Das wurde aber auch mal Zeit, dass festgelegt wird, wann Karneval ist. Diese ehrenvolle Pflicht hat das Arbeitsgericht Köln mit Urteil vom 10. Januar 2019, Az. 19 Ca 3743/18 erfüllt und offiziell festgestellt, dass auch Freitag und Samstag dazugehören (Pressemitteilung – PDF).
Eine Köbesin … gibbet dat Wort? … Jetzt ja! … kölsch gegendert … hatte Weiberfastnacht und am Freitag und Samstag danach gearbeitet und wollte in ihrem Zeugnis deshalb ausdrücklich vermerkt haben, dass sie auch „in der Karnevalszeit“ gekellnert habe. Der Arbeitgeber vertrat jedoch die Ansicht, der Freitag und der Samstag danach gehörten nicht zur Karnevalszeit … muss ein Deppendorfer gewesen sein 😛 … Der kölsche Richter hat der Kellnerin jedenfalls Recht gegeben und
die Kanzlei am Rhein schließt sich an.