Mit der Überschrift bringt die Süddeutsche den heutigen Doppelschlag des BGH gegen VW auf den Punkt. Es ist aber auch ein einmaliger Vorgang … nobody
hat das in seinem 44 Jahre währenden Juristenleben noch nicht erlebt.
Da wird ein Tiguan-Käufer mit seiner Klage vom LG Bayreuth und OLG Bamberg (Beschluss vom 20.09.2017, Az. 6 U 5/17) mit teils hanebüchenen Argumenten abgebürstet und zieht vor den BGH. VW weiß genau, dass die Urteile der Vorinstanzen falsch sind und nicht nur in diesem Fall, sondern allen Fällen, in denen von VW Dieselbetrogene verloren haben. Um ein Revisionsurteil des BGH zu vermeiden, vergleicht sich VW mit dem Tiguan-Käufer knapp zwei Wochen vor dem Revisionstermin. Der Käufer kriegt sein Geld für den illegalen Stinker wieder und nimmt die Klage zurück, sodass der BGH nicht mehr entscheiden kann.
Das passiert nun nicht das erste Mal. Das hat VW schon im Zwickauer Fall gemacht.
Und jetzt küttet, das Einmalige: Obwohl es keinen zu entscheidenden Fall mehr gibt, erlässt der BGH einen Hinweisbeschluss, wie er entschieden hätte, wenn er hätte entscheiden dürfen.
- Die Abschaltsoftware von VW ist ein Sachmangel. Daran ändert auch das Software-Update nix.
- Der verarschte Käufer kann auf Nachlieferung bestehen. Die ist nicht unmöglich, weil es den Tiguan 2 nicht mehr gibt, sondern nur noch der Tiguan 3 vom Band rollt.
So hat vor knapp zwei Monaten schon das OLG Hamburg entschieden (hat VW auch abgekauft).
Dat is ja auch nit schwer zu kapieren. Das sollte ein stud. jur. zwischen kleinem und großen BGB-Schein gerade so hinkriegen.
Der BGH ist offensichtlich sauer. nobody
kann das verstehen. Da hat der Berichterstatter für den Senat das Votum gepinselt, mit dem er eine Entscheidung vorschlägt. So ein Votum ist meist länger als das spätere Urteil. Der Senat hat zur Vorbereitung des Termins das Votum beraten und darüber abgestimmt, der Vorsitzende seinen Vortrag für die Sitzung vorbereitet … und dann das 😈
In einem anderen SZ-Artikel von heute, meint der Pinselknecht, dass dieser BGH-Beschluss nix über die Klagen gegen VW als Hersteller besagt, weil sittenwidrige Schädigung was anderes ist, als Mangel. Jupp, aber auch der Fisch ist längst gegessen mit dem Urteil des BGH vom 28.10.2014, Az. VI ZR 15/14.
Wer jetzt nicht klagt, der ist entweder doof, oder will kein Geld … OK, wer Geld zurückweist, das ihm zusteht, der ist mehr als doof. Klagt, klagt, klagt!
Apropos klagt: Da fällt mir ein, dass ich noch einen Polo, zwei Tiguan 2 und einen Touareg auffem Tisch habe. Das mit dem Thermo-Fenster beim Touareg wird was kniffliger, aber das LG Kölle hat das schon begriffen mit Art. 3 Nr. 9 der Durchführungsverordnung 692/2008 zur Richtlinie -RL- 2007/46/EG vom 5. September 2007 😛 Mach ich morgen fertig … zwischen zwei Tassen Kaffee 😎
Noch was zu VW. Ich hab doch die erste SEAT-Kiste beim LG Kölle am Laufen … Klage längst VW zugestellt. Kütt hück ’ne Mehl aus Wolfsburg, ich soll mich an SEAT wenden 😎
Sind die doof? Han die keine Liste von Kanzleien, die das schon mehrfach durchgekaut und immer gewonnen haben … VW, Audi, Skoda und jetzt SEAT … drissejal! VW haftet! Konzernhaftung! § 31 BGB! Aufwachen und mal nachlesen! VW ist voll auf Gutsherrenart … auch heute nach dem BGH-Beschluss:
- VW teilte nach der Veröffentlichung des BGH-Beschlusses mit, dieser lasse keine Rückschlüsse zu Klage-Aussichten zu. Außerdem wäre der Aufwand für die Nachlieferung laut VW „unverhältnismäßig“.
Ne, is klar Mann … wir sind das Volx im Wagen.