• Was soll das?
  • Bilder
  • Abkürzungen
  • Datenschutz
  • Werbung

kosmologelei

~ über gott und die welt

kosmologelei

Tagesarchiv 20. Februar 2019

Alle doof …

20 Mittwoch Feb 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Technik

≈ Kommentare deaktiviert für Alle doof …

Schlagwörter

Auto, Recht

… nur Braunschweig hat den Durchblick und es kann ja so einfach sein. Frau
Christa Niestroj
muss nur ein neues Tatbestandsmerkmal in den guten alten § 826 BGB rein­fum­meln.

Gestern hat das OLG Braunschweig er­war­tungsgemäß die Berufung der Haus­fel­der zurückge­wiesen. Im Ergebnis ist diese VW-Entscheidung wahrscheinlich so­gar richtig, weil die Pseudo-Sammelklage der Amis für myright ein­fach doof war … der Scha­dens­ersatzprozess rückt näher 😎 Aber was die Oberkotten in Braun­schweig am Ende ihres Urteils zur sitten­widrigen Schä­di­gung geschrie­ben haben, ist ein­fach nur doof (aus der PM):

    Ansprüche aus vorsätz­licher sitten­wi­driger Schä­digung hat der Se­nat un­ter ande­rem deshalb abgelehnt, weil der Ein­bau der unzuläs­sigen Abschalt­vor­richtung keine Vor­schriften ver­letze, die den indivi­duellen Schutz des Klä­ger­ver­mögens bezwecken würden.

Und wo steht davon was im § 826 BGB?

    Wer in einer gegen die guten Sitten ver­stoßenden Weise einem an­de­ren vor­sätz­lich Schaden zufügt, ist dem an­de­ren zum Ersatz des Schadens ver­pflich­tet.

Wie schon in 1. Instanz stellt das OLG da­rauf ab, dass …

    … zwar […] die VW AG in dem Fahrzeug eine unzuläs­sige Abschalt­au­to­matik verbaut [habe], ein Verstoß gegen die Regelungen der EG-Fahrzeug­geneh­mi­gungs­ver­ordnung (EG-FGV) aber nicht vorliege, denn sowohl die Überein­stim­mungs­be­schei­nigung als auch die zu­grun­de­liegende Typge­ne­hmi­gung blie­ben trotz der Abschalt­vorrichtung wirk­sam.

Dazu mal nicht Kölle, sondern ein weithin unbeachteter Beschluss des OLG Ol­den­burg vom 05.12.2018, Az. 14 U 60/18:

