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kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 27. Februar 2019

Einer war schneller

27 Mittwoch Feb 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Technik, Wirtschaft

≈ 6 Kommentare

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Auto, Frankreich, Recht, Skandal

Auf LTO hat nobody heute den völlig dünn­schissigen Dummfug von Alexandra Watz­lawek und Levin Fischer zum BGH-Be­schluss betref­fend den Diesel-VW-Be­trug gelesen. Jetzt woll­te ich LTO stecken, dass die beiden zur amerikanischen Lobby-Kanz­lei Eversheds Sutherland gehören, die auch den VW-Kon­zern ver­tritt. Aber je­mand war schneller und LTO hat den Ar­ti­kel ergänzt:

    Die Autorin Alexandra Watzlawek ist Partnerin bei Eversheds Sutherland (Ger­ma­ny) LLP mit Bera­tungs­schwer­punkt in der Auto­mobil­branche. Sie berät dabei regelmäßig auch eine Toch­ter­gesell­schaft des VW-Kon­zerns (Transpa­renz­hin­weis auf Leser­hinweis nach­träglich einge­fügt am Tag der Ver­öf­fent­li­chung, 20:05 Uhr). Levin Fischer ist Associate bei Ever­sheds Sutherland (Ger­ma­ny) LLP …

Schämt euch was! Der toitschen Auto­mafia muss mäch­tig der Frack brennen, dass sie zu diesen Methoden greift.

Aber nicht nur im Schland. Jetzt geht es gegen Renn-O und PSA. PSA hat von der fran­zö­sischen Anti-Betrugs­kommission ein Bußgeld von 5,8 Milliarden Euro kas­siert (le Monde) und Renn-O soll seit 25 Jahren bei den Abgaswerten be­scheißen.

Deren Diesel ist der relativ mit dem drei­zehnfachen des gesetzlich Zuläs­sigen Europas größte Dreckschleuder.

Sorry Frenchies … jetzt seid ihr reif … nobody bereitet die ersten Klagen vor 😎

Kein Bock auf Karneval

27 Mittwoch Feb 2019

Posted by Nobody in Klatsch

≈ Ein Kommentar

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Alltag, Karneval

Jetzt geht’s los … und ich habe die­ses Jahr über­haupt NULL Bock auf Karneval. Als wahrer Jeck feier ich im Kabuff und ar­bei­te. Der Laden hat bis Ascher­mitt­woch dicht, also hab ich ihn für mich allein.

Wie kömmt’s? Seit drei Tagen bin ich rauch­frei 😯 OK, war ’ne scheiß Idee zu Karneval den wieder­holten Versuch zu unternehmen, das Rauchen aufzu­hören. Aber nun hab ich es ange­fangen, also ziehe ich es auch durch.

Darunter leiden Alle. Mein Sonnenschein war heute zu Be­such und meinte, ich sei un­genießbar: Gehn se ma ne Zigaretten rauchen.

Warum? Um die Lunge geht es nicht. Was soll ich mit einer gesun­den Lunge, wenn die Leber im Arsch ist 😛 Es geht ums Geld. Das sind monatlich gut 100 Tacken, die ich verqualme.

Wie großzügig

27 Mittwoch Feb 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Wirtschaft

≈ Kommentare deaktiviert für Wie großzügig

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Alltag, England, Europa, Recht

Theresa May-Day bietet dem Parlament an, dass, wenn am 12. März gegen den EU-Vertrag gestimmt werden sollte (wovon man ausgehen kann), spätestens am 13. März darüber abgestimmt wird, ob Groß­britannien die EU ohne einen Aus­tritts­ver­trag verlässt oder nicht – und spä­testens am 14. März, ob die Frist bis zum Austritt „kurz und befristet“ verlängert werden soll, etwa um drei Monate (ZEIT).

