Es ist zwar ermüdend, der Frage nachzugehen, wie es nun im Brexit-Drama weitergeht, trotzdem will nobody
auf dem von den Medien angerichteten Haufen noch ein paar Schippchen nachlegen … oder abheben … schaun mer ma.
Der No-Deal-Brexit sei jetzt vom Tisch, liest man häufig. Irrtum, sprach der Igel und stieg von der Klobürste.
Die Brits haben einen Deal, aber den wollen sie nicht. Einen anderen haben sie nicht und können auch keinen vorschlagen, nicht in den letzten zwei Jahren und nicht in den nächsten zwei Monaten. Das ist die Zeit, die bis zur Europawahl bleibt.
Eigentlich bleibt gar keine Zeit, denn Little Britain ist auf die Europawahl gar nicht vorbereitet. Schauen wir mal auf den Kalender.
Die Wahl wird am 26. Mai 2019 stattfinden. Heute haben wir den 14. März. Und heute soll über den Verlängerungsantrag der Pferdefressen im Unterhaus abgestimmt werden, der, wenn er durchkommt und es danach uninglitsch schnell geht, kommende Woche der EU-Kommission vorliegen könnte, die dann die Zustimmung der 27 Reste-EUler einholen muss, wofür dann weniger als eine Woche Zeit bleibt, weil andernfalls die zwei Verlängerungsmonate in der Sitzungsperiode des neuen EU-Parlaments enden. Dann aber müsste die Insel der Genervten mitwählen.
Die Pferdefressen spekulieren darauf, dass die EU die Verlängerung nicht ablehnen wird, weil sie dann für den Brexit verantwortlich gemacht werden kann, was natürlich Quatsch ist, aber erklär das mal einem unterbelichteten Leaver:
Was sollte eine Verlängerung auch bringen, was nicht in der Vergangenheit bereits abgehandelt wurde oder abgehandelt hätte werden können? Eine Verlängerung um zwei Monate ist in Wirklichkeit eine Verlängerung um fünf Jahre, die Zeit den neuen EU-Parlaments. Die Brits müssten dann an der EU-Wahl teilnehmen. Artikel 20 des EU-Vertrages besagt unzweideutig, dass EU-Bürger „in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament“ wahrnehmen können. Was aber wenn die nicht wollen oder können?
Das ist unter EU-Experten umstritten. So ein EU-Experte ist nobody
nicht, aber ich spekuliere mal:
Die Zauberformel lautet „Revoke and reconsider„. Dazu Prof. Phil Syrpis von der University of Bristol Law School:
- The final option is one which is, as yet, little discussed. There is, following the Court’s judgment, no doubt that it is legally possible. Parliament could, quite simply, pass legislation which instructs the Government to revoke Article 50. This would, of course, appeal to remainers. I argue that it may also appeal to those leavers disenchanted by the available leave options.
The key fact is this. The Government has, quite simply, not managed to come up with a vision of Brexit which is able to command sufficient support, either in Parliament or in the country. Brexiters have disowned the Withdrawal Agreement. Support for no deal is also very low. Parliament, in triggering Article 50 in March 2017, agreed to allow the Government to pursue and deliver Brexit. The Government, however, has not proved up to the task. It interpreted the will of the people in a very particular way. It did not reach out and try to build a consensus, either in Westminster, or in the devolved assemblies, or among business and the public at large. Instead it has suppressed impact assessments, and its Attorney-General’s legal advice. It did not engage in a productive way with the EU, seeking for example to build on the many areas in which the interests of the two sides converge. It has sought to marginalise Parliament. It has demonised opposition to its position on Brexit. I could go on. In short, it has, and in spectacular fashion, failed to deliver.
Parliament should feel under no obligation to accept the Withdrawal Agreement. It can, legitimately, vote to revoke Article 50, and retain the UK’s status as an EU Member State.
The result of a vote to revoke the notification will be that the UK is able to reconsider its position on Brexit. The Court’s judgment insists that revocation is unconditional and unequivocal. The Court emphasised the ability of a Member State to change its mind. My view is that were the UK to revoke the notice, there would be no appetite to restart the process. It would, I believe, be far better to focus on rebuilding its relations with the EU, and on seeking to mend the divided UK. But, it is entirely possible that, for example after the next General Election, a case will once again be made for a particular form of Brexit. The Labour Party may seek to argue for its own ‘better Brexit’. Others may coalesce around ‘Norway plus’. Were any particular option to command sufficient democratic support, it would be possible for the UK to trigger Article 50 again, and, having learned the lessons of the last years, begin to negotiate again.
Das Ende sehe ich anders, weil ich anders als Syrpis die Auswirkungen und Folgen einer Nicht-EU-Wahl einbeziehe.
Wenn sich UK nämlich über den Wahltermin hinaus in die EU „rettet“, ohne gewählt zu haben, dann wird eine Flut von Klagen auf die EU zukommen. Klagen, nicht von Pferdefressen, weil sie nicht wählen durften … die wird es auch geben … sondern Klagen von EU-Bürgern auf der Insel der Genervten.
- Letztlich kann aber fast dahinstehen, wie sich die Rechte der britischen Unionsbürger in diesem Szenario darstellen, weil jedenfalls die ausländischen Unionsbürger in Großbritannien bei noch bestehender Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs im Zeitraum der EP-Wahl ihre Rechte aus Art. 20 Abs. 2 lit. b AEUV einfordern könnten.
Danach haben Unionsbürger in dem Mitgliedstaat, in dem sie ihren Wohnsitz haben, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament. Zwar heißt es in Art. 20 AEUV auch, dass für sie dieselben Bedingungen gelten wie für die Angehörigen des betreffenden Mitgliedstaats. Auf diese Bestimmung gestützt das Wahlrecht komplett zu verwehren mit dem Argument, dass die inländischen Unionsbürger ja auch nicht wählen dürften, wird aber den EuGH nicht überzeugen. Das Wahlrecht zum Europäischen Parlament dürfte zum Kernbereich der Unionsbürgerrechte gehören, wie sie der EuGH seit der Entscheidung in der Rs. C-34/09 Ruiz Zambrano aus dem Jahre 2011 gewährleistet, ganz gleich wie die Mitgliedstaaten ihre eigenen Staatsangehörigen behandeln. Insoweit schützt der Unionsbürgerstatus nicht mehr nur vor Diskriminierung, sondern geht darüber hinaus.
Prof. Dr. Franz C. Mayer im Verfassungsblog.
Die Arbeit der EU könnte so für die ganze folgende Legislaturperiode, also bis 2024, lahmgelegt werden. Genug Zeit für die Pferdefressen, um die Reste-27 so lange zu nerven, bis sie wieder ihre Rosinen haben.
Deshalb: BREXIT NOW! WTF braucht einen Deal?!