    Die Freigabeerklärung des Kraft­fahrt­bun­desamtes ist für Zivilgerichte nicht bindend und nicht geeignet, die zi­vil­recht­liche Rechts­po­si­tion des am Frei­ga­be­ver­fah­ren nicht beteiligten Käu­fers zu schwächen …
    …
    Die Beklagte misst der Frei­ga­be­er­klä­rung unterschiedliche Bedeutun­gen bei. Sie meint, dass die Erklärungen des Kraft­fahr­bun­desamtes in der Frei­gabe­ent­scheidung für die Zivilgerichte bindend seien, dass aufgrund der Frei­gabe die Unzu­mut­barkeit i.S.d. § 440 S. 1 Alt. 3 BGB trotz etwaiger Täu­schung zu verneinen sei, dass mit der Freigabe die etwaige Erheb­lichkeit des Mangels i.S.d. § 323 Abs. 5 S. 2 BGB entfalle oder dass die Fest­stel­lungen des Kraft­fahr­bundes­amtes für die gericht­liche Über­zeugungs­bil­dung im Hinblick auf die Geeig­netheit des Up­dates als Nach­bes­serung ausreiche …
    Gemeinsam ist den vorgenannten Ar­gu­menten, dass die behördliche Frei­ga­beerklärung im Ergebnis zu einer er­heb­li­chen Schwächung der Rechts­po­si­tion des Käufers im Zivil­prozess führen würde. Dies erscheint dem Se­nat im Grund­satz be­denk­lich, da der Käufer an dem ver­waltungs­recht­lichen Frei­ga­be­ver­fahren nicht beteiligt war und daher in diesem Ver­fahren keine Rechte, die er etwa bei Einho­lung eines Sach­ver­ständigengutach­tens im Zivil­pro­zess gehabt hätte (§§ 402, 397 ZPO), wahr­nehmen konnte. Zudem dürf­te es we­der dem Kläger mög­lich sein, noch ist es dem Se­nat mög­lich, die Grund­la­gen der Frei­gabe­er­klärung und der sons­tigen stich­punkt­artigen Fest­stel­lun­gen des Kraft­fahr­bun­des­amtes auf Plausi­bilität zu über­prüfen (vgl. OLG Köln, Be­schluss vom 27. März 2018 – I-18 U 134/17 -, Rn. 27, juris); blin­des Ver­trau­en in die der Frei­ga­be­ent­scheidung zugrunde­lie­gen­den Ein­schät­zun­gen des Kraft­fahr­bun­des­amtes wird man von dem Kläger kaum ver­langen kön­nen.
    Der Verweis der Beklagten auf die Be­weis­kraft der Frei­gabe­erklärung als öf­fentliche Urkunde gemäß §§ 417, 418, 371 b ZPO dürfte nicht helfen, da sich die Be­weis­kraft öffent­licher Ur­kun­den nur auf die Abgabe einer be­hörd­lichen Wil­lens­erklärung (§ 417 ZPO) und auf die Wahr­neh­mun­gen oder Hand­lungen der Behörde oder Ur­kunds­person, aus­nahms­weise auch auf Zeug­nisse Drit­ter (§ 418 ZPO) beziehen dürfte, nicht aber auf die sachliche Rich­tigkeit sach­ver­ständiger Ein­schät­zungen und Pro­gnosen (hier z.B. zur Dau­er­halt­bar­keit der emis­sions­mindernden Ein­rich­tun­gen).
    Eine Bindung der Zivilgerichte an die in dem Frei­gabe­be­scheid enthal­tenden Aus­füh­run­gen zu den einzelnen Fahr­zeug­pa­rametern zum Nachteil des Klä­gers dürfte auch ansons­ten nicht be­gründ­bar und mit dem Gebot ef­fek­ti­ven Rechts­schutzes nicht verein­bar sein.
    Die Frage, inwie­weit der Käufer auf die Richtig­keit der Feststel­lungen des Kraft­fahr­bundes­amtes vertrauen muss und inwieweit Zivil­gerichte an diese Fest­stel­lungen gebunden sind, könn­te ver­gleich­bar sein mit der bereits höchst­rich­terlich geklär­ten Frage, die sich im Zu­sam­men­hang mit der Recht­mäßig­keit von Prämien­erhö­hungen priva­ter Kran­ken­kas­sen­versiche­run­gen gestellt hat. Auch hier wurde von In­stanz­gerichten teilweise die Auf­fas­sung vertreten, der Ver­sicherungs­neh­mer müsse darauf vertrauen, dass die Auf­sichts­behörde bzw. der Treu­hän­der die Berechti­gung der privaten Kran­ken­ver­si­cherer zur Prä­mien­erhö­hung ord­nungs­gemäß geprüft hätten; das Zivil­gericht sei an die behörd­liche Geneh­migung bzw. die Zustimmung des Treu­händers gebunden (BVerfG, Kammer­beschluss vom 28. Dezember 1999 – 1 BvR 2203/98 -, Rn. 7, juris) …

Richtig und deshalb spielt der ganze Ver­wal­tungsquatsch in den Kölschen Ent­schei­dungen auch keine Rolle.

Zum Schadensbegriff des § 826 BGB führt der BGH im Urteil vom 28.10.2014, Az. VI ZR 15/14 grundlegend aus:

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundes­gerichtshofs ist ein Scha­den nicht nur dann ge­geben, wenn sich bei dem vorzunehmendem Vergleich der infolge des haf­tungs­be­grün­den­den Er­eig­nisses ein­ge­tretenen Vermögens­lage mit der­jenigen, die ohne jenes Er­eig­nis einge­treten wäre, ein rech­ne­ri­sches Minus ergibt. Viel­mehr ist auch dann, wenn die Dif­ferenz­hypothese vor­der­gründig nicht zu einem rech­ne­ri­schen Schaden führt, die Beja­hung ei­nes Ver­mö­gens­scha­dens auf einer an­de­ren Be­ur­tei­lungs­grund­lage nicht von vorn­herein aus­ge­schlos­sen. Die Dif­fe­renz­hypothese muss stets einer nor­mativen Kon­trol­le un­ter­zogen wer­den, weil sie ei­ne wert­neutrale Re­chen­ope­ra­tion dar­stellt. Da­bei ist einer­seits das kon­krete haf­tungs­be­grün­den­de Er­eig­nis als Haftungs­grund­lage zu be­rück­sichtigen. Anderer­seits ist die da­rauf beru­hende Ver­mö­gens­min­de­rung un­ter Berück­sich­tigung aller maß­geb­lichen Um­stän­de sowie der Ve­kehrs­auf­fas­sung in die Betrach­tung ein­zu­be­zie­hen. Er­for­der­lich ist also ei­ne wer­tende Über­prüfung des an­hand der Dif­ferenz­hypo­these ge­won­nenen Ergeb­nisses gemes­sen am Schutz­zweck der Haf­tung und an der Aus­gleichs­funktion des Scha­dens­ersatzes (vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. Juli 1986 – GSZ 1/86, BGHZ 98, 212, 217 f., 223 f. mwN; Senats­urteile vom 10. Juli 2007 – VI ZR 192/06, BGHZ 173, 169 Rn. 21 und vom 21. Dezember 2004 – VI ZR 306/03, aaO, 366 f., mwN).
    Da der Schadensersatz dazu dient, den konkreten Nachteil des Geschädigten aus­zugleichen, ist der Schadens­begriff im Ansatz subjektbezogen. Deshalb kann jemand auch bei objek­tiver Wert­hal­tig­keit von Leis­tung und Ge­gen­leistung da­durch einen Vermögens­schaden erleiden, dass er durch ein haf­tungs­be­grün­dendes Verhal­ten zum Ab­schluss eines Ver­trages gebracht wor­den ist, den er sonst nicht ge­schlos­sen hätte, und dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauch­bar ist (vgl. …).
    b) Im Fall einer vorsätzlichen sit­ten­wi­drigen Schädigung dient der Scha­dens­er­satz­anspruch nicht nur dem Ausgleich jeder nach­teiligen Einwir­kung durch das sitten­widrige Verhal­ten auf die objektive Ver­mö­genslage des Geschädigten. Viel­mehr muss sich der Geschädig­te auch von einer auf dem sit­ten­widrigen Ver­hal­ten be­ru­hen­den Belas­tung mit einer „un­ge­woll­ten“ Verpflich­tung wieder befreien kön­nen. Schon eine solche stellt unter den dargelegten Vor­aus­setzungen ei­nen gemäß § 826 BGB zu ersetzenden Schaden dar (vgl. …).

