Theresa May-Day bietet dem Parlament an, dass, wenn am 12. März gegen den EU-Vertrag gestimmt werden sollte (wovon man ausgehen kann), spätestens am 13. März darüber abgestimmt wird, ob Großbritannien die EU ohne einen Austrittsvertrag verlässt oder nicht – und spätestens am 14. März, ob die Frist bis zum Austritt „kurz und befristet“ verlängert werden soll, etwa um drei Monate (ZEIT).
Hat nobody
was übersehen, oder steht es in Art. 50 des EU-Vertrag so:
(1) Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften beschließen, aus der Union auszutreten.
(2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leitlinien des Europäischen Rates handelt die Union mit diesem Staat ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Abkommen, wobei der Rahmen für die künftigen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkommen wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ausgehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union geschlossen; der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit nach Zustimmung des Europäischen Parlaments.
(3) Die Verträge finden auf den betroffenen Staat ab dem Tag des Inkrafttretens des Austrittsabkommens oder andernfalls zwei Jahre nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung keine Anwendung mehr, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit dem betroffenen Mitgliedstaat einstimmig, diese Frist zu verlängern.
(4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Europäischen Rates und des Rates, das den austretenden Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betreffenden Beratungen noch an der entsprechenden Beschlussfassung des Europäischen Rates oder des Rates teil.
Die qualifizierte Mehrheit bestimmt sich nach Artikel 238 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
(5) Ein Staat, der aus der Union ausgetreten ist und erneut Mitglied werden möchte, muss dies nach dem Verfahren des Artikels 49 beantragen.
Also: Erstmal müssen sich die 27 Reste-EUler einstimmig einig sein und dann kann UK auf Antrag die Fristverlängerung kriegen. Wie lange? Auch das bestimmen nicht die Pferdefressen, sondern die in Brüssel.
Noch was Text-Analyse zum Absatz 2 von Art. 50: Die EU hat die Pflicht mit dem Austrittswilligen über die Bedingungen nach dem Austritt zu verhandeln. Das austrittswillige Land hat nur das Recht darüber zu verhandeln. Niemand kann UK zwingen, zu verhandeln. Und so sind die Clowns von der Insel der Genervten auch recht ungezwungen in die Verhandlungen gegangen … nämlich völlig unvorbereitet und ohne Konzept, so wie sie jetzt ausscheiden.
Noch eine persönliche Anekdote zur typisch britischen EU-Einstellung und Verhandlungsführung:
Ein für ein inglitsches Unternehmen tätiger Handelsvertreter bemängelt seine Provisionsabrechnungen. Keine Antwort aus Little Britain. Anwalt schaltet sich ein (noch nicht die KaR). Jetzt kommt Antwort, aber nicht an den Anwalt, sondern den HV: Mit deinem Anwalt verhandeln wir nicht! Wir kündigen den Vertrag! … und zahlen gar nix mehr.
Nun klagt die KaR. Der Brite vorerst ohne eigenen Anwalt: Schland ist nicht zuständig. Der Toitsche vertickt britisches Angelzeugs.
Das Richtergenie beim AG Brühl sieht eine Chance den lästigen Prozess loszuwerden und weißt die Klage als unzulässig wegen Unzuständigkeit der toitschen Gerichtsbarkeit ab.
Jetzt isses ein Fall für nobody, denn a) kann ich wss EU-Recht und b) mach ich gern und gut Urteile kaputt.
Das Landgericht macht den Quatsch aus Brühl nicht mit, hebt das Urteil auf und verweist zurück.
Nun kommt neue Verhandlung und die Briten sagen gar nix mehr … sie wissen, dass sie jetzt verurteilt werden und spekulieren wohl darauf, dass der HV nach Brexit Probs haben wird in UK zu vollstrecken.
Wie blöde kann man sein. Der HV hat seine alte Kundenliste. Sobald das Urteil da ist, gehen vorläufige Zahlungsverbote an alle toitschen Kunden der Pferdefresse raus … das wird fei luschtig 😛
Die Clowns von der Inseln dünken sich immer noch als Kolonialherren … auch über die EU.