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~ über gott und die welt

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Tagesarchiv 18. Februar 2019

Ein echter Patriot

18 Montag Feb 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Politik, Wirtschaft

≈ Ein Kommentar

Schlagwörter

England, Europa, Frankreich, Geld, Troll

Sir Ratcliffe ist der reichste Brite und über­zeugter Brexiteer. Gestern hat die Sun­day Times seinen wahren Patriotismus ent­larvt.

PwC soll die Firmen des Patrioten nach Mo­naco verlegen. Dadurch spart der Sir 4 Milliarden Pfund Sterling Steuern jährlich und sein Konzern hat weiterhin un­ge­hin­derten Zugang zum EU-Binnenmarkt.

Braunschweig vermeiden

18 Montag Feb 2019

Posted by Nobody in Klatsch, News, Technik

≈ Kommentare deaktiviert für Braunschweig vermeiden

Schlagwörter

Alltag, Auto, Österreich, Medien, Recht, Skandal

Eine kleine Rechtshilfe für unsere Ösi-Freun­de, die mit zwei ihrer Sammelklagen (von 16 😯 ) gegen VW vor den Landes­ge­richten Korneuburg und Wiener Neu­stadt abge­blitzt sind, weil sich die Ösi-Kotten nicht für den Diesel­skandal zustän­dig füh­len (ORF). Das LG Feldkirch denkt noch drüber nach (die PRESSE).

nobody hat das Recht der Alpenrepublik zwar während seines Studiums nur im Vor­beiflug beschnuppert, aber ich halte die Ur­teile für falsch. Dabei lehne ich mich an die Entscheidung des OGH vom 07. Juli 2017, Az. 6 Ob 18/17s an. Da ging es auch um VW und den Dieselskandal, aber um ei­ne Klage der Anleger wegen des Kurs­stur­zes.

Damals hat das oberste Ösi-Gericht sich für zuständig erklärt. Warum sollte es jetzt an­ders sein. Deshalb wird die Berufung und ggf. die Revision des VKI zum OGH auch erfolg­reich sein.

Wenn nicht, dann der Tipp von nobody: unbedingt Braunschweig vermeiden. Warum?

Bei der toitschen Muster­feststel­lungs­klage (MFK) kann man (das OLG) Braun­schweig nicht vermeiden, denn dessen örtliche Zuständigkeit ist gesetzlich ge­re­gelt. Aber diese Regel gilt nicht für Ösis, die keine toitsche MFK erheben, son­dern die berüchtigte Sammelklage österrei­chi­schen Zuschnitts.

Im Schland regelt bei deliktischen Ansprü­chen § 32 ZPO die Zuständigkeit. Es kommt auf den Ort der Tat­handlung an. Das war sicher (auch) Wolfsburg und für Wolfsburg wäre das LG Braunschweig erstinstanzlich zuständig.

Es ist aber unstreitig, dass wenn eine Tat in mehreren Tathandlungen an ver­schie­denen Orten durch­geführt wurde, an jedem Ort jeder Teiltathandlung ge­klagt werden kann.

Eine (Teil-)Tathandlung der VW-Spitzbuben bestand darin, dass sie bei Be­an­tra­gung der EG-Typengenehmigung für den EA189-Motor (aka Betrugs­die­sel) den Modus 0 in der Software verheimlicht haben.

Die Motorsoftware erkennt, wenn ein Auto beim NEFZ auf dem Prüf­stand ge­testet wird und schaltet dann in den Modus 1, der die (alten) Emissionswerte erfüllte. Auf der Straße schaltet die „Umschaltlogik“ (wie VW die Be­trugs­soft­ware nennt) die Abgasrückführung ab bzw. reguliert sie runter (Modus 0) und der Stinker darf unge­hindert NOx produzieren.

