Eine kleine Rechtshilfe für unsere Ösi-Freunde, die mit zwei ihrer Sammelklagen (von 16 😯 ) gegen VW vor den Landesgerichten Korneuburg und Wiener Neustadt abgeblitzt sind, weil sich die Ösi-Kotten nicht für den Dieselskandal zuständig fühlen (ORF). Das LG Feldkirch denkt noch drüber nach (die PRESSE).
nobody
hat das Recht der Alpenrepublik zwar während seines Studiums nur im Vorbeiflug beschnuppert, aber ich halte die Urteile für falsch. Dabei lehne ich mich an die Entscheidung des OGH vom 07. Juli 2017, Az. 6 Ob 18/17s an. Da ging es auch um VW und den Dieselskandal, aber um eine Klage der Anleger wegen des Kurssturzes.
Damals hat das oberste Ösi-Gericht sich für zuständig erklärt. Warum sollte es jetzt anders sein. Deshalb wird die Berufung und ggf. die Revision des VKI zum OGH auch erfolgreich sein.
Wenn nicht, dann der Tipp von nobody
: unbedingt Braunschweig vermeiden. Warum?
Bei der toitschen Musterfeststellungsklage (MFK) kann man (das OLG) Braunschweig nicht vermeiden, denn dessen örtliche Zuständigkeit ist gesetzlich geregelt. Aber diese Regel gilt nicht für Ösis, die keine toitsche MFK erheben, sondern die berüchtigte Sammelklage österreichischen Zuschnitts.
Im Schland regelt bei deliktischen Ansprüchen § 32 ZPO die Zuständigkeit. Es kommt auf den Ort der Tathandlung an. Das war sicher (auch) Wolfsburg und für Wolfsburg wäre das LG Braunschweig erstinstanzlich zuständig.
Es ist aber unstreitig, dass wenn eine Tat in mehreren Tathandlungen an verschiedenen Orten durchgeführt wurde, an jedem Ort jeder Teiltathandlung geklagt werden kann.
Eine (Teil-)Tathandlung der VW-Spitzbuben bestand darin, dass sie bei Beantragung der EG-Typengenehmigung für den EA189-Motor (aka Betrugsdiesel) den Modus 0 in der Software verheimlicht haben.
Die Motorsoftware erkennt, wenn ein Auto beim NEFZ auf dem Prüfstand getestet wird und schaltet dann in den Modus 1, der die (alten) Emissionswerte erfüllte. Auf der Straße schaltet die „Umschaltlogik“ (wie VW die Betrugssoftware nennt) die Abgasrückführung ab bzw. reguliert sie runter (Modus 0) und der Stinker darf ungehindert NOx produzieren.
Zur Erreichung der EG-Typengenehmigung muss eine Zertifizierungsstelle (CA) beauftragt werden. Der CA muss die Funktionsweise offengelegt werden und es darf nix verheimlicht werden. CA war beim EA189 der TÜV Nord CERT in Essen. Also liegt eine Tathandlung in Essen und man kann als Ösi in Essen klagen.
Das LG Essen ist zwar nicht als besonders verbraucherfreundlich bekannt, aber für Essen ist in 2. Instanz das OLG Hamm zuständig und das ist fast so knallkart … oder grausam, wie mir ein VW-Anwalt mal stöhnte … wie das OLG Kölle. Dazu gleich mehr.
Aber warum nicht Braunschweig?
OK … das Handelsblatt ist nicht gerade als Hort des Verbraucherschutzes bekannt, aber selbst dort kam man nach Auswertung aller bis dato bekannten VW-Diesel-Urteile am 12. März 2018 zu dem Schluss:

In Braunschweig beißen VW-Dieselkäufer auf Granit … dazu folgender kurzer Auszug aus dem HB-Artikel:
Die Kette der positiven Urteile für VW-Kunden zieht sich quer durch die Republik. Ob Osnabrück oder München, Erfurt oder Köln – deutsche Gesetzeshüter glauben den Argumenten des Wolfsburger Fahrzeugherstellers immer weniger. Nur ein Gericht ist für VW wie ein Fels in der juristischen Brandung. Es liegt in Braunschweig, 40 Kilometer entfernt von der VW-Zentrale in Wolfsburg. „Seit 2015 sind etwa 1.100 Verfahren beim Landgericht Braunschweig im Zusammenhang mit der Abgasthematik eingegangen“, berichtete eine Sprecherin. Rund ein Drittel davon seien erledigt – 99 Prozent zugunsten von VW.
In Kölle und Bonn liegt die Erfolgsquote inzwischen bei 100%, nicht nur in der Kanzlei am Rhein. Hier kann man bei Klagen inzwischen auf Autopilot schalten. Die Klagen sind ein Selbstläufer.
Morgen hat die Kanzlei am Rhein wieder ein VW-Massaker vor sich, zum ersten Mal nicht auf Rückabwicklung, sondern auf Schadensersatz wegen Wertverlustes auf dem Gebrauchtwagenmarkt für Diesel infolge des VW-Betruges. nobody
will fast 20% und das LG Köln hat letzte Woche in einem Hinweisbeschluss VW nahe gelegt, sie sollen anerkennen 😎 Tja, ich bin juut 
Dabei hat das LG auf die jüngste Hammerentscheidung des OLG Köln vom 3. Januar 2019, Az. 18 U 70/18 verwiesen, ein Musterbeispiel juristischer Logik.
Das OLG Kölle hatte VW vorgewarnt, aber die wollten nicht hören.
Nochmal kurz zu den Ösis: Von denen hab ich das mit den 20%, denn die werden in einer der Ösi-Sammelklagen pauschal geltend gemacht.
Heute hab ich mit dem Büro von Rechtsanwalt Poduschka aus Linz telefoniert, einer der führenden VW-Klägeranwälte in Austria. Der wollte mir eigentlich noch ein Gutachten zur Wertminderung für den morgigen Termin zur Verfügung stellen. Leider nicht angekommen … naja, die Schnellsten sind die Ösis nicht, aber der Kanzlei am Rhein wäre es eine Ehre, die Ösis vor dem LG Essen zu vertreten
Kölle – Essen … soweit ist das nicht 😛
PS: Wenn es die letzten Tage im kleinen kosmos
was still war, dann liegt das daran, dass ich alle Diesel-Urteile des LG Braunschweig auswerte, um eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung und noch bisserl mehr vorzubereiten. Das ist keine VT … da läuft was 😯