Vor dem OLG Stuttgart wurde heute die erste Musterfeststellungsklage (MFK) verhandelt, nicht gegen VW, sondern gegen die Mercedes Benz Bank. Im Vorfeld der mündlichen Verhandlung war gemunkelt worden, Stuttgart will eine Vorfrage durch den EuGH klären lassen, und zwar, ob eine falsche Widerrufs-Info keine Info ist und somit auch keine Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer anfällt.
Davon war heute im Termin keine Rede mehr. Es ging vielmehr um die Frage, ob die Klägerin überhaupt klageberechtigt ist … was das OLG Braunschweig bei der gleichgelagerten Klage gegen die VW-Bank bereits verneint hat.
Ferner erklärten die schwäbischen Oberkotten, dass von den 680 Klägern nur gut 140 als zulässig registriert angesehen werden können. Dazu gleich mehr.
Wenn nobody
ein Musterkläger in Stuttgart wäre, dann würde ich mich schnellstmöglich abmelden. Das ist noch bis heute, den 25.01.2019, 24 Uhr über diesen Link möglich … Aktenzeichen OLG Stuttgart 6 MK 1/18. Dann können Sie wieder individuell klagen. Sonst sind Sie an die Stuttgarter Entscheidung gebunden.
Zu den vielen unzulässigen Registrierungen: Die Kanzlei am Rhein hatte am Mittwoch eine Anzeige im örtlichen Käsblatt, mit der angeboten wurde, kostenlos im Rahmen einer Erstberatung die Registrierung zur MFK gegen VW in Braunschweig zu übernehmen. Ist gut angekommen. Heute schon drei neue Kunden.
Das Feld mit der Begründung für die Registrierung hat es nämlich in sich. Ein falsches Wort und man ist raus.