Ich sach nur Braunschweig … OMG, wie kann man VW nur in Braunschweig verklagen. Das OLG Braunschweig hat die Eintragung einer Musterfeststellungsklage gegen die VW-Bank in das Klageregister abgelehnt, weil die Klägerin ihre Klagebefugnis nicht hinreichend dargelegt habe.
Das ist spannend, weil dieselbe Klägerin vom OLG Stuttgart mit ihrer Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Bank zugelassen wurde und in beiden Fällen geht es um die Frage, ob die Widerrufsinfos der Autobank den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, oder das sogenannte ewige Widerrufsrecht gilt.
OK, im Rahmen der Musterfeststellungsklage konnte die VW-Bank nur in Braunschweig verklagt werden, aber das heißt ja nicht, dass man über dieses Stöckchen springen muss.