Am Freitagabend hat die StA der BLÖD eine „Eilanordnung“ gemehlt und zugefaxt, in der es um die Sicherstellung von Internet-Zugriffsdaten von BILD-Lesern ging. „Hintergrund ist offenbar ein internes Ermittlungsverfahren gegen Polizisten, die eine NSU-Opferanwältin bedroht haben sollen. Unklar blieb, ob die Ermittler auf der Suche nach einem möglichen Informanten waren“, schreibt die BLÖD.
„Eilanordnung“ soll wohl Gefahr im Verzug suggerieren, ebenso wie die Nacht- und Nebel-Aktion am Freitag und Samstagmorgen. Dabei fing das mit der NSU 2.0 und Anwältin Seda Basay-Yildiz in Frankfurt schon im August 2018 an und im Oktober 2018 waren die Ermittler auf die Chats der Nazi-Bullen gestoßen, die dann verdächtigt wurden, die Anwältin zu bedrohen.
Schon klar … Oktober 2018 bis März 2019 = 6 Monate = Mindestspeicherfrist läuft ab. Man muss eine Sache nur lang genug liegen lassen, um sie eilbedürftig zu kriegen, könnten sich die Ermittler gedacht haben. Dann brauchen die keinen richterlichen Beschluss (§ 100j Abs. 3 StPO). Den hatten die Nacht- und Nebel-Akteure nämlich nicht und deshalb hat BLÖD die Eifrigen wieder weg geschickt. „Hurra, der Staatsanwalt ist da!„, so läuft das nicht im Schland.
Gut gemacht!