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Vor dem OLG Stuttgart wurde heute die erste Musterfeststellungsklage (MFK) ver­han­delt, nicht gegen VW, sondern gegen die Mercedes Benz Bank. Im Vorfeld der mündlichen Verhandlung war gemunkelt worden, Stuttgart will eine Vorfrage durch den EuGH klären lassen, und zwar, ob eine falsche Widerrufs-Info keine In­fo ist und somit auch keine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer an­fällt.

Davon war heute im Termin keine Rede mehr. Es ging vielmehr um die Frage, ob die Klägerin überhaupt klageberechtigt ist … was das OLG Braunschweig bei der gleichgelagerten Klage gegen die VW-Bank bereits verneint hat.

Ferner erklärten die schwäbischen Oberkotten, dass von den 680 Klägern nur gut 140 als zulässig registriert angesehen werden können. Dazu gleich mehr.

Wenn nobody ein Musterkläger in Stuttgart wäre, dann würde ich mich schnellst­mög­lich abmelden. Das ist noch bis heute, den 25.01.2019, 24 Uhr über diesen Link möglich … Aktenzeichen OLG Stuttgart 6 MK 1/18. Dann können Sie wieder individuell klagen. Sonst sind Sie an die Stuttgarter Entscheidung ge­bun­den.

Zu den vielen unzulässigen Registrierungen: Die Kanzlei am Rhein hatte am Mitt­woch eine Anzeige im örtlichen Käsblatt, mit der ange­boten wurde, kostenlos im Rah­men einer Erstberatung die Registrie­rung zur MFK gegen VW in Braun­schweig zu übernehmen. Ist gut angekommen. Heute schon drei neue Kunden.

Das Feld mit der Begründung für die Registrierung hat es nämlich in sich. Ein fal­sches Wort und man ist raus.