nobody
hat doch dieses Haus aus einem Nachlass vertickt und das Haus hatte einen nicht genehmigten Wintergarten-Anbau. Kein Problem, denn das lässt sich nachträglich genehmigen und die Kosten dafür trägt die Verkäuferin.
So weit, so gut … nun kommt eine astronomische Architektenrechnung und da gehen bei nobody
nicht nur die roten Lampen an. Es ist aber auch zu plump.
Die Erwerber bauen das Haus um und müssen dafür eine Baugenehmigung beantragen. Dafür brauchen sich einen Architekten und Statiker. Das ist teuer. Also verdrückt der Architekt einen Teil der Kosten für die Umplanung des Hauses im Wintergarten.
Damit das nicht auffällt, steht in der Wintergarten-Rechnung, dass dieser eine Honorarvereinbarung zugrunde liegt. Nix dagegen, zumal die HOAI für sowas keine Sätze kennt.
Also schreibe ich die Käufer an: Schickt mir mal die schriftliche (§ 7 HOAI) Honorarvereinbarung … Schippchen aufgestellt. Kommt die Anwort: Gibbet nit … aufs Schippchen getreten. Honorarvereinbarung wegen Verstoßes gegen das Schriftlichkeitserfordernis unwirksam, Rechnung nicht fällig.
Warum halten mich alle für doof? So 😦 SAD
PS: Sollte doch noch eine Honorarvereinbarung auftauchen, dann geht die Kiste zur Architektenkammer und StA. Da versteht nobody
keinen Spaß!