Hat nobody was übersehen, oder steht es in Art. 50 des EU-Vertrag so:

    (1) Jeder Mitgliedstaat kann im Ein­klang mit seinen verfassungs­recht­lichen Vor­schriften beschließen, aus der Union auszutreten.
    (2) Ein Mitgliedstaat, der auszutreten beschließt, teilt dem Europäischen Rat seine Absicht mit. Auf der Grundlage der Leit­linien des Europäischen Rates han­delt die Union mit diesem Staat ein Ab­­kom­­men über die Einzelheiten des Austritts aus und schließt das Ab­kom­men, wobei der Rah­men für die künf­ti­gen Beziehungen dieses Staates zur Union berücksichtigt wird. Das Abkom­men wird nach Artikel 218 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aus­gehandelt. Es wird vom Rat im Namen der Union ge­schlos­sen; der Rat beschließt mit qua­li­fizierter Mehrheit nach Zustimmung des Euro­päischen Parlaments.
    (3) Die Verträge finden auf den betrof­fenen Staat ab dem Tag des Inkraft­tre­tens des Austrittsabkommens oder an­dernfalls zwei Jahre nach der in Ab­satz 2 genannten Mit­teilung keine Anwen­dung mehr, es sei denn, der Euro­päi­sche Rat beschließt im Ein­ver­nehmen mit dem betroffenen Mitglied­staat ein­stimmig, diese Frist zu verlängern.
    (4) Für die Zwecke der Absätze 2 und 3 nimmt das Mitglied des Euro­­pä­ischen Rates und des Rates, das den austre­ten­den Mitgliedstaat vertritt, weder an den diesen Mitgliedstaat betref­fenden Beratungen noch an der ent­spre­chen­den Beschlussfassung des Euro­päi­schen Rates oder des Rates teil.
    Die qualifizierte Mehrheit bestimmt sich nach Artikel 238 Absatz 3 Buch­stabe b des Vertrags über die Arbeits­weise der Europäischen Union.
    (5) Ein Staat, der aus der Union aus­ge­treten ist und erneut Mitglied wer­den möchte, muss dies nach dem Verfah­ren des Artikels 49 beantragen.

Also: Erstmal müssen sich die 27 Reste-EUler einstimmig einig sein und dann kann UK auf Antrag die Fristverlängerung krie­gen. Wie lange? Auch das be­stim­men nicht die Pferde­fressen, sondern die in Brüssel.

Noch was Text-Analyse zum Absatz 2 von Art. 50: Die EU hat die Pflicht mit dem Aus­trittswilligen über die Bedingungen nach dem Austritt zu verhandeln. Das aus­tritts­wil­lige Land hat nur das Recht darüber zu ver­handeln. Niemand kann UK zwingen, zu verhan­deln. Und so sind die Clowns von der Insel der Generv­ten auch recht un­ge­zwun­gen in die Verhandlungen gegangen … nämlich völ­lig un­vor­be­reitet und ohne Kon­zept, so wie sie jetzt ausscheiden.

Noch eine persönliche Anekdote zur ty­pi­sch britischen EU-Einstellung und Ver­hand­lungsführung:

Ein für ein inglitsches Unternehmen tätiger Handelsvertreter bemän­gelt seine Pro­vi­sionsabrechnungen. Keine Antwort aus Little Britain. Anwalt schaltet sich ein (noch nicht die KaR). Jetzt kommt Ant­wort, aber nicht an den Anwalt, son­dern den HV: Mit dei­nem An­walt ver­handeln wir nicht! Wir kündi­gen den Ver­trag! … und zahlen gar nix mehr.

Nun klagt die KaR. Der Brite vorerst ohne eigenen Anwalt: Schland ist nicht zu­stän­dig. Der Toitsche vertickt britisches An­gel­zeugs.

Das Richtergenie beim AG Brühl sieht eine Chance den lästigen Prozess los­zu­wer­den und weißt die Kla­ge als unzulässig wegen Unzuständigkeit der toitschen Gerichts­barkeit ab.

Jetzt isses ein Fall für nobody, denn a) kann ich wss EU-Recht und b) mach ich gern und gut Urteile kaputt.

Das Landgericht macht den Quatsch aus Brühl nicht mit, hebt das Urteil auf und verweist zurück.

Nun kommt neue Verhandlung und die Briten sagen gar nix mehr … sie wis­sen, dass sie jetzt ver­urteilt werden und spe­ku­lieren wohl darauf, dass der HV nach Bre­xit Probs haben wird in UK zu voll­strecken.

Wie blöde kann man sein. Der HV hat sei­ne alte Kundenliste. Sobald das Urteil da ist, ge­hen vorläufige Zahlungsverbote an alle toitschen Kunden der Pferde­fres­se raus … das wird fei luschtig 😛

Die Clowns von der Inseln dünken sich immer noch als Kolonialherren … auch über die EU.

5. Kolonne

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