Zur Erreichung der EG-Typengenehmigung muss eine Zertifizierungsstelle (CA) beauf­tragt werden. Der CA muss die Funktions­weise offengelegt werden und es darf nix verheim­licht werden. CA war beim EA189 der TÜV Nord CERT in Essen. Also liegt eine Tathandlung in Essen und man kann als Ösi in Essen klagen.

Das LG Essen ist zwar nicht als besonders verbraucherfreundlich bekannt, aber für Essen ist in 2. Instanz das OLG Hamm zuständig und das ist fast so knallkart … oder grausam, wie mir ein VW-Anwalt mal stöhnte … wie das OLG Kölle. Dazu gleich mehr.

Aber warum nicht Braunschweig?

OK … das Handelsblatt ist nicht gerade als Hort des Verbraucherschutzes be­kannt, aber selbst dort kam man nach Auswer­tung aller bis dato bekannten VW-Diesel-Urteile am 12. März 2018 zu dem Schluss:

In Braunschweig beißen VW-Dieselkäufer auf Granit … dazu folgender kurzer Aus­zug aus dem HB-Artikel:

    Die Kette der positiven Urteile für VW-Kunden zieht sich quer durch die Re­pub­lik. Ob Osnabrück oder München, Erfurt oder Köln – deutsche Ge­set­zes­hüter glauben den Argu­menten des Wolfs­burger Fahrzeug­herstellers im­mer weniger. Nur ein Gericht ist für VW wie ein Fels in der juristi­schen Bran­dung. Es liegt in Braun­schweig, 40 Kilometer entfernt von der VW-Zentrale in Wolfs­burg. „Seit 2015 sind etwa 1.100 Verfahren beim Landgericht Braun­schweig im Zusammen­hang mit der Abgasthematik eingegangen“, berichtete eine Sprecherin. Rund ein Drittel davon seien erledigt – 99 Prozent zugunsten von VW.

In Kölle und Bonn liegt die Erfolgsquote inzwischen bei 100%, nicht nur in der Kanzlei am Rhein. Hier kann man bei Klagen inzwischen auf Autopilot schalten. Die Klagen sind ein Selbstläufer.

Morgen hat die Kanzlei am Rhein wieder ein VW-Massaker vor sich, zum ersten Mal nicht auf Rückabwicklung, sondern auf Schadensersatz wegen Wertverlustes auf dem Gebrauchtwagenmarkt für Diesel infolge des VW-Betruges. nobody will fast 20% und das LG Köln hat letzte Woche in einem Hinweisbeschluss VW nahe gelegt, sie sollen aner­kennen 😎 Tja, ich bin juut :mrgreen:

Dabei hat das LG auf die jüngste Hammer­entscheidung des OLG Köln vom 3. Januar 2019, Az. 18 U 70/18 verwiesen, ein Muster­beispiel juristischer Logik.

Das OLG Kölle hatte VW vorgewarnt, aber die wollten nicht hören.

Nochmal kurz zu den Ösis: Von denen hab ich das mit den 20%, denn die wer­den in einer der Ösi-Sammelklagen pauschal geltend gemacht.

Heute hab ich mit dem Büro von Rechts­an­walt Poduschka aus Linz telefoniert, einer der führenden VW-Klägeranwälte in Austria. Der wollte mir eigentlich noch ein Gutachten zur Wertminderung für den morgigen Termin zur Verfügung stel­len. Leider nicht angekommen … naja, die Schnellsten sind die Ösis nicht, aber der Kanzlei am Rhein wäre es eine Ehre, die Ösis vor dem LG Essen zu ver­tre­ten :mrgreen: Kölle – Essen … soweit ist das nicht 😛

PS: Wenn es die letzten Tage im kleinen kosmos was still war, dann liegt das da­ran, dass ich alle Diesel-Urteile des LG Braun­schweig auswerte, um eine Straf­an­zeige wegen Rechtsbeugung und noch bisserl mehr vorzubereiten. Das ist keine VT … da läuft was 😯

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