So und nun ist der 1. BGH-Senat dran, denn Braunschweig hat die Revision zu­ge­lassen … Bange machen gilt nicht … nobody hat volles Vertrauen in Karlsruhe … meistens :mrgreen:

5. Kolonne

Pfeifen Sie der NSA eins!
no prism
PRISM-Break!

Das Letzte

  • Demokratie
  • Muss I denn
  • Wieder verklumpt
  • Noch ein Clown
  • Fake Swiss
  • Immer verrückter
  • Kein Commissario mehr
  • Chat und so
  • Vielleicht doch schlimmer
  • Habemus EUschi
  • Bürgerkrieg
  • Tinder
  • Relativ und absolut
  • Mit der Mutter
  • Audi 3 Liter

Der Senf der Anderen

Alex bei Demokratie
Stefan bei Demokratie
Extradry bei Demokratie
Alex bei Demokratie
Extradry bei Demokratie
alirabarber bei Demokratie
Alex bei Demokratie
Bob bei Demokratie

Best of kosmos

  • Das weiß doch jeder
  • Hoffentlich hat dieses Spiel bald ein Ende
  • Hier wird gelöscht!
  • Alina und der UFO-Anwalt
  • Urteil im Fall Heidi Külzer
  • Lolicon live
  • Wenn beide Indianer lügen
  • Neues aus der Blechbüchse
  • Der Stürmer is bäck
  • Fuck Sahra

Die Ordnung

  • Allgemein
  • EDV
  • Essen+Trinken
  • Klatsch
  • Kultur
  • Mode
  • Musik
  • News
  • Politik
  • Sport
  • Technik
  • Wirtschaft
  • Wissenschaft

Vergangenes

Februar 2019
M D M D F S S
 123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728  
« Jan   Mär »

Verlinkt

  • Breaking News
  • Guardian
  • Huffington Post
  • Im Kino
  • Le Monde
  • New York Times
  • NZZ
  • Presse – Headlines
  • PressEurop
  • Relativ Einfach (SciLogs)
  • Washington Post
  • Wissenschaft auf WordPress

Unernst

  • Borowitz Report
  • Der Postillon
  • Kojote
  • The Onion

Meta

  • Registrieren
  • Anmelden
  • Feed der Einträge
  • Kommentare-Feed
  • WordPress.com

Schlagwörter

5. Kolonne Afghanistan Afrika Alltag Auto Belgien Biologie Bücher Chemie China England Europa Film Foto Frankreich Free Nadija Freeware Fußball Gedenktage Geld Griechenland Holland Integration Internet Iran Irland Islam Italien Jazz Kanada Karneval Kino Klassik Kosmos Kunst Luftfahrt Mathematik Medien Menschen MH17 Naher Osten Natur Nazi Oper Physik Polen Pop PRISM Recht Religion Remember Russland Schallplatte Schweden Schweiz Sex Skandal Software Spanien Sprüche Syrien Terror Troll Tschechien TV-Tipp Türkei Ukraine Ungarn USA Video Wahlen Werbung Wesseling Wordpress Österreich

  • Abonnieren Abonniert
    • kosmologelei
    • Schließe dich 245 Followern an
    • Du hast bereits ein WordPress.com-Konto? Melde dich jetzt an.
    • kosmologelei
    • Anpassen
    • Abonnieren Abonniert
    • Registrieren
    • Anmelden
    • Melde diesen Inhalt
    • Website im Reader anzeigen
    • Abonnements verwalten
    • Diese Leiste einklappen
 

Lade Kommentare …